Hautärztin untersucht den Rücken einer Patientin mit dem Dermatoskop beim Hautkrebs-Screening
Illustration (KI-generiert): Ganzkörper-Hautuntersuchung mit dem Dermatoskop.

Hautkrebs-Screening: Ablauf, Kosten & Vorsorge

Das Hautkrebs-Screening ist eine kostenlose GKV-Früherkennung ab 35 Jahren alle zwei Jahre, bei der die gesamte Haut auf Melanome sowie weißen Hautkrebs untersucht wird.

Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 28.6.2026

Das Hautkrebs-Screening ist eine strukturierte Früherkennungsuntersuchung, bei der die gesamte Haut gezielt auf Anzeichen von Hautkrebs abgesucht wird. Es richtet sich an Menschen ohne konkrete Beschwerden und soll Hauttumoren in einem frühen, gut heilbaren Stadium entdecken. Für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren ist die Untersuchung alle zwei Jahre eine kostenlose Regelleistung der Krankenkasse. Wichtig zur Einordnung: Das Screening kann Hautkrebs nicht verhindern (das leistet UV-Schutz), aber es kann ihn früh aufdecken – und früh erkannter Hautkrebs lässt sich meist deutlich besser behandeln.

Warum Früherkennung so wichtig ist

Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Unterschieden werden vor allem drei Formen:

  • Malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs"): Geht von den pigmentbildenden Zellen aus, ist seltener als der weiße Hautkrebs, kann aber früh über Lymph- und Blutbahnen streuen und ist unbehandelt lebensbedrohlich.
  • Basalzellkarzinom (Basaliom): Häufigste Form des weißen Hautkrebses, wächst meist langsam und örtlich, vor allem auf sonnenexponierter Haut wie Gesicht und Ohren.
  • Plattenepithelkarzinom (Spinaliom): Zweite Form des weißen Hautkrebses; kann invasiver wachsen und in fortgeschrittenen Fällen metastasieren.

Die Zahlen zeigen, warum frühes Erkennen entscheidend ist: Für 2023 werden rund 243.000 Neuerkrankungen an weißem Hautkrebs geschätzt, während 2024 nur etwa 1.432 Menschen daran verstarben. Diese große Lücke zwischen Erkrankungs- und Sterbezahlen unterstreicht die meist günstige Prognose von hellem Hautkrebs, der rechtzeitig erkannt wird – er ist dann fast immer heilbar, meist durch eine vollständige operative Entfernung. Auch beim Melanom gilt: Früh erkannte, dünne Tumoren sind oft allein durch eine Operation heilbar, während fortgeschrittene Stadien trotz moderner Immun- und zielgerichteter Therapien eine deutlich ungünstigere Prognose haben. Die Prognose hängt also unmittelbar vom Zeitpunkt der Diagnose ab.

Wer hat Anspruch – und ab wann?

Das Hautkrebs-Screening ist Teil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung und über die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Konkret bedeutet das:

  • Anspruch ab 35: Alle gesetzlich versicherten Frauen und Männer haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
  • Kostenlos: Die Leistung wird vollständig über die Gesundheitskarte abgerechnet – ohne Praxisgebühr, Zuzahlung oder Selbstbeteiligung.
  • Wer darf untersuchen: Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie sowie speziell fortgebildete Haus-, Allgemein- und internistische Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Das Zwei-Jahres-Intervall ist bundeseinheitlich; zwischen zwei Screenings sollten mindestens 24 Monate liegen. Die Teilnahme ist freiwillig – es besteht ein Anspruch, aber keine Pflicht.

Jünger als 35? Viele Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzprogramme („Haut-Check") für jüngere Versicherte an, teils bereits ab 15 Jahren, mit je nach Bundesland abweichenden Altersgrenzen. Solche Angebote sind keine Pflichtleistung, sondern Verträge zwischen Kasse und Praxis – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob und ab welchem Alter ein Haut-Check für Sie möglich ist. Unabhängig davon gilt: Besteht ein konkreter Verdacht auf Hautkrebs, zahlt die GKV die Abklärung in jedem Alter, denn das ist keine Früherkennung, sondern Behandlung.

So läuft die Ganzkörperuntersuchung ab

Der Ablauf ist standardisiert, auch wenn er von Praxis zu Praxis leicht variieren kann.

  1. Vorgespräch: Die Ärztin oder der Arzt fragt nach Vorgeschichte, früheren Hautkrebsfällen in der Familie, beruflicher und privater UV-Belastung sowie nach Stellen, die Ihnen selbst Sorgen machen. Weisen Sie hier ruhig gezielt auf auffällige Muttermale hin.
  2. Ganzkörperinspektion: Sie entkleiden sich so weit, dass die gesamte Haut einsehbar ist. Die Haut wird systematisch von Kopf bis Fuß betrachtet – Kopfhaut, Gesicht, hinter den Ohren, Hals, Rumpf, Arme und Hände, Genital- und Gesäßbereich, Beine, Füße, Zehenzwischenräume und Nägel.
  3. Dermatoskopie: Auffällige Stellen werden zusätzlich mit dem Auflichtmikroskop genauer beurteilt (siehe nächster Abschnitt).
  4. Abschlussgespräch: Sie erfahren, welche Befunde unauffällig sind, welche beobachtet werden und ob weitere Schritte nötig sind.

Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert laut Krebsinformationsdienst insgesamt etwa 15 Minuten – realistisch sind 10 bis 20 Minuten, je nach Anzahl der Muttermale und Umfang der Beratung. Auf Diskretion und Privatsphäre wird geachtet; Sie entkleiden sich nur so weit wie nötig. Wer sich unwohl fühlt, kann das vorab ansprechen.

So bereiten Sie sich vor:

  • Abschminken und auf Make-up im Gesicht und Dekolleté verzichten.
  • Nagellack entfernen, da auch Finger- und Fußnägel beurteilt werden.
  • Keine engen Frisuren, Schmuck oder enge Kleidung, die Hautstellen verdecken.
  • Kein Solarium kurz vor dem Termin – gerötete Haut erschwert die Beurteilung.
  • Frühere Befunde, Arztbriefe oder Fotos auffälliger Muttermale mitbringen.
  • Bei der Terminvereinbarung ausdrücklich nach dem GKV-Screening fragen, da nicht jede Praxis es anbietet bzw. teils vorrangig Selbstzahlerleistungen vergibt.

Dermatoskopie: Auflichtmikroskopie genauer erklärt

Die Dermatoskopie ist eine beleuchtete, stark vergrößernde Lupe, die – oft mit einem Kontaktmedium gegen Reflexionen – auf die Haut aufgelegt wird. Sie macht Strukturen sichtbar, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind: Pigmentnetzwerke, Gefäßmuster, Farbverteilungen. Dadurch lassen sich gut- und bösartige Veränderungen deutlich sicherer unterscheiden, unnötige Eingriffe an harmlosen Malen vermeiden und frühe Melanome seltener übersehen. Die S3-Leitlinie empfiehlt den Einsatz in der Melanom-Früherkennung ausdrücklich.

Ist die Dermatoskopie enthalten? Seit April 2020 gehört die Dermatoskopie auffälliger Stellen beim GKV-Screening ab 35 zum regulären, kostenlosen Leistungsumfang. Davor war sie eine private Zusatzleistung. Als selbst zu zahlende IGeL bleibt sie nur, wenn sie ohne konkreten Verdacht bei unter 35-Jährigen oder häufiger als alle zwei Jahre gewünscht wird. Bei echtem Verdacht auf Hautkrebs ist die Dermatoskopie ohnehin Teil der kassenärztlichen Diagnostik – in jedem Alter.

Kosten: gesetzliches Screening vs. IGeL-Zusatzleistungen

Das GKV-Screening ab 35 ist vollständig kostenlos. Daneben gibt es individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen und selbst zu zahlen sind.

LeistungFür wenKosten
GKV-Hautkrebs-Screening (inkl. Dermatoskopie auffälliger Stellen)GKV-Versicherte ab 35, alle 2 Jahre0 € (voll von der Kasse übernommen)
Kurative Abklärung bei Verdacht (Biopsie, Exzision, Histologie)Alle GKV-Versicherten, jedes Alter0 € (voll von der Kasse übernommen)
Haut-Check unter 35 (z. B. TK, Barmer, AOK)Je nach Kasse, oft ab 15 Jahren0 € (im Rahmen des Kassenvertrags)
Zusätzliche Vorsorge ohne Anlass (ohne Kassenvertrag)Selbstzahlerca. 40 €
Dermatoskopie unter 35 / häufiger als alle 2 Jahre (ohne Verdacht)Selbstzahlerab ca. 30 €
Videodokumentation auffälliger StellenSelbstzahler / Risikogruppenab ca. 60 €
Body Mapping (digitale Hautkartierung)Risikogruppenmeist im (unteren) dreistelligen Bereich

Die Beträge sind Richtwerte und variieren je nach Praxis und Region. Manche Praxen verwenden das Dermatoskop standardmäßig und berechnen dafür kein gesondertes Honorar. Achtung: Das gesetzliche Screening ab 35 darf nicht als kostenpflichtige IGeL verkauft werden. Wird Ihnen das kostenlose Screening verwehrt oder nur gegen Aufpreis angeboten, fragen Sie bei Ihrer Kasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung nach einer teilnehmenden Praxis.

ABCDE-Regel: Ihre Haut selbst beobachten

Die Selbstuntersuchung ersetzt das Screening nicht, ergänzt es aber sinnvoll. Prüfen Sie Ihre Haut etwa einmal im Monat – auch Rücken, Kopfhaut, Gesäß, Fußsohlen und Zehenzwischenräume; ein Spiegel oder die Hilfe einer zweiten Person erleichtert das. Pigmentmale beurteilen Sie nach der ABCDE-Regel:

  • A – Asymmetrie: unregelmäßige, nicht runde oder ovale Form
  • B – Begrenzung: unscharfe, ausgefranste oder zackige Ränder
  • C – Color (Farbe): mehrere oder ungleichmäßig verteilte Farbtöne
  • D – Durchmesser: zunehmende Größe oder ein Mal, das deutlich wächst
  • E – Entwicklung/Erhabenheit: Veränderung über die Zeit, neue Erhebung, Juckreiz oder Bluten

Achten Sie zusätzlich auf das „hässliche Entlein": ein Mal, das anders aussieht als alle anderen. Auch nicht heilende Wunden, Krusten oder Knoten – besonders im Gesicht, an Lippen, Ohren oder Handrücken – gehören abgeklärt. Trifft auch nur ein Kriterium zu oder kommt Ihnen eine Stelle „komisch" vor, warten Sie nicht bis zum nächsten Termin, sondern lassen Sie sie zeitnah ärztlich begutachten. Nennen Sie bei der Terminvereinbarung den Verdacht auf Hautkrebs ausdrücklich – dafür halten Praxen in der Regel kurzfristige Termine bereit.

Was passiert bei einem auffälligen Befund?

Findet sich eine verdächtige Stelle, die auch mit dem Dermatoskop nicht sicher als harmlos eingeordnet werden kann, folgt die weitere Abklärung – das ist dann keine Früherkennung mehr, sondern Behandlung, deren Kosten die GKV unabhängig vom Alter trägt.

  • Gewebeentnahme/Entfernung: Unter örtlicher Betäubung wird die Stelle als Stanze, flache Abtragung oder vollständige Exzision mit Sicherheitsrand entfernt. Kleine, gut abgrenzbare Tumoren sind damit oft schon vollständig behandelt.
  • Feingewebliche Untersuchung: Das Gewebe wird im Labor histologisch beurteilt. Das sichert die Diagnose und bestimmt – etwa beim Melanom über die Tumordicke – das weitere Vorgehen.
  • Weitere Schritte: Je nach Befund kann eine Nachoperation, beim Melanom eine Wächterlymphknotenbiopsie oder eine ergänzende Therapie nötig sein. Fortgeschrittene Fälle werden in spezialisierten Zentren und interdisziplinären Tumorboards besprochen.

Ein „falscher Alarm" – eine entfernte Stelle, die sich als gutartig erweist – ist möglich und im Zweifel gewollt: Aus Sicherheitsgründen wird lieber einmal zu früh als zu spät gehandelt.

Wie oft – und für wen häufiger?

Für die meisten Menschen reicht das gesetzliche Intervall von zwei Jahren ab 35 völlig aus. Engmaschigere Kontrollen – oft jährlich oder häufiger – sind dagegen sinnvoll bei:

  • sehr heller Haut, vielen oder atypischen Muttermalen
  • familiärer Melanom-Vorbelastung
  • bereits durchgemachtem Hautkrebs (deutlich erhöhtes Risiko für weitere Tumoren)
  • Immunsuppression, etwa nach Organtransplantation
  • starker beruflicher oder Freizeit-UV-Belastung

Für diese Risikogruppen kann eine digitale Verlaufsdokumentation (Body Mapping) sinnvoll sein, bei der die gesamte Haut fotografisch kartiert wird, um Veränderungen über die Zeit besser zu erkennen. Die Erfassung ist schmerzfrei und dauert mitsamt ärztlicher Auswertung rund 25 Minuten; sie ist in der Regel eine private Zusatzleistung und ersetzt das gesetzliche Screening nicht, sondern ergänzt es. Den besten Schutz bietet die Kombination aus konsequentem UV-Schutz, regelmäßiger Selbstuntersuchung und der ärztlichen Früherkennung.

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Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.