
Gürtelrose (Herpes zoster): Symptome, Ansteckung, Behandlung & Impfung
Woran Sie eine Gürtelrose früh erkennen, für wen und wie lange sie ansteckend ist, warum antivirale Tabletten möglichst innerhalb von 72 Stunden beginnen sollten, wann Auge oder Ohr einen Notfall bedeuten und wer die Impfung nach der STIKO-Empfehlung von 2025 auf Kassenkosten bekommt.
Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 20.10.2026
Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine Reaktivierung des Windpockenvirus, das nach überstandenen Windpocken lebenslang im Körper bleibt. Typisch sind brennende Schmerzen auf einer Körperseite und wenige Tage später ein streifenförmiger Ausschlag mit gruppierten Bläschen, meist am Rumpf. Vermuten Sie eine Gürtelrose, gehen Sie zeitnah in eine Hausarzt- oder Hautarztpraxis: Antivirale Tabletten sollten möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Beginn des Ausschlags starten. Bläschen an Stirn, Nase, Auge oder Ohr sind ein Grund, noch am selben Tag ärztliche Hilfe zu suchen. Ansteckend ist nur die Flüssigkeit in den Bläschen, und zwar für Menschen, die noch keine Windpocken hatten. Vorbeugen lässt sich mit einem Totimpfstoff in zwei Dosen; die gesetzliche Krankenkasse bezahlt ihn allen ab 60 Jahren und seit Februar 2026 auch Menschen ab 18 Jahren mit deutlich erhöhtem Risiko.
Was ist Gürtelrose – und wer bekommt sie?
Auslöser ist das Varizella-Zoster-Virus (VZV). Bei der Erstinfektion, meist im Kindesalter, verursacht es Windpocken. Danach zieht es sich in Nervenknoten an Rückenmark und Hirnnerven zurück und wird dort von der körpereigenen Abwehr in Schach gehalten. Lässt diese Kontrolle nach, etwa mit dem Alter, durch eine Krankheit oder durch Medikamente, die das Immunsystem dämpfen, kann sich das Virus wieder vermehren. Es wandert dann entlang eines Nervs zur Haut und entzündet Nerv und Hautareal. Deshalb bleibt der Ausschlag auf das Versorgungsgebiet eines oder weniger Nerven beschränkt und wirkt wie ein Gürtel oder Band.
Gürtelrose ist keine Ansteckung von außen, sondern ein Wiederaufflammen des eigenen Virus. Sie können sie also nicht bei einer anderen Person „fangen“. Erkranken kann nur, wer das Virus bereits in sich trägt – und das betrifft fast alle Erwachsenen, die in Deutschland vor Einführung der Windpockenimpfung 2004 aufgewachsen sind.
In Deutschland erkranken nach Angaben des Robert Koch-Instituts jedes Jahr 300.000 bis 400.000 Menschen. Ab 50 steigt das Risiko deutlich: von rund 6 Erkrankungen pro 1.000 Menschen und Jahr bei 50- bis 54-Jährigen auf etwa 13 pro 1.000 bei über 90-Jährigen. Etwa 24.000 Fälle jährlich werden im Krankenhaus behandelt. Laut IQWiG bekommen ungefähr 2 von 10 Menschen, die Windpocken hatten, im Laufe ihres Lebens eine Gürtelrose.
Ein besonders hohes Risiko haben Menschen mit geschwächter Abwehr, zum Beispiel nach Stammzell- oder Organtransplantation, mit HIV-Infektion, mit Krebs oder unter Chemotherapie, außerdem unter immunsuppressiven Medikamenten wie Rituximab oder JAK-Hemmern. Letztere kommen unter anderem bei schwerer Neurodermitis oder Schuppenflechte zum Einsatz. Auch Autoimmunerkrankungen wie rheumatoide Arthritis oder Lupus sowie schwere, schlecht eingestellte chronische Krankheiten wie Diabetes, COPD oder Nierenschwäche erhöhen das Risiko. Kinder erkranken deutlich seltener; bei ihnen verläuft die Gürtelrose meist milder.
Symptome: Wie beginnt eine Gürtelrose?
Bei etwa 80 % der Betroffenen meldet sich die Gürtelrose zuerst ohne sichtbare Hautveränderung. In einem umschriebenen Hautbereich auf einer Körperseite brennt, sticht, kribbelt oder juckt es, manchmal ist die Haut extrem berührungsempfindlich. Dazu können Abgeschlagenheit und leichtes Fieber kommen. Diese Vorphase dauert meist 2 bis 3 Tage. Weil der Schmerz je nach Lage an einen Herzinfarkt, eine Gallenkolik oder Zahnschmerzen erinnern kann, ist er tückisch: Schmerzen in Brust oder Oberbauch sollten Sie nie selbst als „wahrscheinlich Gürtelrose“ abtun.
Dann erscheint der typische Ausschlag:
- zuerst rote Flecken und Knötchen, streifenförmig auf einer Körperseite,
- daraus werden gruppierte, mit klarer Flüssigkeit gefüllte Bläschen; innerhalb von 24 bis 72 Stunden kommen meist noch neue hinzu,
- nach 5 bis 7 Tagen trocknen die Bläschen ein und verkrusten,
- nach insgesamt 2 bis 4 Wochen ist die Haut bei unkompliziertem Verlauf meist abgeheilt. Helle oder dunkle Flecken können eine Weile bleiben, nach tiefen oder entzündeten Stellen auch Narben.
Am häufigsten trifft es den Brustkorb (etwa 55 %), gefolgt vom Gesicht im Versorgungsgebiet des Trigeminusnervs (etwa 20 %), der Lendenregion, dem Hals und selten der Kreuzbein- und Gesäßregion. Je älter die Betroffenen, desto häufiger ist der Kopf betroffen. Eine Gürtelrose am Bein geht in der Regel von Nerven der Lenden- oder Kreuzbeinregion aus. Selten bleibt der Ausschlag ganz aus und es treten nur die einseitigen Nervenschmerzen auf (Zoster sine herpete); dann ist die Diagnose schwieriger.
Meist erkennt die Ärztin oder der Arzt die Gürtelrose am Bild und am Verlauf. Ist der Befund untypisch, besteht eine Immunschwäche oder fehlt der Ausschlag, kann ein Abstrich aus einem Bläschen per PCR auf das Virus untersucht werden.
Ist Gürtelrose ansteckend?
Ja, aber anders, als viele denken. Ansteckend ist allein die Flüssigkeit in den Bläschen. Das Virus wird durch direkten Kontakt oder über Hände, Handtücher und Ähnliches übertragen. Bei einer örtlich begrenzten Gürtelrose wird es nicht über die Atemluft weitergegeben; anders kann das bei einer über den ganzen Körper gestreuten Gürtelrose bei stark geschwächter Abwehr sein.
Wer sich ansteckt, bekommt Windpocken, keine Gürtelrose – und auch das nur, wenn er weder Windpocken hatte noch dagegen geimpft ist. Für die meisten Erwachsenen ist das Risiko daher gering. Bis eine nicht immune Person nach einer Ansteckung an Windpocken erkrankt, vergehen in der Regel 14 bis 16 Tage (Spanne 10 bis 21 Tage).
Ansteckend sind Sie, bis alle Bläschen verkrustet sind, meist 5 bis 7 Tage nach Beginn des Ausschlags. So schützen Sie andere:
- Bläschen vollständig mit Kleidung oder einem trockenen Verband abdecken,
- Bläschen nicht aufkratzen oder öffnen, danach gründlich Hände waschen,
- eigene Handtücher benutzen,
- bis zur Verkrustung engen Kontakt zu Schwangeren ohne Windpocken-Schutz, Neugeborenen und Menschen mit geschwächter Abwehr meiden.
Gürtelrose steht nicht in der Liste des Infektionsschutzgesetzes, die einen Besuch von Schulen oder Kitas ausschließt. Ob Sie arbeiten können, hängt vor allem von Schmerzen und Allgemeinzustand ab und wird ärztlich entschieden. Arbeiten Sie mit Schwangeren, Neugeborenen oder immungeschwächten Menschen, klären Sie das vorab mit Ihrer Praxis oder dem Betriebsarzt.
Wann sofort zum Arzt? Warnzeichen
Grundsätzlich gilt: Bei Verdacht auf Gürtelrose möglichst noch am selben oder nächsten Tag in die Hausarzt- oder Hautarztpraxis, nicht erst abwarten. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. In folgenden Situationen ist es dringend:
Noch am selben Tag zum Augenarzt bzw. in die Augenklinik
- Bläschen oder Schmerzen an Stirn, Augenlid, Nasenrücken oder Nasenspitze, auch wenn das Auge selbst noch nicht wehtut. Das spricht für einen Zoster ophthalmicus, der 10 bis 20 % aller Gürtelrosen ausmacht. Bläschen an Nasenspitze oder Nasenflügel gelten als besonderes Warnzeichen für eine Beteiligung des Auges.
- Rotes oder schmerzendes Auge, Lichtempfindlichkeit, verschwommenes oder schlechteres Sehen. Unbehandelt drohen Entzündungen von Hornhaut und Regenbogenhaut, erhöhter Augeninnendruck und im schlimmsten Fall eine Netzhautschädigung bis zur Erblindung.
Noch am selben Tag zum HNO-Arzt bzw. in die Klinik
- Bläschen an Ohrmuschel oder Gehörgang, starke Ohrenschmerzen, Hörminderung, Ohrgeräusche oder Schwindel,
- eine Gesichtslähmung auf einer Seite (hängender Mundwinkel, das Auge schließt nicht mehr). Dahinter kann ein Zoster oticus stecken, den die Leitlinie mit Aciclovir-Infusionen und Kortison behandelt.
Notruf 112
- starke Kopfschmerzen mit Nackensteifigkeit, Verwirrtheit, Krampfanfall,
- plötzliche Lähmungen, Sprach- oder Sehstörungen (nach einer Gürtelrose ist das Schlaganfallrisiko erhöht),
- Brustschmerz oder Atemnot ohne eindeutigen Ausschlag – ein Herzinfarkt muss ausgeschlossen werden.
Ebenfalls dringend ärztlich abklären
- Bläschen auch außerhalb des Streifens, am ganzen Körper oder auf beiden Seiten, hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl,
- bekannte Immunschwäche: Chemotherapie, Transplantation, HIV, immunsuppressive Medikamente,
- zunehmende Rötung, Eiter oder Fieber als Zeichen einer zusätzlichen bakteriellen Infektion,
- Schmerzen, die sich mit den verordneten Mitteln nicht ausreichend lindern lassen oder nach dem Abheilen der Haut nicht nachlassen.
Wer ist zuständig? Für die Erstbehandlung sind Hausarzt- und Hautarztpraxis gleichermaßen geeignet; nehmen Sie den Termin, den Sie schneller bekommen. Die Hautärztin oder der Hautarzt hilft besonders bei unklaren oder ausgedehnten Hautbefunden. Augen- und HNO-Ärzte, Neurologie und Schmerzmedizin kommen bei den genannten Komplikationen hinzu.
Behandlung: Warum die ersten 72 Stunden zählen
Ziel der Behandlung ist, dass der Ausschlag schneller abheilt, die akuten Schmerzen nachlassen und Komplikationen möglichst ausbleiben. Sie ruht auf drei Säulen: antivirale Medikamente, eine konsequente Schmerztherapie und eine einfache Hautpflege.
Antivirale Tabletten. Eingesetzt werden Aciclovir, Valaciclovir, Famciclovir oder Brivudin, in der Regel über 7 Tage. Sie bremsen die Virusvermehrung; in Studien verkürzten sie die Dauer des Ausschlags und der akuten Schmerzen. Untersucht wurde das vor allem bei einem Therapiebeginn innerhalb von 72 Stunden nach Auftreten der ersten Hautveränderungen, daher diese Faustregel. Die derzeit verfügbare deutsche S2k-Leitlinie stammt von 2019, ist seit Mai 2024 abgelaufen und wird überarbeitet. Nach dieser Fassung sind antivirale Tabletten besonders bei Menschen über 50, bei Gürtelrose an Kopf oder Hals, bei ausgedehntem oder blutigem Ausschlag, bei Immunschwäche und bei schwerer Neurodermitis angezeigt. Weil die Medikamente meist gut vertragen werden, kommen sie auch bei jüngeren, sonst gesunden Menschen infrage.
Sind die 72 Stunden schon vorbei, lohnt sich der Arztbesuch trotzdem. Bilden sich noch neue Bläschen, sind Auge oder Ohr betroffen, streut der Ausschlag oder besteht eine Immunschwäche, empfiehlt die Leitlinie auch dann noch eine antivirale Behandlung. Bei komplizierten Verläufen und bei Befall des Auges gibt es Aciclovir als Infusion, meist im Krankenhaus.
Ehrlich gesagt: Eine sichere Vorbeugung gegen dauerhafte Nervenschmerzen sind die Tabletten nicht. In einer systematischen Auswertung senkten Aciclovir und Famciclovir die Häufigkeit einer Post-Zoster-Neuralgie nach vier bis sechs Monaten nicht nachweisbar.
Wichtige Vorsicht bei Brivudin. Brivudin wird nur einmal täglich eingenommen, darf aber niemals zusammen mit 5-Fluoropyrimidinen angewendet werden. Dazu gehören Krebsmedikamente wie 5-Fluorouracil oder Capecitabin und das Pilzmittel Flucytosin. Die Kombination kann tödlich sein; zwischen beiden Behandlungen müssen mindestens vier Wochen liegen. Bei Immunschwäche ist Brivudin ebenfalls nicht geeignet. Nennen Sie in der Praxis deshalb alle Medikamente, auch solche, die Sie in den letzten Wochen beendet haben. Bei eingeschränkter Nierenfunktion wird die Dosis von Aciclovir, Valaciclovir und Famciclovir angepasst.
Schmerzen früh behandeln. Die Leitlinie empfiehlt, Schmerzen von Anfang an ausreichend zu behandeln, je nach Stärke mit entzündungshemmenden Schmerzmitteln, bei Bedarf auch mit Opioiden. Bei brennenden, einschießenden Nervenschmerzen kommen Mittel wie Gabapentin, Pregabalin oder Amitriptylin hinzu. Zähne zusammenbeißen ist keine gute Strategie: Unzureichend behandelte Akutschmerzen gelten als Risiko für ein späteres chronisches Schmerzsyndrom.
Hautpflege. Cremes mit Virostatika auf der Haut haben bei Gürtelrose keine nachgewiesene Wirkung. Frische Bläschen lassen sich mit kühlenden, antiseptischen Lösungen behandeln, Krusten mit antiseptischen, krustenlösenden Gelen. Zinkschüttelmixturen sieht die Leitlinie kritisch, weil sie die Beurteilung der Haut erschweren. Locker sitzende Kleidung schont die gereizte Haut. Kortison kommt nur in besonderen Situationen zum Einsatz, etwa bei einer Gesichtslähmung durch Zoster oticus, und dann immer zusammen mit einem Virostatikum.
Komplikationen: Post-Zoster-Neuralgie und mehr
Die häufigste Folge sind Nervenschmerzen, die nach dem Abheilen der Haut bleiben. Halten sie länger als drei Monate an, spricht man von einer Post-Zoster-Neuralgie. Wie häufig sie auftritt, hängt stark vom Alter und von der Definition ab: Laut IQWiG haben etwa 10 bis 20 von 100 Betroffenen nach dem Abheilen noch erhebliche Schmerzen, die Gesundheitsinformation des Bundes nennt bis zu 30 %, vor allem bei Älteren. Ein höheres Risiko haben Menschen über 50, Frauen, Menschen mit starken Schmerzen schon in der Anfangsphase, mit sehr vielen oder blutigen Bläschen, mit Befall von Kopf oder Kreuzbeinregion und mit Immunschwäche.
Die Schmerzen brennen, stechen oder schießen elektrisch ein; oft reicht schon die Berührung durch Kleidung. In den meisten Fällen bessern sie sich mit der Zeit, manchmal dauert das aber Monate oder länger. Behandelt wird mit Nervenschmerzmitteln wie Gabapentin, Pregabalin oder Amitriptylin, mit Lidocain-Pflastern oder einem hochdosierten Capsaicin-Pflaster, das in der Praxis aufgebracht wird, und in ausgewählten Fällen mit Nervenblockaden. Realistisches Ziel ist eine spürbare Linderung, nicht immer völlige Schmerzfreiheit. Wird der Schmerz nicht erträglich, ist eine schmerzmedizinische Mitbehandlung sinnvoll.
Seltener, aber ernst sind:
- Augenbeteiligung beim Zoster ophthalmicus; sie kann auch erst Wochen nach dem Ausschlag auftreten, deshalb sind augenärztliche Kontrollen wichtig,
- Zoster oticus mit Hörverlust, Schwindel und Gesichtslähmung,
- Entzündungen von Hirnhaut oder Gehirn und vorübergehende Lähmungen,
- ein erhöhtes Schlaganfallrisiko: im Jahr nach einer Gürtelrose um etwa 30 %, bei Befall der Stirn- und Augenregion noch deutlich stärker,
- bakterielle Infektionen aufgekratzter Bläschen sowie Narben und Pigmentflecken,
- eine gestreute Gürtelrose mit Befall innerer Organe bei schwerer Immunschwäche, die lebensbedrohlich sein kann.
Auch ein Rückfall ist möglich. Bei Menschen mit intaktem Immunsystem ist er eher ungewöhnlich: In einer Beobachtung über acht Jahre erkrankten etwa 6 % erneut, bei Immunschwäche deutlich mehr.
Impfung: Wer sie bekommt und was sie bringt
Geimpft wird mit einem adjuvantierten Herpes-zoster-Subunit-Totimpfstoff (HZ/su). Er enthält kein vermehrungsfähiges Virus. Nötig sind zwei Dosen in den Oberarmmuskel im Abstand von 2 bis 6 Monaten; bei Immunschwäche kann die zweite Dosis schon nach 1 bis 2 Monaten folgen. Wird der Abstand überschritten, muss nicht neu begonnen werden. Eine Auffrischung empfiehlt die STIKO derzeit nicht.
Für wen empfiehlt die STIKO die Impfung? Seit ihrer Aktualisierung vom November 2025 gilt:
- Standardimpfung für alle ab 60 Jahren.
- Indikationsimpfung ab 18 Jahren bei erhöhtem Risiko durch eine angeborene oder erworbene, insbesondere eine medikamentös bedingte Immunschwäche oder durch eine schwer ausgeprägte chronische Grunderkrankung. Genannt werden zum Beispiel Stammzell- oder Organtransplantation, zellbasierte Therapien, immunsuppressive Medikamente (etwa Rituximab, JAK-Hemmer oder Chemotherapie), Krebserkrankungen, HIV, rheumatoide Arthritis, Lupus, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, COPD oder Asthma, chronische Nierenschwäche und Diabetes. Bisher galt diese Empfehlung erst ab 50.
Wichtig ist die Einschränkung: Leichte oder gut eingestellte chronische Erkrankungen bei 18- bis 59-Jährigen fallen nach Einschätzung der STIKO nicht unter die Empfehlung. Ob Ihre Erkrankung „schwer“ genug ist, klären Sie mit Ihrer Hausarzt- oder Facharztpraxis. Steht eine immunsuppressive Therapie oder Organtransplantation bevor, sollte möglichst vorher geimpft werden. Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie soll in diesen Situationen zuvor auf Varizellen-Antikörper getestet werden; bei fehlender Immunität ist stattdessen eine Varizellen-Impfung zu prüfen. In anderen Situationen ist eine serologische Voruntersuchung meist nicht nötig.
Was bringt die Impfung? Bei Menschen ab 50 mit intaktem Immunsystem schützte sie in den Zulassungsstudien laut RKI zu etwa 92 % vor Gürtelrose und zu 82 % vor einer Post-Zoster-Neuralgie, bei über 70-Jährigen lag der Schutz vor Gürtelrose bei etwa 90 %. Über zehn Jahre nimmt die Wirkung langsam ab, von rund 98 % im ersten auf etwa 73 % im zehnten Jahr, und liegt im Mittel bei 89 %. Bei stark geschwächter Abwehr ist der Schutz geringer, aber relevant: In Studien lag er je nach Gruppe zwischen etwa 68 und 87 %, in Alltagsdaten bei Älteren mit Immunsuppression um 64 %.
Nebenwirkungen. Impfreaktionen sind häufig: Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, Müdigkeit, Muskel- und Kopfschmerzen, Fieber. Bei etwa jeder zehnten geimpften Person schränken sie den Alltag vorübergehend ein; meist sind sie nach zwei bis drei Tagen vorbei. Für das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenentzündung, wird ein gering erhöhtes Risiko von etwa 3 Fällen pro 1 Million Dosen angenommen; nach einer Gürtelrose selbst ist dieses Risiko deutlich höher. Wer auf einen Bestandteil des Impfstoffs schwer allergisch reagiert hat, darf nicht geimpft werden. In der Schwangerschaft wird vorsorglich nicht geimpft, weil Daten fehlen.
Nach einer Gürtelrose impfen? Ja, wenn Sie zu einer der genannten Gruppen gehören. Die STIKO rät zu einem Abstand von mindestens 6 bis 12 Monaten nach der Erkrankung, bei deutlich erhöhtem Rückfallrisiko eventuell schon nach drei Monaten.
Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?
Untersuchung und Behandlung einer Gürtelrose sind reguläre Kassenleistungen, keine Selbstzahlerleistung (IGeL). Für Arzneimittel auf Rezept zahlen Erwachsene die übliche Zuzahlung. Die Impfung ist für alle, denen die STIKO sie empfiehlt, in der Schutzimpfungs-Richtlinie verankert und damit für Sie kostenfrei. Die Erweiterung auf Risikogruppen ab 18 Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Dezember 2025 beschlossen; der erweiterte Leistungsanspruch ist am 13. Februar 2026 in Kraft getreten.
| Leistung | Gesetzlich Versicherte |
|---|---|
| Untersuchung und Diagnose in Hausarzt- oder Hautarztpraxis | Kassenleistung, keine Zuzahlung |
| Antivirale Tabletten, verschreibungspflichtige Schmerzmittel | Kassenleistung; Zuzahlung 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Mittel (nie mehr als der Preis) |
| Rezeptfreie Schmerzmittel und Pflegeprodukte | für Erwachsene in der Regel selbst zu zahlen |
| Stationäre Behandlung, z. B. Aciclovir-Infusionen | Kassenleistung zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung je Krankenhaustag |
| Impfung ab 60 Jahren oder ab 18 Jahren mit STIKO-Indikation | vollständig Kassenleistung, beide Dosen, keine Zuzahlung |
| Impfung ohne STIKO-Indikation (z. B. gesunde 50- bis 59-Jährige) | Selbstzahler: beide Dosen zusammen mehr als 560 € (Stand 2025); vorab bei der Kasse nachfragen |
Wer im Jahr viele Zuzahlungen leistet, kann sich ab einer Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %, für den Rest des Jahres befreien lassen. Fällt Ihre Situation nicht klar unter die STIKO-Empfehlung, fragen Sie vor der Impfung bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten übernimmt. Privat Versicherte klären die Erstattung mit ihrem Tarif.
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Verwandte Behandlungen
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss Schutzimpfungs-Richtlinie – Herpes-zoster-Indikationsimpfung ab 18 Jahren (Inkrafttreten 13.02.2026) (abgerufen 2026-10-20)
- Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 45/2025 – STIKO-Erweiterung der Herpes-zoster-Indikationsimpfempfehlung für Personen ab 18 Jahren (6. November 2025) (abgerufen 2026-10-20)
- Robert Koch-Institut: Gürtelrose (Herpes zoster) – Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung (abgerufen 2026-10-20)
- Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Herpes zoster – Sicherheit und Wirksamkeit (abgerufen 2026-10-20)
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster) (abgerufen 2026-10-20)
- S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie des Zoster und der Postzosterneuralgie (AWMF 013-023), GMS Infectious Diseases 2020 – Fassung von 2019, derzeit in Überarbeitung (abgerufen 2026-10-20)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Änderungen bei Schutzimpfungen gegen Meningokokken und Gürtelrose – STIKO-Empfehlungen umgesetzt (18. Dezember 2025) (abgerufen 2026-10-20)
- Gesundheitsinformation.de (IQWiG): Gürtelrose (abgerufen 2026-10-20)
- gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit): Gürtelrose (abgerufen 2026-10-20)
- BfArM: Rote-Hand-Brief zu Brivudin – potenziell tödliche Toxizität von Fluoropyrimidinen (abgerufen 2026-10-20)
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung und Erstattung bei Arzneimitteln (abgerufen 2026-10-20)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.