Heller, leerer Behandlungsraum mit einer geschlossenen weißen, runden Lichttherapie-Kabine, daneben ein Holzstuhl und ein großes Fenster
Illustration (KI-generiert): Ein Raum für die Lichttherapie in der Hautarztpraxis.

Lichttherapie beim Hautarzt: UVB 311 nm, PUVA, Risiken & Kosten

Wie die Lichttherapie (Phototherapie, UV-Therapie) beim Hautarzt funktioniert: Schmalband-UVB 311 nm, UVA1, PUVA als Tablette, Bad oder Creme und Excimer, bei welchen Hauterkrankungen die Leitlinie von 2026 sie empfiehlt, wie eine Behandlungsserie abläuft, welche Nebenwirkungen und Langzeitrisiken es gibt, was die Krankenkasse zahlt und warum ein Solarium keine Therapie ist.

Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 21.10.2026

Bei einer Lichttherapie, medizinisch Phototherapie oder UV-Therapie, bestrahlt die Hautarztpraxis erkrankte Haut mit genau dosiertem ultraviolettem Licht. Am häufigsten wird Schmalband-UVB mit 311 Nanometern eingesetzt, daneben UVA1 und die PUVA, bei der ein Wirkstoff (Psoralen) die Haut vorher lichtempfindlicher macht. Die 2026 überarbeitete Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft empfiehlt UV-Therapien unter anderem bei mittelschwerer bis schwerer Schuppenflechte und Neurodermitis, bei Vitiligo, chronischem Juckreiz, bestimmten Hautlymphomen und zur Vorbeugung der „Sonnenallergie“. Eine Serie umfasst meist 20 bis 30 Bestrahlungen an zwei bis sechs Tagen pro Woche. Danach wird nicht „auf Vorrat“ weiterbestrahlt, denn UV-Strahlung kann langfristig die Haut altern lassen und das Hautkrebsrisiko erhöhen, besonders nach vielen PUVA-Behandlungen. Bei medizinischer Begründung zahlt die gesetzliche Krankenkasse UVB- und PUVA-Bestrahlungen in der Praxis, die ambulante UVA1-Therapie dagegen nicht. Ein Solarium ist kein Ersatz.

Was ist eine Lichttherapie?

Ultraviolettes Licht wirkt in der Haut auf mehreren Wegen. Es dämpft überschießende Immunreaktionen, lässt entzündungsfördernde Abwehrzellen (T-Zellen) absterben und fördert regulierende Immunzellen. Bei der PUVA bremst es zusätzlich die zu schnelle Teilung der Hautzellen. Andere Effekte nutzt man gezielt: UV-Licht regt die Pigmentbildung an, was bei der Weißfleckenkrankheit (Vitiligo) hilft, es lindert Juckreiz, und langwelliges UVA beeinflusst den Kollagenstoffwechsel, was bei verhärtenden Hauterkrankungen wie der zirkumskripten Sklerodermie eine Rolle spielt. So beschreibt es die S1-Leitlinie „Empfehlungen zur UV-Therapie und Photochemotherapie“ (AWMF-Registernummer 013-029, Version 5.0, Stand 9. Januar 2026, gültig bis 8. Januar 2031).

Entscheidend ist die Wellenlänge. Kurzwelligeres UVB wirkt vor allem in der Oberhaut, langwelligeres UVA dringt tiefer in die Lederhaut ein. Medizinische Geräte geben nur den jeweils gewünschten Bereich ab, die Dosis wird in Joule pro Quadratzentimeter gemessen und für jede Sitzung dokumentiert. Die Aufsicht hat laut Leitlinie eine Hautärztin oder ein Hautarzt mit Erfahrung in der UV-Therapie; geschultes Praxispersonal darf die Geräte nach ärztlichem Behandlungsplan bedienen, eine Ärztin oder ein Arzt muss während der Bestrahlung aber unmittelbar erreichbar sein.

Nicht gemeint sind hier andere „Lichtbehandlungen“: Blaulicht, Rotlicht, IPL (Blitzlampen) und Laser für Akne, Äderchen oder Haarentfernung arbeiten nicht mit therapeutischem UV-Licht und nach anderen Prinzipien, mehr dazu im Ratgeber zur Aknebehandlung. Auch die photodynamische Therapie (PDT) ist ein eigenes Verfahren: Eine lichtsensibilisierende Creme reichert sich in veränderten Hautzellen an, die anschließend mit Rotlicht oder Tageslicht gezielt zerstört werden. Sie wird vor allem bei Hautkrebsvorstufen eingesetzt, Ablauf und Kostenfragen stehen im Ratgeber zur aktinischen Keratose.

Die Verfahren im Überblick

VerfahrenLichtHäufige EinsatzgebieteWas Sie wissen sollten
Schmalband-UVB („UVB 311 nm“)UVB um 311 bis 313 nmSchuppenflechte, Neurodermitis, Vitiligo, chronischer Juckreiz, Vorbeugung der Sonnenallergie, Mycosis fungoides in bestimmten Stadienheute die häufigste Form; kein Medikament nötig; auch in der Schwangerschaft möglich
Breitband-UVBUVB 280 bis 320 nmnur noch seltenin der Praxis weitgehend von Schmalband-UVB abgelöst
UVA1UVA 340 bis 400 nmakuter Neurodermitis-Schub, zirkumskripte Sklerodermie, knotige Prurigonur in wenigen Zentren; lange Sitzungen; ambulant keine Kassenleistung
PUVA mit TablettenPsoralen-Tablette, zwei Stunden später UVASchuppenflechte, Mycosis fungoides, Prurigoetwa 8 bis 10 Stunden lichtempfindliche Haut, 12 Stunden Augenschutz; bei etwa jeder fünften Person Magen-Darm-Beschwerden
Bade-PUVA15 bis 20 Minuten Psoralen-Bad, direkt danach UVASchuppenflechte, Hände und Füße (Teilbad), Handekzem, Sklerodermiekeine Übelkeit; Haut etwa 1 bis 2 Stunden lichtempfindlich
Creme-PUVAPsoralen-Creme, eine Stunde Einwirkzeit, dann UVAbegrenzte Herde, Hände und FüßeHaut etwa 2 bis 3 Stunden lichtempfindlich
BalneophototherapieSalzbad plus UVB, alternativ Bade-PUVAmittelschwere bis schwere Schuppenflechte und NeurodermitisKassenleistung nur unter festen Bedingungen (siehe Kosten)
Excimer-Laser oder -Lampegebündeltes UVB mit 308 nmeinzelne hartnäckige Psoriasis-Plaques, einzelne Vitiligo-Herdenur für kleine Flächen
UV-Kammmeist UVB 311 nmSchuppenflechte oder Ekzem der Kopfhautnur ergänzend zur üblichen äußerlichen Behandlung

Für die PUVA verwenden Praxen meist den Wirkstoff Methoxsalen (8-Methoxypsoralen). Ein in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel gibt es laut Leitlinie derzeit nicht mehr. Bad und Creme werden deshalb nach standardisierten Rezepturen in der Apotheke hergestellt, Tabletten über die internationale Apotheke importiert. Bei Schuppenflechte ist die Bade-PUVA laut Leitlinie der Tabletten-PUVA nicht unterlegen; weil sie besser vertragen wird (Übelkeit tritt dabei laut IQWiG nicht auf), hat sie die orale Form in Mitteleuropa weitgehend verdrängt.

Der Excimer-Laser und die Excimer-Lampe wirken ähnlich wie Schmalband-UVB, geben das Licht aber mit viel höherer Stärke auf eine kleine Stelle ab. Die Leitlinie nennt sie für einzelne, sonst hartnäckige Psoriasis-Plaques und erwähnt Einsätze bei Neurodermitis, Pustelbildung an Händen und Füßen und Vitiligo, geht darauf aber nicht im Detail ein. Bei Vitiligo mit wenigen Herden gelten sie als Alternative zur Ganzkörperbestrahlung.

Bei welchen Hauterkrankungen hilft Lichttherapie?

Die Leitlinie bewertet mehr als 20 Erkrankungen. Ihre Empfehlungen sind ein Konsens von Fachleuten (Stufe S1) und gelten für Erwachsene. Eine „starke Empfehlung“ bedeutet dort, dass eine bestimmte UV-Form bei einer Erkrankung den anderen UV-Formen vorzuziehen ist, nicht, dass Licht immer vor Medikamenten kommen sollte. Ob eine Lichttherapie für Sie sinnvoll ist, hängt von Schweregrad, betroffenen Stellen, Vorerkrankungen und den Alternativen ab.

Schuppenflechte (Psoriasis). Bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis empfiehlt die Leitlinie Schmalband-UVB oder PUVA. Die PUVA wirkt bei chronischen Plaques etwas stärker, Schmalband-UVB ist einfacher und wird deshalb am häufigsten genutzt. Eine erste Wirkung zeigt sich meist nach ein bis zwei Wochen. Nach vier bis sechs Wochen erreichen mit UVB etwa 50 bis 75 von 100 Behandelten eine Besserung des Schweregrads um mindestens drei Viertel (PASI 75), mit PUVA 75 bis 100 von 100. Laut der Patienteninformation des IQWiG bessert sich die Haut bei geschätzt 50 bis 90 Prozent der Betroffenen deutlich oder heilt vorübergehend ganz ab. Licht lässt sich mit Salben (etwa Vitamin-D-Abkömmlingen oder Kortison) und vielen Tabletten- oder Spritzentherapien kombinieren; die Kombination mit Ciclosporin soll wegen des Hautkrebsrisikos vermieden werden. UVA1 empfiehlt die Leitlinie bei Psoriasis nicht. Wo die Lichttherapie im gesamten Stufenschema steht, erklärt der Ratgeber Schuppenflechte behandeln.

Neurodermitis (atopische Dermatitis). Für Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis nennt die Leitlinie Schmalband-UVB oder UVA1 in mittlerer Dosis, höchstens zwei Behandlungszyklen pro Jahr, meist drei- bis fünfmal pro Woche über etwa sechs bis zwölf Wochen. Mit UVA1 bessert sich ein akuter Schub oft nach etwa 15 Bestrahlungen in drei Wochen, Rückfälle treten aber meist innerhalb von zwölf Wochen auf. Eine PUVA kommt nur infrage, wenn andere UV-Formen nicht gewirkt haben und Medikamente nicht möglich sind. Bei Hautkrebs in der Vorgeschichte, erhöhtem Hautkrebsrisiko oder Einnahme von Ciclosporin oder Azathioprin soll in der Regel keine UV-Therapie erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen ist sie nach sorgfältiger Abwägung möglich, häufige oder lange Zyklen sollen vermieden werden. Mehr im Ratgeber zur Neurodermitis-Behandlung.

Vitiligo (Weißfleckenkrankheit). Bei ausgedehnter, aktiver oder fortschreitender Vitiligo ist Schmalband-UVB zwei- bis dreimal pro Woche die am besten untersuchte Behandlung. Die Erwartungen sollten realistisch sein: In einer Auswertung von 35 Studien erreichten nach sechs Monaten im Mittel rund 19 von 100 Behandelten und nach zwölf Monaten rund 36 von 100 eine Repigmentierung von mehr als drei Vierteln. Herde an Kopf und Hals sprechen am besten an, Hände und Füße kaum. Nach etwa drei Monaten wird der Erfolg geprüft; tut sich nach drei bis spätestens sechs Monaten nichts, soll die Behandlung enden, insgesamt soll sie 12 (höchstens 24) Monate nicht überschreiten. Rückfälle nach ein bis zwei Jahren schätzt die Leitlinie auf etwa die Hälfte. Die orale PUVA gilt bei Vitiligo als weitgehend überholt. Welche Behandlungen es außer Licht gibt, erklärt der Ratgeber Vitiligo.

Chronischer Juckreiz und Prurigo. Bei chronischem Juckreiz verschiedener Ursachen, auch infolge innerer Erkrankungen wie einer Nierenschwäche, empfiehlt die Leitlinie bevorzugt Schmalband-UVB. Bei der knotigen Prurigo mit stark juckenden Knoten wirken PUVA oder UVA1 besser, weil sie tiefer eindringen; UVB ist hier nur die Ausweichlösung.

Mycosis fungoides. Bei diesem Lymphom, das sich an der Haut zeigt, zählt die PUVA, bevorzugt mit Tabletten, in jedem Stadium zu den Therapien der ersten Wahl; in den Stadien IA bis IIA und III kommt alternativ Schmalband-UVB infrage. Anders als bei anderen Erkrankungen kann hier je nach Verlauf eine Erhaltungstherapie erwogen werden.

Sonnenallergie (polymorphe Lichtdermatose). Wer jedes Frühjahr nach den ersten intensiven Sonnentagen einen juckenden Ausschlag bekommt, kann die Haut vorab „abhärten“. Die Leitlinie empfiehlt dafür Schmalband-UVB, meist drei- bis fünfmal pro Woche über etwa vier Wochen im Frühjahr, jedes Jahr neu. Im Sommer sollte die Haut danach regelmäßig, vorsichtig Sonne bekommen, damit der Effekt anhält. In einer Auswertung löste die Abhärtung selbst bei etwa jeder fünften Person einen Ausbruch aus; dann wird langsamer gesteigert. Woran Sie eine Sonnenallergie erkennen und was sonst vorbeugt, lesen Sie im Ratgeber zur Sonnenallergie.

Hände und Füße. Bei mittelschwerem bis schwerem chronischem Handekzem, das auf Kortisoncremes nicht ausreichend anspricht, sollte laut Leitlinie eine Lichttherapie der Hände erfolgen, etwa als Creme- oder Bade-PUVA, Schmalband-UVB oder UVA1, allerdings nicht als Dauerbehandlung. Dasselbe gilt sinngemäß für Psoriasis und Pustelbildung an Handflächen und Fußsohlen. Hintergrund zum Handekzem im Ratgeber Ekzem.

Weitere Erkrankungen. Empfehlungen gibt es unter anderem für Knötchenflechte (Lichen planus), chronische Nesselsucht (zusätzlich zu Antihistaminika), die zirkumskripte Sklerodermie (vor allem UVA1, alternativ Bade- oder Creme-PUVA, nicht bei Befall tieferer Gewebe), die Haut-Form der Spender-gegen-Wirt-Reaktion nach Stammzelltransplantation und einige seltene Erkrankungen. Akne und Akne inversa gehören nicht dazu.

Ablauf: von der Hauttyp-Bestimmung bis zur letzten Sitzung

Vorgespräch und Aufklärung. Zuerst geht es um die Diagnose, frühere Hautkrebserkrankungen, Sonnenbrände und UV-Vorbehandlungen. Bringen Sie eine Liste aller Medikamente mit, auch rezeptfreier und pflanzlicher Mittel. Zur Lichttherapie gehört eine Aufklärung über Ziel, Ablauf, Nebenwirkungen und Langzeitrisiken; die Leitlinie empfiehlt eine schriftliche Einwilligung.

Startdosis. Die erste Dosis richtet sich meist nach Ihrem Hauttyp (Einteilung nach Fitzpatrick von I, sehr hell, bis VI, sehr dunkel). Genauer, aber aufwendiger ist eine Lichttreppe: Kleine Felder an sonst nicht sonnengebräunter Haut, etwa am Gesäß, werden mit steigenden Dosen bestrahlt. Bei UVB wird nach 24 Stunden abgelesen, ab welcher Dosis eine leichte Rötung entsteht (minimale Erythemdosis), bei PUVA frühestens nach 72 Stunden. Die Lichttreppe deckt auch eine bisher unbekannte Lichtempfindlichkeit auf, etwa durch Medikamente.

Die Sitzung. Sie stehen in einer Bestrahlungskabine, bei Teilkörpergeräten werden nur Hände, Füße oder Kopf bestrahlt. Eine UV-Schutzbrille ist bei jeder Bestrahlung Pflicht, zusätzlich schließen Sie die Augen. Gesunde, ohnehin sonnenbelastete Stellen wie Gesicht, Hals und Handrücken können abgedeckt werden, wenn sie nicht betroffen sind; die Abdeckung muss dann jedes Mal gleich sitzen. Ob der Genitalbereich abgedeckt wird, handhaben Praxen unterschiedlich: Die Leitlinie hält es nicht für grundsätzlich nötig, folgen Sie den Anweisungen Ihrer Praxis. Die Dosis wird von Sitzung zu Sitzung vorsichtig gesteigert, bei UVB um etwa 10 bis 30 Prozent, je nachdem, wie die Haut reagiert hat. Ziel ist eine gerade noch sichtbare Rötung. Eine UVA1-Sitzung dauert deutlich länger als eine UVB-Sitzung, laut Leitlinie für Vorder- und Rückseite zusammen bis zu 45 bis 60 Minuten.

Wie oft und wie lange. Mit UVB wird drei- bis sechsmal pro Woche bestrahlt, bei Vitiligo zwei- bis dreimal. Bei der PUVA sind es zwei bis vier Sitzungen pro Woche, nach zwei Bestrahlungstagen folgt ein freier Tag, weil sich die PUVA-Rötung erst nach drei bis fünf Tagen voll zeigt; in der ersten Woche der Bade-PUVA wird die Dosis nicht erhöht. Bis die Haut weitgehend abgeheilt ist, braucht es je nach Erkrankung meist 20 bis 30 Bestrahlungen. Danach endet die Serie. Eine langfristige Erhaltungsbestrahlung empfiehlt die Leitlinie nicht, mit Ausnahme der Mycosis fungoides.

Was Sie selbst beachten sollten:

  • Zwei Stunden vor der Bestrahlung keine Cremes, Salben oder Öle auf die zu bestrahlende Haut auftragen, außer die Praxis ordnet es an. Pflegen Sie die Haut stattdessen täglich nach der Sitzung, denn die Bestrahlung trocknet aus.
  • Vor der Bestrahlung kein Parfüm, keine parfümierten Seifen und kein Rasierwasser verwenden.
  • An Behandlungstagen die Sonne meiden und während der gesamten Serie nicht ins Solarium gehen.
  • Nach PUVA mit Tabletten Haut und Augen etwa 12 Stunden vor Tageslicht schützen, auch hinter Fensterglas und bei bewölktem Himmel, mit der verordneten UV-Schutzbrille, langer Kleidung und Hut.
  • Neue Medikamente, auch Grippe- oder Schmerzmittel und Johanniskraut, vorher mit der Praxis absprechen.
  • Wer zu Lippenherpes neigt, kann die Lippen vor der Bestrahlung mit Sonnenschutz eincremen.
  • Rötung, Brennen oder Juckreiz bei der nächsten Sitzung ansprechen, damit die Dosis angepasst wird.

Während der Serie sollte die Haut regelmäßig ärztlich kontrolliert werden, laut Leitlinie möglichst wöchentlich. Die Praxis dokumentiert die Zahl der Bestrahlungen und die Dosen; vor allem bei PUVA empfiehlt die Leitlinie einen UV-Pass, in den Art, Anzahl und Gesamtdosis eingetragen werden. Bewahren Sie ihn auf und zeigen Sie ihn auch in anderen Praxen vor.

Kinder können laut Leitlinie etwa ab sechs Jahren bestrahlt werden, wenn sie die Schutzbrille tolerieren und ruhig in der Kabine bleiben. Vor dem Teenageralter wird die Indikation besonders streng gestellt, die Dosis vorsichtig gewählt und eine niedrige Gesamtdosis angestrebt. Infrage kommen Schmalband-UVB und UVA1 in niedriger bis mittlerer Dosis; eine PUVA ist bei Kindern nur in seltenen Ausnahmen vorgesehen.

Nebenwirkungen und Langzeitrisiken

Kurzfristig sind sonnenbrandähnliche Rötungen am häufigsten. Nach UVB beginnen sie drei bis fünf Stunden nach der Bestrahlung, sind nach 12 bis 24 Stunden am stärksten und klingen nach etwa drei Tagen ab. Nach PUVA zeigt sich die stärkste Reaktion erst nach 72 bis 120 Stunden, also drei bis fünf Tage später. Bei Überdosierung können Schwellung, Schmerzen und Blasen auftreten; blasige Reaktionen werden wie eine Verbrennung zweiten Grades behandelt. Daneben kommen trockene Haut, Juckreiz, das Aufflammen von Lippenherpes und selten Entzündungen der Haarwurzeln vor. Bei UVA1 kann eine Rötung mehrere Tage anhalten, ohne dass es sich um einen Sonnenbrand handelt.

PUVA-spezifisch: Die Psoralen-Tabletten verursachen bei etwa jeder fünften behandelten Person teils starke Magen-Darm-Beschwerden, gelegentlich auch Schwindel oder Kopfschmerzen; die Einnahme mit etwas Essen oder Milch kann helfen. Bei Bade-PUVA tritt keine Übelkeit auf. Selten kommt es unter PUVA zu einem hartnäckigen Juckreiz oder zu Hautschmerzen ohne sichtbare Rötung, die bis zu zwei Monate anhalten können; dann wird pausiert.

Augen: Ohne Schutzbrille können sich Bindehaut und Hornhaut schmerzhaft entzünden. Nach Tabletten-PUVA sind Hornhaut und Netzhaut viele Stunden lichtempfindlich, deshalb der zwölfstündige Augenschutz. Wird er eingehalten, wurde eine Linsentrübung (Katarakt) durch PUVA laut Leitlinie bisher nicht beobachtet.

Langfristig kann UV-Therapie wie Sonnenlicht Pigmentflecken, vorzeitige Hautalterung, aktinische Keratosen und weißen Hautkrebs (vor allem Plattenepithelkarzinome) fördern. Wie hoch das Risiko ist, hängt stark vom Verfahren und von der Zahl der Behandlungen ab:

  • Orale PUVA: Ein dosisabhängig erhöhtes Risiko für weißen Hautkrebs ist gut belegt. In einer US-Kohorte von 1.380 Menschen mit Psoriasis, die ab 1975 mit Tabletten-PUVA behandelt wurden, entwickelte innerhalb von rund 30 Jahren etwa jede vierte Person mindestens ein Plattenepithelkarzinom. Nach 350 bis 450 Behandlungen lag das jährliche Risiko etwa sechsmal so hoch wie nach weniger als 50; unter 150 Behandlungen war der Effekt laut den Autoren höchstens mäßig. In derselben Kohorte stieg etwa 15 Jahre nach Therapiebeginn auch das Melanomrisiko, vor allem nach 250 und mehr Behandlungen. Drei europäische Registerstudien fanden kein erhöhtes Melanomrisiko, die Leitlinie bezeichnet die Frage als umstritten. Viele Fachleute halten das Risiko heutiger, kürzerer und individuell dosierter PUVA-Serien für deutlich geringer als in dieser historischen Kohorte.
  • Bade-PUVA: Bisher wurde kein erhöhtes Krebsrisiko beobachtet. In skandinavischen Studien mit 944 Behandelten und im Mittel knapp 15 Jahren Nachbeobachtung fanden sich nicht mehr Plattenepithelkarzinome oder Melanome als erwartet; dort wurde allerdings ein anderes Psoralen verwendet, und nur wenige hatten sehr viele Behandlungen. Die Leitlinie fordert deshalb auch hier eine strenge Indikation.
  • Schmalband-UVB: Eine sichere Erhöhung des Hautkrebsrisikos wurde bisher nicht festgestellt. Eine schottische Auswertung von 3.867 Behandelten (im Median 29 Sitzungen) fand keinen Zusammenhang mit Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom oder Melanom. Die Autoren mahnen zur Vorsicht, weil nur wenige sehr viele Sitzungen hatten und Hautkrebs oft erst nach Jahren entsteht.
  • UVA1: Bei 297 Behandelten fand sich bis zu 20 Jahre danach kein erhöhtes Hautkrebsrisiko; ganz geklärt ist das Langzeitrisiko aber nicht.

Daraus leitet die Leitlinie Grenzen ab: Insgesamt sollen nicht mehr als 200 bis 250 PUVA-Behandlungen erfolgen, die Patienteninformation des IQWiG nennt für die orale PUVA sogar höchstens 150 im ganzen Leben. Nach mehr als 500 Ganzkörper-UVB-Behandlungen sollen Nutzen und Risiko neu abgewogen werden. Wer mehr als 500 UVB- oder mehr als 250 PUVA-Behandlungen erhalten hat, sollte regelmäßig zur Hautkrebsvorsorge gehen, besonders bei weiteren Risikofaktoren. Die gesetzliche Hautkrebs-Früherkennung steht Versicherten ab 35 Jahren unabhängig davon alle zwei Jahre zu.

Wann eine Lichttherapie nicht infrage kommt

Die Leitlinie unterscheidet zwischen Ausschlussgründen und Situationen, in denen besondere Vorsicht nötig ist.

Ausgeschlossen ist eine UV-Therapie bei erblichen Erkrankungen mit extremer UV-Empfindlichkeit oder hohem Hautkrebsrisiko, etwa Xeroderma pigmentosum, Gorlin-Syndrom oder Albinismus. Gleichzeitig eingenommene Immunsuppressiva wie Ciclosporin, Azathioprin, Mycophenolatmofetil oder Tacrolimus (als Tabletten) sollen nicht mit Licht kombiniert werden, weil sie das Hautkrebsrisiko nach UV-Bestrahlung steigern können. Eine PUVA ist in Schwangerschaft und Stillzeit ausgeschlossen. Wer nicht sicher einige Zeit stehen kann, etwa bei Kreislaufproblemen oder schlecht eingestellter Epilepsie, ist für eine Ganzkörperbestrahlung in der Kabine nicht geeignet.

Nur nach sorgfältiger Abwägung mit angepasstem Vorgehen und engmaschigen Kontrollen kommt sie infrage bei bestehendem oder früherem Hautkrebs, schweren Lichtschäden, vielen sehr starken UV-Belastungen in der Vergangenheit, auffälligen (dysplastischen) Muttermalen, lichtverschlimmerten Erkrankungen wie Lupus erythematodes oder Dermatomyositis, einer aktiven Herpesinfektion, früherer Arsen- oder Strahlenbelastung und nach langer Einnahme von Immunsuppressiva. Lichtbedingte Hauterkrankungen wie die polymorphe Lichtdermatose sprechen in der Regel gegen eine UV-Therapie, es sei denn, sie wird gerade zur Abhärtung eingesetzt.

Lichtsensibilisierende Medikamente sind kein automatischer Ausschluss, wenn sie sich nicht absetzen lassen. Die Praxis beginnt dann mit niedrigeren Dosen, steigert langsamer und testet die Empfindlichkeit vorher mit einer Lichttreppe. Zu den gut belegten Beispielen zählen die Entwässerungsmittel Hydrochlorothiazid und Furosemid, das Herzmittel Amiodaron, Schmerzmittel wie Naproxen, Ketoprofen und Piroxicam, Antibiotika wie Doxycyclin, Tetracyclin und Ciprofloxacin, das Pilzmittel Voriconazol, Methotrexat, Chinin, Fenofibrat und Johanniskraut. Die Leitlinie verweist auf eine Liste mit fast 400 möglichen Substanzen, deshalb gehört jede Medikamentenänderung während der Serie in die Praxis gemeldet.

Schwangerschaft: Schmalband-UVB und UVA ohne Psoralen sind auch in Schwangerschaft und Stillzeit möglich. Weil hohe kumulative UVB-Dosen den Folsäurespiegel senken können, empfiehlt die Leitlinie bei längerer Behandlung und besonders in der Schwangerschaft 800 Mikrogramm Folsäure pro Tag; bei Kinderwunsch kann der Spiegel bestimmt werden.

Heim-Phototherapie: wann sie möglich ist

Eine Bestrahlung zu Hause kann Wege sparen, birgt aber Risiken durch Fehldosierung. Die Leitlinie hält sie nur in begründeten Einzelfällen für möglich und nennt strenge Voraussetzungen:

  1. Sie können eine Praxis oder Klinik nicht regelmäßig erreichen, und es gibt keine geeignete Alternative.
  2. Sie sind körperlich und geistig in der Lage, die Behandlung selbstständig und zuverlässig durchzuführen; das beurteilt die Hautärztin oder der Hautarzt.
  3. Es gibt einen ärztlichen Therapieplan, und die Behandlung wird fachlich kontrolliert.
  4. Sie führen Aufzeichnungen über jede Bestrahlung und stellen sich in der Regel monatlich vor.
  5. Das Gerät wird regelmäßig gewartet und nur befristet ausgegeben.

Zur Kostenübernahme fasst die Leitlinie das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kassen zusammen (Produktgruppe 06 „Bestrahlungsgeräte“, Fortschreibung von 2016): Ganzkörpergeräte und flächig wirkende Teilkörpergeräte gehören wegen ihres Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials nicht zum Leistungsumfang. Ausnahmen sind spezielle Teilkörpergeräte, etwa der UV-Kamm für die Kopfhaut. Voraussetzung für eine Verordnung ist, dass die Behandlung zuvor unter ärztlicher Aufsicht erfolgreich erprobt wurde. Ob Ihre Kasse ein Gerät im Einzelfall übernimmt, klären Sie mit ärztlicher Verordnung und Begründung vorab. In Studien mit einem digitalen Phototherapie-System hat eine Heim-Therapie mit Schmalband-UVB die Therapietreue deutlich verbessert. Eine PUVA sollte nach der Leitlinie nie zu Hause, sondern nur in Praxis oder Klinik erfolgen.

Frei verkäufliche UV-Lampen ohne ärztlichen Behandlungsplan sind keine Heim-Phototherapie im Sinne der Leitlinie. Sprechen Sie vor einem Kauf mit Ihrer Hautarztpraxis.

Solarium ist keine Therapie

Sonnenbänke sind für die Bräunung gebaut. Nach Einschätzung des IQWiG eignen sie sich nicht zur Lichttherapie, weil sich Lichtspektrum und Dosis nicht genau kontrollieren lassen. Auch rechtlich ist das getrennt: Die UV-Schutz-Verordnung regelt Solarien für kosmetische Zwecke ausdrücklich außerhalb der Heilkunde, mit eigenen Grenzwerten und Pflichten für die Betreiber. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät dringend von Solarien ab: Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft natürliche wie künstliche UV-Strahlung als krebserregend ein, und das Risiko für schwarzen Hautkrebs ist bei Solariennutzern erhöht, umso mehr, je häufiger und je jünger sie das Solarium nutzen. UV-Behandlungen von Krankheiten gehören nach Auffassung des Amtes in Kliniken oder Fachpraxen unter ärztlicher Kontrolle. Minderjährigen darf die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios und anderen öffentlich zugänglichen Räumen nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nicht gestattet werden.

Während einer PUVA ist ein Solarium besonders gefährlich: Die Patienteninformationen der Leitlinie untersagen es während der Therapie und danach, bei Tabletten-PUVA mindestens einen Tag, bei Bade-PUVA mindestens eine Woche lang.

Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?

Bei medizinischer Begründung ist die Lichttherapie in der Hautarztpraxis eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Praxis rechnet die Bestrahlungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Gesetzliche Zuzahlungen betreffen verordnete Arzneimittel, für die Bestrahlung selbst ist keine vorgesehen.

LeistungGesetzliche Krankenversicherung
Schmalband-UVB (und Breitband-UVB) in der PraxisKassenleistung, je Sitzung abgerechnet (EBM-Nummer 30430)
PUVA mit Tabletten oder Creme in der Praxisbei medizinischer Begründung über 30430 plus 30431 abrechenbar; der Zuschlag ist Hautärztinnen und Hautärzten vorbehalten; für Psoralen auf Rezept zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren die übliche Zuzahlung; Bade-PUVA siehe nächste Zeile
Balneophototherapie (Salzbad plus UVB oder Bade-PUVA)nur bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis (in der Regel PASI über 10) und, als Salzbad-Variante, bei mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis (in der Regel SCORAD über 25); Praxis braucht eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung; höchstens 35 Anwendungen je Zyklus, ein neuer Zyklus frühestens sechs Monate später; für Bade-PUVA fordert die Richtlinie eine zugelassene 8-MOP-Lösung, weshalb die aktuelle Durchführbarkeit und Abrechnung vorab geklärt werden sollten
UVA1-Therapie ambulantkeine Kassenleistung: Der Gemeinsame Bundesausschuss führt die selektive UVA1-Bestrahlung unter den Methoden, die Vertragsärzte nicht zulasten der Kassen erbringen dürfen
Excimer-Laser oder -Lampekeine eigene Abrechnungsnummer im EBM (eigene Durchsicht, Stand 4/2026); vorher mit Praxis und Kasse klären
UV-Kamm für die Kopfhautlaut Leitlinie im GKV-Leistungskatalog, wenn andere Therapien nicht ausreichen; im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Ganzkörpergerät für zu Hausein der Regel keine Kassenleistung
Solariumkeine medizinische Leistung

Der UVA1-Ausschluss gilt für die ambulante vertragsärztliche Versorgung und beruht auf einem Beschluss von 2001. Die Leitlinie weist darauf hin, dass er neueren Leitlinien widerspricht, die UVA1 bei Neurodermitis und zirkumskripter Sklerodermie empfehlen. Weil UVA1 ohnehin oft teilstationär oder stationär gegeben wird, fragen Sie bei Bedarf in einer Hautklinik nach, wie die Kosten dort geregelt sind.

Für Psoralen gilt: Ist es auf Ihren Namen verordnet, zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nicht mehr als das Mittel kostet. Muss ein Präparat aus dem Ausland importiert werden, klären Sie die Kostenübernahme am besten vorher mit Praxis und Kasse.

Selbstzahler und Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie sieht für eine „Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum“ 91 Punkte und für die Photochemotherapie 120 Punkte je Sitzung vor. Beim 1,8-fachen Satz, bis zu dem in diesem Abschnitt der GOÄ ohne besondere Begründung abgerechnet werden darf, sind das rund 9,55 Euro beziehungsweise 12,59 Euro. Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel kommen gesondert hinzu, und welche Positionen eine Praxis etwa für UVA1 ansetzt, kann abweichen. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten für die ganze Serie vorher schriftlich nennen. Was die private Krankenversicherung erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab.

Wann zum Arzt?

Lassen Sie in der Hautarztpraxis abklären, ob eine Lichttherapie infrage kommt, wenn

  • Schuppenflechte oder Neurodermitis trotz konsequenter Behandlung mit Cremes und Salben größere Flächen betreffen oder immer wiederkehren,
  • Sie seit Wochen unter starkem Juckreiz leiden, ohne dass eine Ursache gefunden wurde,
  • sich weiße Flecken neu bilden oder ausbreiten,
  • Sie jedes Frühjahr nach den ersten Sonnentagen juckende Ausschläge bekommen,
  • rote, schuppende Flecken über Monate bestehen bleiben und auf übliche Behandlungen nicht ansprechen.

Während einer Lichttherapie rufen Sie noch am selben Tag in der Praxis an (außerhalb der Sprechzeiten beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117), wenn

  • nach einer Bestrahlung eine schmerzhafte Rötung, Schwellung oder Blasen auftreten; nach PUVA kann das auch erst zwei bis fünf Tage später passieren,
  • Sie sich nach der Bestrahlung krank fühlen, Fieber oder Schüttelfrost bekommen,
  • Lippenherpes oder andere Bläschen auftreten,
  • Sie während einer PUVA schwanger werden oder neue Medikamente verordnet bekommen.

Schmerzen, Rötung, Fremdkörpergefühl oder starke Lichtempfindlichkeit der Augen nach einer Bestrahlung sollten ebenfalls am selben Tag ärztlich angesehen werden, am besten augenärztlich. Gehen Sie nicht zur nächsten Sitzung, bevor eine stärkere Reaktion besprochen ist.

Den Notruf 112 wählen Sie wie sonst auch nur bei akuter Lebensgefahr, etwa bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot oder einem Kreislaufzusammenbruch.

Langfristig gilt: Neue, wachsende, blutende oder sich verändernde Hautstellen lassen Sie zeitnah ansehen, besonders nach vielen Lichttherapie-Serien. Bewahren Sie Ihren UV-Pass auf, damit spätere Behandelnde wissen, wie viel UV-Licht Ihre Haut schon bekommen hat. Einen Überblick über weitere Erkrankungen und ihre Behandlung finden Sie unter Hautkrankheiten.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Ob und welche Lichttherapie für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Hautärztin oder Ihr Hautarzt individuell.

Kosten: Kasse vs. Selbstzahler (IGeL)

Gesetzliche Kasse (GKV): Bei medizinischer Begründung zahlt die gesetzliche Krankenkasse UVB- und PUVA-Bestrahlungen in der Hautarztpraxis, die Balneophototherapie nur bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis oder Neurodermitis. Die ambulante UVA1-Therapie ist keine Kassenleistung. Für verordnete Arzneimittel wie Psoralen zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren die übliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Richtwerte — die tatsächlichen Kosten legt die Praxis individuell fest.

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Verwandte Behandlungen

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.