
Hand-Fuß-Mund-Krankheit: Symptome, Ansteckung, Kita und Erwachsene
Woran Sie die Hand-Fuß-Mund-Krankheit erkennen, wie lange sie ansteckend ist und was gegen Mundschmerzen und Fieber hilft. Dazu: warum § 34 IfSG kein generelles Kita-Verbot vorsieht, was Erwachsene und Schwangere wissen sollten, warum sich Wochen später Haut und Nägel lösen können und bei welchen Warnzeichen Sie sofort handeln.
Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 22.10.2026
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK, oft auch Hand-Mund-Fuß-Krankheit genannt) ist eine sehr häufige Virusinfektion, die vor allem Kinder unter zehn Jahren trifft und meist harmlos verläuft. Typisch sind Fieber und Halsschmerzen, danach schmerzhafte Bläschen im Mund und rote Flecken oder kleine Bläschen an Handflächen und Fußsohlen, oft auch am Po. Auslöser sind Enteroviren, vor allem Coxsackie-A-Viren. Eine spezifische antivirale Behandlung steht nicht zur Verfügung und ist bei dem meist milden Verlauf in der Regel auch nicht nötig: Die meisten Kinder sind nach etwa einer Woche wieder gesund, der Ausschlag heilt nach rund zehn Tagen ohne Narben ab. Am wichtigsten ist, dass Ihr Kind trotz der Mundschmerzen genug trinkt. Ein generelles Besuchsverbot nach § 34 Infektionsschutzgesetz gibt es nicht; bei einem Ausbruch kann das Gesundheitsamt jedoch anders entscheiden. Nach der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) können Kinder ohne Fieber, die sich gesund fühlen, weiter in Kita oder Schule gehen. Bei einem Krampfanfall, einem steifen Nacken, Lähmungserscheinungen, Atemnot oder einem Kind, das kaum wach zu bekommen ist, rufen Sie 112.
Was ist die Hand-Fuß-Mund-Krankheit?
Hinter der Krankheit steckt nicht ein einzelnes Virus, sondern eine ganze Gruppe: Enteroviren der Gruppe A. Laut RKI sind die Typen Coxsackie A6 und Coxsackie A16 die häufigsten Auslöser, häufig beteiligt sind auch Coxsackie A10 und Enterovirus A71 (EV-A71). In einer Saison können mehrere Typen gleichzeitig unterwegs sein. Fachlich heißt das Krankheitsbild auch Hand-Fuß-Mund-Exanthem.
Die HFMK kommt das ganze Jahr über vor, gehäuft im Spätsommer und Herbst. Betroffen sind vor allem Kinder unter zehn Jahren, Erwachsene erkranken seltener. Die meisten Ansteckungen bemerkt man gar nicht: Nach Angaben des RKI verlaufen mehr als 80 von 100 Infektionen ohne Beschwerden. Weil die Krankheit in Deutschland nicht bundesweit meldepflichtig ist, gibt es keine verlässlichen Zahlen, wie viele Menschen jedes Jahr erkranken.
Schwere Verläufe sind sehr selten. Große Ausbrüche mit schweren Erkrankungen des Nervensystems oder der Lunge werden laut RKI vor allem aus dem westpazifischen Raum berichtet, etwa aus China, Japan oder Singapur, wo häufig EV-A71 zirkuliert.
Zwei Dinge vorab, weil sie Eltern oft beschäftigen:
- Mit der Maul- und Klauenseuche hat die HFMK nichts zu tun. Die Tierseuche betrifft Rinder, Schafe und Schweine und wird von anderen Viren verursacht. Laut RKI ist der Mensch das einzige Reservoir der HFMK-Erreger.
- Eine HFMK ist kein Zeichen mangelnder Sauberkeit, weder zu Hause noch in der Kita. Die Viren sind überall verbreitet, und wer sich unbemerkt angesteckt hat, kann sie weitergeben, ohne es zu wissen.
Symptome: So verläuft die Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Der typische Ablauf nach den Angaben von RKI und gesund.bund.de:
- Ansteckung: Bis zu den ersten Beschwerden vergehen meist 3 bis 10 Tage.
- Beginn: Fieber, wenig Appetit und Halsschmerzen. Viele Kinder wirken in dieser Phase einfach wie bei einem Infekt.
- Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn: der Mund. Zuerst erscheinen kleine rote Flecken, vor allem auf der Zunge, am Zahnfleisch und an der Mundschleimhaut. Daraus werden Bläschen und oft kleine offene, aphthenähnliche Stellen. Sie tun weh, deshalb wollen viele Kinder nicht mehr essen und manche auch nicht mehr trinken.
- Etwa gleichzeitig: Hände und Füße. An Handflächen und Fußsohlen bilden sich flache oder leicht erhabene rote Flecken, manchmal mit kleinen Bläschen. Dieser Ausschlag juckt meist nicht. Er kann auch am Po, im Genitalbereich, an Knien oder Ellenbogen auftreten. Auf dunkler Haut können die Bläschen nach Angaben des NHS grau oder heller als die umgebende Haut wirken.
- Abheilung: Fast alle Kinder erholen sich laut RKI innerhalb von 5 bis 7 Tagen, auch ohne ärztliche Behandlung. Der Ausschlag hält sich ungefähr zehn Tage, die Bläschen verkrusten und heilen ohne Narben ab.
Nicht jedes Kind zeigt alle Zeichen. Manche haben nur ein paar Pünktchen an den Händen, andere nur wunde Stellen im Mund. Erwachsene haben oft gar keine Beschwerden.
Atypische Verläufe durch Coxsackie A6
Seit etwa 2008 wird weltweit häufiger der Typ Coxsackie A6 nachgewiesen, laut RKI auch in Deutschland. Er verursacht oft ein ausgedehnteres Bild: Der Ausschlag zieht sich über Po, Genitalbereich, Knie, Ellenbogen, Arme und Beine, manchmal um den Mund und ins Gesicht, mit teils größeren Blasen. Er kann dann auch stark jucken. Nach einer dermatologischen Übersichtsarbeit sind Fieber und Krankheitsgefühl häufig stärker, und die Krankheit dauert eher zwei Wochen. Laut RKI gehen solche Verläufe öfter mit Allgemeinbeschwerden einher und machen gelegentlich eine Behandlung im Krankenhaus nötig.
Coxsackie A6 sucht sich gern Haut aus, die schon vorher gereizt war:
- Bei Kindern mit Neurodermitis sammeln sich die Bläschen bevorzugt auf den Ekzemstellen. Fachleute nennen das Eczema coxsackium. Es kann einem Ekzema herpeticatum ähneln, einer ernsten Herpes-Infektion auf Neurodermitis-Haut, die rasch behandelt werden muss. Deshalb gehört ein solches Bild noch am selben Tag in ärztliche Hände. Mehr dazu in den Ratgebern Herpes und Neurodermitis-Behandlung.
- Auch auf einem wunden Po oder auf Stellen mit Sonnenbrand können sich die Bläschen häufen. Wie Sie einen gewöhnlich wunden Po pflegen, steht im Ratgeber Windeldermatitis.
Wochen später: Schuppen an Händen und Füßen, lockere Nägel
Viele Eltern erschrecken, wenn die Krankheit längst vorbei ist und plötzlich neue Veränderungen auftauchen. Beide gelten als harmlose Spätfolgen und bilden sich von selbst zurück:
- Die Haut schält sich. An Handflächen und Fußsohlen kann sich die Haut nach einer dermatologischen Übersichtsarbeit meist ein bis drei Wochen nach der Erkrankung schälen.
- Nägel lösen sich. Einige Wochen bis etwa zwei Monate nach der Erkrankung können sich einzelne Finger- oder Zehennägel von der Nagelwurzel her ablösen, manchmal angekündigt durch eine quer verlaufende Rille im Nagel. Fachleute sprechen von Onychomadesis. Das passiert vor allem nach Infektionen mit Coxsackie A6: In einer Auswertung von Studien, überwiegend aus China, kam es nach einer solchen Infektion bei etwa 28 von 100 Erkrankten zu einer Nagelablösung. Die Nägel wachsen von selbst wieder nach. Die US-Gesundheitsbehörde CDC weist darauf hin, dass der ursächliche Zusammenhang in einzelnen Fallberichten nicht bewiesen ist; RKI und gesund.bund.de beschreiben den Nagelverlust aber als bekannte Spätfolge.
Wird die Haut um einen lockeren Nagel rot, geschwollen und schmerzhaft oder tritt Eiter aus, lassen Sie das ärztlich ansehen. Dann kann sich eine Nagelbettentzündung entwickelt haben.
Wie ansteckend ist die Hand-Fuß-Mund-Krankheit?
Sehr. Enteroviren gelten laut RKI als hochansteckend, und weil die meisten Infizierten keine Beschwerden haben, verbreiten sie sich in Familien und Kitas leicht. Angesteckt wird man vor allem
- über die Hände, die mit Speichel, Nasensekret, Bläschenflüssigkeit oder Stuhl in Berührung kommen, etwa beim Wickeln, und die Viren dann zum Mund bringen (Schmierinfektion),
- über Gegenstände wie Spielzeug, Türgriffe, Becher oder Schnuller,
- durch engen Kontakt wie Küssen,
- in den ersten Krankheitstagen auch über Tröpfchen beim Husten oder Niesen.
Wie lange ist man ansteckend? Am stärksten in der ersten Krankheitswoche, besonders die Flüssigkeit aus den Bläschen. Mit dem Eintrocknen der Bläschen sinkt die Gefahr. Vorbei ist sie damit nicht ganz: Im Stuhl werden die Viren laut RKI noch mehrere Wochen nach dem Abklingen ausgeschieden, eine US-Übersichtsarbeit nennt vier bis acht Wochen. Nach Angaben des NHS kann man außerdem schon einige Tage vor den ersten Beschwerden ansteckend sein.
Eine überstandene HFMK schützt nur vor dem jeweiligen Virustyp. Ihr Kind kann also mehrmals erkranken. Eine Impfung gibt es in Deutschland nicht.
Wann zum Arzt?
Die meisten Kinder brauchen keine ärztliche Behandlung. Erste Anlaufstelle ist die Kinder- und Jugendarztpraxis, bei Erwachsenen die Hausarztpraxis. In die Hautarztpraxis gehören vor allem unklare oder ungewöhnlich ausgedehnte Ausschläge, Bläschen auf Neurodermitis-Haut, Nagelprobleme nach der Erkrankung und bei Erwachsenen Flecken an Handflächen und Fußsohlen, deren Ursache nicht klar ist. Rufen Sie vorher an und sagen Sie, dass es um einen möglicherweise ansteckenden Ausschlag geht.
In den nächsten Tagen ärztlich ansehen lassen, wenn
- Sie unsicher sind, ob es wirklich eine HFMK ist, zum Beispiel weil der Ausschlag am ganzen Körper stark juckt (siehe Abgrenzung unten),
- das Fieber länger als drei Tage anhält,
- die Beschwerden nach 7 bis 10 Tagen nicht besser werden,
- Ihr Kind ein geschwächtes Immunsystem hat,
- sich auf aufgekratzten Stellen honiggelbe Krusten bilden, die Rötung zunimmt oder Eiter austritt; dann kann eine bakterielle Infektion wie eine Borkenflechte dazugekommen sein,
- Sie schwanger sind und selbst erkranken; kurz vor dem Geburtstermin melden Sie sich bitte umgehend in der Frauenarztpraxis oder der Geburtsklinik.
Noch am selben Tag in die Praxis, außerhalb der Sprechzeiten über den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117, wenn
- Ihr Kind wegen der Schmerzen kaum oder gar nicht mehr trinkt oder seit etwa zwölf Stunden kein Wasser mehr gelassen hat,
- Zeichen von Flüssigkeitsmangel auftreten: deutlich weniger nasse Windeln oder seltener Wasserlassen, Weinen ohne Tränen, trockener Mund, eingesunkene Augen, bei Babys eine eingesunkene Fontanelle, ein ungewöhnlich schlappes oder unruhiges Kind,
- ein Baby unter sechs Monaten mit HFMK Fieber hat, deutlich schlechter trinkt oder ungewöhnlich schlapp wirkt,
- sich bei einem Kind mit Neurodermitis Bläschen rasch auf den Ekzemstellen ausbreiten,
- die Beschwerden deutlich schlimmer statt besser werden.
Sofort ärztlich untersuchen lassen, ohne bis morgen zu warten, in der Praxis oder sonst in einer Kinderklinik oder Notaufnahme, wenn
- ein Baby unter drei Monaten 38,0 Grad oder mehr hat, auch wenn es sonst nur ein paar Flecken hat,
- ein Neugeborenes in den ersten beiden Lebenswochen schlecht trinkt, Fieber hat, teilnahmslos wirkt oder Ausschlag bekommt, besonders wenn die Mutter um die Geburt herum erkrankt war.
Rufen Sie den Notruf 112, wenn
- Ihr Kind einen Krampfanfall hat,
- es kaum wach zu bekommen ist, ungewöhnlich benommen oder verwirrt wirkt oder nicht reagiert wie sonst,
- es einen steifen Nacken hat, zumal mit Fieber, Kopfschmerzen oder Erbrechen,
- plötzlich Lähmungserscheinungen auftreten, es also einen Arm oder ein Bein nicht mehr richtig bewegen kann,
- es schwer Luft bekommt oder auffallend schnell atmet,
- mit Fieber Flecken auftreten, die sich beim Druck mit einem Glas nicht wegdrücken lassen.
Diese Zeichen sind bei der HFMK sehr selten. Sie können auf eine Hirnhaut- oder Gehirnentzündung oder eine andere ernste Erkrankung hinweisen und gehören sofort in die Klinik. Während eines Krampfanfalls bleiben Sie bei Ihrem Kind, achten auf die Dauer und geben ihm nichts zu essen oder zu trinken, wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin rät. Weitere Notfallzeichen bei Ausschlägen fasst der Ratgeber Hautausschlag zusammen.
Diagnose: Was in der Praxis passiert
Meist reicht ein Blick in den Mund und auf Hände und Füße. Laut RKI ist die Diagnose am Krankheitsbild in der Regel sicher, Laboruntersuchungen sind meist nicht nötig. Bei ungewöhnlichen oder schweren Verläufen kann ein Erregernachweis per PCR sinnvoll sein, am besten aus einer Stuhlprobe, einem Rachenabstrich oder Flüssigkeit aus einem Bläschen. Ein Bluttest auf Antikörper gilt dagegen als nicht aussagekräftig, weil es so viele verschiedene Enteroviren gibt und fast jeder schon Kontakt mit ihnen hatte.
Abgrenzung: Was sonst dahinterstecken kann
Bläschen im Mund und Flecken an der Haut haben bei Kindern mehrere mögliche Ursachen. Diese Unterscheidung ist auch für die Kita wichtig: Windpocken stehen anders als die HFMK im Infektionsschutzgesetz.
| Erkrankung | Typisches Bild | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Hand-Fuß-Mund-Krankheit | Fieber, Bläschen und wunde Stellen im Mund, Flecken oder Bläschen an Handflächen und Fußsohlen, oft am Po; juckt meist nicht | kein generelles Besuchsverbot nach § 34 IfSG; bei einem Ausbruch sind Anordnungen des Gesundheitsamts möglich |
| Windpocken | Ausschlag meist zuerst im Gesicht und am Rumpf, später auf Kopfhaut, Armen und Beinen; stark juckend; Flecken, Bläschen und Krusten gleichzeitig („Sternenhimmel“) | Besuchsverbot nach § 34 IfSG; Impfung möglich |
| Mundfäule (erste Herpes-Infektion) | Fieber, schmerzhafte Entzündung von Zahnfleisch und Mundschleimhaut, oft starker Mundgeruch; wunde Stellen können 10 bis 19 Tage anhalten | ein Medikament gegen Herpesviren kann bei frühem Beginn helfen; mehr im Ratgeber Herpes |
| Herpangina | Fieber und Bläschen nur im Mund, keine Flecken an der Haut | ausgelöst von denselben Virusgruppen wie die HFMK |
Quellen der Tabelle: gesund.bund.de (Windpocken), unser Herpes-Ratgeber und eine US-Übersichtsarbeit (Mundfäule, Herpangina). Bei Erwachsenen mit Flecken an Handflächen und Fußsohlen denkt die Praxis auch an andere Ursachen, etwa an ein Medikament oder an das zweite Stadium einer Syphilis, deren Ausschlag laut gesund.bund.de häufig zuerst an Handflächen und Fußsohlen auftritt. Mehr dazu im Ratgeber Geschlechtskrankheiten. Einen Überblick über weitere Ursachen bietet der Ratgeber Hautausschlag, weitere Hauterkrankungen von A bis Z die Übersicht Hautkrankheiten.
Behandlung: Was wirklich hilft
Ein Medikament gegen die Viren selbst gibt es nicht. Antibiotika helfen nicht, weil sie nur gegen Bakterien wirken. Die Behandlung zielt darauf, Schmerzen zu lindern, Fieber bei Bedarf zu senken und vor allem dafür zu sorgen, dass Ihr Kind genug trinkt.
Trinken geht vor Essen. Die wichtigste Komplikation, auf die Sie selbst achten können, ist Flüssigkeitsmangel: Kleine Kinder trinken wegen der wunden Stellen im Mund manchmal zu wenig. Bieten Sie immer wieder etwas an:
- kühle Getränke, etwa Wasser, ungesüßten Tee oder Milch; saure Säfte brennen in den wunden Stellen,
- weiche, milde Speisen wie Joghurt, Kartoffelbrei, Grießbrei oder ein Eis; heiße, scharfe und salzige Speisen besser meiden,
- Babys weiter stillen oder die Flasche geben. Stillende Mütter müssen wegen einer HFMK nicht abstillen.
Wenn Ihr Kind ein paar Tage wenig isst, ist das bei ausreichendem Trinken meist kein Problem. Achten Sie auf die Zeichen von Flüssigkeitsmangel, die oben unter „Wann zum Arzt?“ stehen.
Schmerz- und Fiebermittel. Paracetamol oder Ibuprofen lindern Mund- und Halsschmerzen und senken Fieber. Geben Sie sie als Saft oder Zäpfchen, dosiert nach Alter und Körpergewicht laut Packungsbeilage. Oft trinkt ein Kind besser, wenn die Schmerzen nachlassen. Zwei Hinweise:
- Keine Acetylsalicylsäure (ASS) bei Kindern: Sie kann laut gesund.bund.de das seltene, aber gefährliche Reye-Syndrom auslösen.
- Trinkt Ihr Kind schon seit einiger Zeit kaum noch, fragen Sie vor der Gabe von Ibuprofen in der Praxis oder Apotheke nach. In vielen Packungsbeilagen von Ibuprofen-Säften steht ein Warnhinweis für Kinder mit Flüssigkeitsmangel, weil dann die Nieren belastet werden können.
Mittel für den Mund. Ältere Kinder und Erwachsene können spezielle Mundspülungen zum Gurgeln verwenden. Betäubende Gele für den Mund sind für kleine Kinder nicht ohne Weiteres geeignet: Eine US-Übersichtsarbeit rät bei Kindern von Lidocain im Mund ab, weil es kaum nützt und schaden kann. Lassen Sie sich in der Apotheke oder Praxis sagen, welches Mittel für das Alter Ihres Kindes passt.
Haut. Der Ausschlag an Händen und Füßen braucht meist keine Behandlung. Stechen Sie Bläschen nicht auf, die Flüssigkeit ist hochansteckend. Juckt ein ausgedehnter Ausschlag stark, fragen Sie in der Praxis, was helfen kann, statt auf Verdacht Kortisoncremes zu verwenden.
Ruhe. Ein Kind mit Fieber und Mundschmerzen darf sich schonen. Sobald es fieberfrei ist und sich wohlfühlt, kann es nach der RKI-Empfehlung wieder in die Kita.
Hygiene zu Hause
Ganz verhindern lässt sich eine Ansteckung in der Familie oft nicht, denn ansteckend ist man laut NHS schon einige Tage vor den ersten Flecken. Diese Regeln von RKI und gesund.bund.de senken das Risiko:
- Hände waschen, gründlich mit Seife, vor allem nach dem Wickeln, nach dem Toilettengang und vor dem Essen, auch die Hände der Kinder,
- eigene Handtücher, Becher und Besteck für das erkrankte Kind,
- engen Kontakt wie Küssen möglichst vermeiden,
- Spielzeug, Türgriffe und das Bad häufig mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln säubern,
- die Hygiene beibehalten, auch wenn Ihr Kind wieder gesund wirkt, weil die Viren noch wochenlang im Stuhl ausgeschieden werden.
Herkömmliche Händedesinfektionsmittel ersetzen das Händewaschen nicht: Enteroviren sind laut RKI gegen viele Desinfektionsmittel unempfindlich, wirksam sind nur Mittel mit der Angabe „viruzid“. Ob sich ein Desinfektionsmittel zu Hause lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt.
Kita, Schule, Arbeit: Was gilt?
Kein generelles Besuchsverbot nach § 34 IfSG. Die HFMK steht nicht in der Liste der Krankheiten in § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), bei denen Kinder Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen dürfen. Das ist ein wichtiger Unterschied etwa zu Windpocken oder zur Borkenflechte, die dort genannt sind. Eine bundesweite Meldepflicht gibt es ebenfalls nicht. Für Sachsen bestehen laut RKI ergänzende landesrechtliche Mitteilungspflichten.
Was das RKI empfiehlt (Stand 2025):
- Ein genereller Ausschluss erkrankter Kinder aus Kita oder Schule wird nicht empfohlen.
- Kinder können die Einrichtung weiter besuchen, solange sie kein Fieber haben und sich gesund fühlen. Ein Kind mit Fieber, starken Mundschmerzen oder deutlichem Krankheitsgefühl bleibt dagegen zu Hause, wie bei jedem anderen Infekt auch. Bei kompliziertem Verlauf kann die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind für einige Tage krankschreiben.
- Nach der Genesung und dem Eintrocknen der Bläschen ist die Rückkehr in der Regel ohne schriftliches ärztliches Attest möglich.
- Geschwister und andere Kontaktpersonen müssen bei guter Händehygiene in der Regel nicht zu Hause bleiben.
- Bei einem Ausbruch kann das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen festlegen, bis hin zu einem Betretungsverbot für erkrankte Kinder.
Dass ein Ausschluss wenig bringt, hat einen einfachen Grund: Die meisten Infizierten haben keine Beschwerden, und auch genesene Kinder scheiden die Viren noch wochenlang aus. Eine US-Übersichtsarbeit hält ausdrücklich fest, dass ein Ausschluss aus der Kinderbetreuung die Ausbreitung nicht verringert.
Warum Kitas trotzdem unterschiedlich handeln. Ältere Merkblätter waren strenger. Der Erregersteckbrief der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2019 riet zum Beispiel noch, dass erkrankte Kinder Gemeinschaftseinrichtungen möglichst nicht besuchen, bis die Bläschen eingetrocknet sind. In Sachsen sieht die Landesempfehlung von 2024 die Rückkehr nach der Genesung und einem ärztlichen Urteil vor, ebenfalls ohne schriftliches Attest. Manche Träger haben zudem eigene Regeln in ihren Betreuungsverträgen. Sprechen Sie im Zweifel mit der Einrichtung; das Gesundheitsamt kann beide Seiten beraten.
Attest. Das RKI sieht für die Rückkehr in der Regel kein schriftliches Attest vor. Verlangt eine Einrichtung trotzdem eine Bescheinigung, ist diese nach einem Gebührenratgeber der Bundesärztekammer keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Eltern zahlen sie dann selbst; fragen Sie vorher in der Praxis nach den Kosten.
Erwachsene bei der Arbeit. Auch für Beschäftigte in Kita oder Schule nennt das IfSG bei der HFMK kein Tätigkeitsverbot. Ob Sie arbeitsfähig sind, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Wer mit Kleinkindern, in der Pflege oder mit Lebensmitteln arbeitet, sollte das Vorgehen mit dem Arbeitgeber klären und auf besonders gründliche Händehygiene achten.
Hand-Fuß-Mund-Krankheit bei Erwachsenen
Erwachsene stecken sich oft bei den eigenen Kindern oder bei der Arbeit mit Kindern an. Die meisten merken davon nichts: Laut RKI ist der Anteil der Infizierten ohne Beschwerden sehr hoch, vor allem bei Erwachsenen. Wer keine Beschwerden hat, kann die Viren trotzdem weitergeben.
Erkranken Erwachsene, ähneln die Beschwerden nach Angaben des NHS meist denen der Kinder: Fieber, Halsschmerzen, wunde Stellen im Mund und Flecken oder Bläschen an Händen und Füßen. Bei Ausbrüchen mit Coxsackie A6 waren laut RKI auffallend oft auch Erwachsene betroffen, in den USA etwa ein Viertel der Erkrankten. In Deutschland wurden mehrfach Ansteckungen von Kindern auf ihre Eltern nachgewiesen, die ebenfalls Beschwerden entwickelten und häufig vorübergehend nicht arbeiten konnten. Auch Nagelablösungen Wochen später kommen bei Erwachsenen vor.
Die Behandlung ist dieselbe wie bei Kindern: viel trinken, weiche und kühle Kost, bei Bedarf Schmerz- und Fiebermittel und Mundspülungen. Lassen Sie sich ärztlich untersuchen, wenn die Schmerzen Sie am Essen und Trinken hindern, die Beschwerden nach 7 bis 10 Tagen nicht besser sind oder Ihr Immunsystem geschwächt ist. Bei Flecken an Handflächen und Fußsohlen ohne Kontakt zu erkrankten Kindern lohnt sich eine Abklärung, weil auch andere Ursachen infrage kommen (siehe Abgrenzung). Die Warnzeichen für den Notruf gelten für Erwachsene genauso.
Schwangerschaft, Neugeborene und Stillen
Schwangere kommen mit Enteroviren regelmäßig in Kontakt, vor allem im Sommer und Herbst. Nach dem RKI verlaufen die meisten Infektionen in der Schwangerschaft mild oder ohne Beschwerden, und belastbare Hinweise auf schwere Komplikationen sind sehr selten. Der NHS sieht für die Schwangerschaft und das Kind in der Regel kein Risiko.
Aufmerksam sein sollten Sie um den Geburtstermin: Erkrankt die Mutter kurz vor der Geburt, kann das Virus auf das Neugeborene übergehen. Die meisten Neugeborenen erkranken dann nur leicht. In sehr seltenen Fällen breitet sich die Infektion im Körper aus und befällt Organe wie Leber oder Herz; das Risiko für einen schweren Verlauf ist laut RKI in den ersten beiden Lebenswochen am höchsten.
Was Sie tun können:
- engen Kontakt zu Erkrankten möglichst meiden und gründlich Hände waschen, gerade wenn ein älteres Geschwisterkind erkrankt ist,
- nach einem Kontakt oder bei eigenen Beschwerden die Frauenarztpraxis oder die Hebamme informieren, kurz vor der Geburt auch die Geburtsklinik,
- Medikamente, auch rezeptfreie Schmerzmittel, in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher oder pharmazeutischer Beratung nehmen.
Stillen müssen Sie wegen einer HFMK nach einer US-Übersichtsarbeit nicht unterbrechen. Hat ein Neugeborenes in den ersten Lebenswochen Fieber, trinkt es schlecht oder wirkt teilnahmslos, lassen Sie es sofort untersuchen.
Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?
Die HFMK ist eine Krankheit, keine Selbstzahlerleistung. Untersuchung und Beratung in der Kinder-, Haus- oder Hautarztpraxis können bei medizinischer Notwendigkeit in einer Kassenpraxis über die gesetzliche Kasse abgerechnet werden, ebenso ein Erregernachweis, wenn die Praxis ihn für nötig hält.
| Leistung | Gesetzlich Versicherte |
|---|---|
| Untersuchung, Beratung, ggf. Abstrich oder Stuhlprobe | kann bei medizinischer Notwendigkeit über die gesetzliche Kasse abgerechnet werden |
| Rezeptfreie Arzneimittel, etwa Schmerz- und Fiebermittel | können Kindern unter 12 Jahren und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet werden; unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an, Erwachsene zahlen sie in der Regel selbst |
| Verschreibungspflichtige Arzneimittel, falls im Einzelfall nötig | gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als der Preis) |
| Bescheinigung nur für Kita oder Schule | keine Kassenleistung; Eltern zahlen selbst, Preis vorher erfragen |
Kinderkrankengeld. Müssen Sie zu Hause bleiben, um Ihr krankes Kind zu betreuen, haben gesetzlich Versicherte nach § 45 SGB V Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind jünger als zwölf Jahre ist (oder behindert und auf Hilfe angewiesen), keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Im Jahr 2026 gilt das für bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage, insgesamt höchstens 35 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Kosten: Kasse vs. Selbstzahler (IGeL)
Gesetzliche Kasse (GKV): Untersuchung und Beratung können bei medizinischer Notwendigkeit in einer Kassenpraxis über die gesetzliche Kasse abgerechnet werden. Rezeptfreie Schmerz- und Fiebermittel können Kindern unter 12 Jahren bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet werden; Erwachsene zahlen sie in der Regel selbst. Eine Bescheinigung nur für die Kita ist keine Kassenleistung.
Richtwerte — die tatsächlichen Kosten legt die Praxis individuell fest.
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Quellen
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Hand-Fuß-Mund-Krankheit (Stand 13.03.2025; vollständig aktualisierte Fassung, Epidemiologisches Bulletin 11/2025) (abgerufen 2026-10-22)
- Robert Koch-Institut: Atypische Verläufe von Hand-Fuß-Mund-Erkrankungen mit Coxsackievirus-A6-Nachweis. Epidemiologisches Bulletin 10/2013 (abgerufen 2026-10-22)
- gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit): Hand-Fuß-Mund-Krankheit, geprüft durch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (Stand 27.02.2026) (abgerufen 2026-10-22)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (heute BIÖG), infektionsschutz.de: Erregersteckbrief Hand-Fuß-Mund-Krankheit (Stand 01/2019) (abgerufen 2026-10-22)
- Landesuntersuchungsanstalt Sachsen: Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen (Stand 04/2024) (abgerufen 2026-10-22)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34: Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes (abgerufen 2026-10-22)
- NHS (National Health Service, Großbritannien): Hand, foot and mouth disease (geprüft 10.05.2024) (abgerufen 2026-10-22)
- Centers for Disease Control and Prevention (USA): Symptoms of Hand, Foot, and Mouth Disease (07.05.2024) (abgerufen 2026-10-22)
- Saguil A, Kane SF, Lauters R, Mercado MG: Hand-Foot-and-Mouth Disease: Rapid Evidence Review. American Family Physician 2019; 100(7): 408–414 (abgerufen 2026-10-22)
- Kimmis BD, Downing C, Tyring S: Hand-foot-and-mouth disease caused by coxsackievirus A6 on the rise. Cutis 2018; 102(5): 353–356 (abgerufen 2026-10-22)
- Zhao TS, Du J, Sun DP et al.: A review and meta-analysis of the epidemiology and clinical presentation of coxsackievirus A6 causing hand-foot-mouth disease in China and global implications. Reviews in Medical Virology 2020; 30(2): e2087 (abgerufen 2026-10-22)
- DermNet: Hand, foot and mouth disease (Leong S, Mahon C; 08/2022) (abgerufen 2026-10-22)
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Flüssigkeitsmangel (Dehydration), erstellt 18.10.2023 (abgerufen 2026-10-22)
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Fieber bei Kindern (aktualisiert 26.11.2025) (abgerufen 2026-10-22)
- gesund.bund.de: Windpocken (Stand 02.05.2024) (abgerufen 2026-10-22)
- gesund.bund.de: Syphilis (Stand 28.05.2025) (abgerufen 2026-10-22)
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ): Elterninformation Fieberkrampf (abgerufen 2026-10-22)
- Bundesärztekammer, GOÄ-Ratgeber: Beratung und Untersuchung bei Kindergartenattesten (Deutsches Ärzteblatt 2009; 106(27): A-1432) (abgerufen 2026-10-22)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 45: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (abgerufen 2026-10-22)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 34: Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (abgerufen 2026-10-22)
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln (abgerufen 2026-10-22)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.