Kassen-Check · aktualisiert 22.10.2026

TK-Hautleistungen: Hautkrebsvorsorge unter 35 und Online-Hautarzt

Die Techniker Krankenkasse (TK) zahlt das Hautkrebs-Screening deutlich früher als gesetzlich vorgeschrieben: Über besondere Verträge bekommen TK-Versicherte die Untersuchung in allen 17 KV-Regionen schon vor 35 – meist ab 15 Jahren, in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein ohne untere Altersgrenze. Voraussetzung ist eine Praxis, die am Vertrag teilnimmt. Bei akuten Hautproblemen übernimmt die TK außerdem einen Online-Hautcheck über OnlineDoctor; Muttermale sind dort ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Hautkrebsscreening vor 35
in allen 17 KV-Regionen, Mindestalter je nach Region 0 bis 15 Jahre
Online-Hautarzt
OnlineDoctor
Ab 35 (alle Kassen)
alle zwei Jahre, gesetzliche Grundleistung

Hautkrebsscreening vor 35

  • Hautkrebsscreening vor 35 – Überblick laut Kasse: bis 34 Jahre · bundesweit

    Auflichtmikroskopie
    keine Angabe
    Bedingungen
    Regional über Verträge (Besondere Versorgung) – nur bei Ärzt:innen mit speziellem TK-Vertrag; Teilnahmeerklärung vor der Untersuchung. Laut TK-Tabelle in allen 16 Bundesländern: ab 15 Jahren; Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein: keine Altersbeschränkung.

    Quelle: Techniker Krankenkasse: Hautkrebsvorsorge (Stand 31.05.2026)

In den einzelnen Regionen gelten diese Verträge. Sie gelten bei teilnehmenden Hautarztpraxen in der jeweiligen Region. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis am Vertrag teilnimmt.

Hautkrebsscreening vor 35 nach Region
RegionAlterWie oftAuflicht­mikroskopieAbrechnung
Hamburg15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Schleswig-Holsteinohne untere Altersgrenze, bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Hessenohne untere Altersgrenze, bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Bayernohne untere Altersgrenze, bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Nordrhein15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Westfalen-Lippe15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Baden-Württemberg15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Berlin15 bis 34 Jahrealle 2 Jahre–Gesundheitskarte
Brandenburg15 bis 34 Jahre––Gesundheitskarte
Niedersachsen15 bis 34 Jahre––Gesundheitskarte
Sachsen-Anhalt15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Bremen15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Mecklenburg-Vorpommern15 bis 34 Jahrealle 2 Jahre–Gesundheitskarte
Rheinland-Pfalz15 bis 34 Jahrealle 2 Jahre–Gesundheitskarte
Saarland15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Sachsen15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte
Thüringen15 bis 34 Jahrealle 2 JahreinklusiveGesundheitskarte

Zu beachten

  • Bremen: Laut TK besteht ein Vertrag mit der KV Bremen (15 bis 34 Jahre, alle 24 Monate, mit Auflichtmikroskopie); in der Vertragsliste der KV Bremen ist er nicht aufgeführt – fragen Sie die Praxis.
Quellen zur Tabelle (19)

Online-Hautarzt

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Häufige Fragen

Ab welchem Alter zahlt die TK das Hautkrebs-Screening?

Gesetzlich ab 35 Jahren alle zwei Jahre. Über besondere Verträge zahlt die TK das Screening schon vorher: in den meisten Regionen ab 15 Jahren, in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein ohne untere Altersgrenze. Die Praxis muss am TK-Vertrag teilnehmen; vor der Untersuchung unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung.

Zahlt die TK die Auflichtmikroskopie?

Laut den Vertragsübersichten der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Auflichtmikroskopie im TK-Screening vor 35 in vielen Regionen enthalten, etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Sachsen und Thüringen. Für einige Regionen nennen die Quellen dazu nichts – fragen Sie in diesem Fall die Praxis.

Übernimmt die TK einen Online-Hautarzt?

Ja, über OnlineDoctor bei akuten Hautproblemen wie Rötungen, Ausschlag oder Pusteln. Die Beurteilung von Muttermalen ist ausgeschlossen. Zugang gibt es über onlinedoctor.de/tk mit dem Login „Meine TK“; die Einschätzung kommt laut TK innerhalb von 48 Stunden.

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Änderungsverlauf

  • 22.10.2026 – Seite erstellt. Daten aus den Vertragsübersichten der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Website der Kasse und den Kassenlisten der Online-Anbieter.

Alle Angaben ohne Gewähr, recherchiert aus den verlinkten Quellen. Maßgeblich sind Satzung und Verträge der Krankenkasse; bitte bestätigen Sie die Kostenübernahme vor dem Termin. Wir sind nicht mit der Krankenkasse verbunden. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung.