
Tattoo entfernen: Laser, Kosten & Ablauf
Wie die Laser-Tattooentfernung funktioniert, wie viele Sitzungen nötig sind, was sie pro Sitzung kostet, welche Risiken bestehen und warum sie in Deutschland seit der NiSV nur noch Ärztinnen und Ärzte durchführen dürfen.
Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 29.6.2026
Ein Tattoo ist auf Dauer angelegt – doch heute lässt es sich mit dem Laser meist deutlich aufhellen oder weitgehend entfernen. Die Laser-Tattooentfernung gilt als Standardverfahren, weil sie gezielter und gewebeschonender arbeitet als Abschleifen oder Herausschneiden. Wichtig vorweg: Es handelt sich fast immer um eine rein ästhetische Selbstzahlerleistung, sie braucht mehrere Sitzungen, und sie darf in Deutschland seit Ende 2020 nur noch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
Wie funktioniert die Laser-Tattooentfernung?
Der Laser sendet sehr kurze, energiereiche Lichtpulse aus, die von den Farbpigmenten in der Haut aufgenommen werden. Die Pigmente zerspringen dadurch in winzige Bruchstücke, die der Körper anschließend über das Lymphsystem abtransportiert. Das umliegende Gewebe wird dabei möglichst geschont – dieses Prinzip heißt selektive Photothermolyse. Genau deshalb verschwindet ein Tattoo nicht sofort, sondern über Wochen nach jeder Sitzung, während die Fragmente abgebaut werden.
In dermatologischen Praxen kommen vor allem zwei Lasertypen zum Einsatz:
- Q-Switched-Laser (Nanosekunden). Der jahrzehntelang bewährte Standard. Verschiedene Wellenlängen decken verschiedene Farben ab: 1064 nm (Nd:YAG) für Schwarz und Dunkel, 532 nm für Rot, 755 nm (Alexandrit) für Blau und Grün. Gute, gut belegte Ergebnisse, oft aber mehr Sitzungen nötig.
- Picosekundenlaser. Eine neuere Generation mit noch kürzeren Pulsen. Sie zertrümmern die Pigmente stärker mechanisch und benötigen in vielen Fällen weniger Sitzungen, besonders bei schwarzen und bunten Tattoos. Die Geräte- und Behandlungskosten sind höher, und die Studienlage ist nicht in jeder Situation eindeutig überlegen.
Welcher Laser besser passt, hängt von Farbe, Tiefe, Hauttyp und der vorhandenen Technik ab – das ist weniger eine feste Rangfolge als eine individuelle Entscheidung der behandelnden Ärztin oder des Arztes.
Welche Farben gehen gut weg – und welche schlecht?
Die Tattoofarbe ist einer der wichtigsten Faktoren für den Erfolg:
- Meist am besten entfernbar: Schwarz und Dunkelblau. Sie nehmen das Laserlicht stark auf.
- Oft schwierig: Grün und Türkis (hier hilft häufig der Alexandrit-Laser mit 755 nm, meist mit mehr Sitzungen) sowie helle, haut-, weiß- und fleischfarbene Töne.
- Rot: spricht häufig gut auf den 532-nm-Laser an, kann sich aber verfärben oder nachdunkeln. Deshalb ist hier ein Test-Areal (Probeareal) sinnvoll, bevor das ganze Motiv behandelt wird.
Faustregel: Je bunter und dichter ein Tattoo, desto schwerer ist es vollständig zu entfernen. Bei farbigen Motiven ist häufig eine deutliche Aufhellung das realistische Ziel, nicht die komplette Unsichtbarkeit.
Wie viele Sitzungen und in welchen Abständen?
Tattoo entfernen ist ein serieller Prozess – jede Sitzung trägt einen Teil bei, der Rest braucht Zeit zum Abbau. Richtwerte:
- Schwarzes Profi-Tattoo: etwa 6–10 Sitzungen mit dem Q-Switched-Laser, oft 4–6 mit dem Picosekundenlaser.
- Laien-/Amateur-Tattoos: meist weniger Sitzungen, da das Pigment dünner und unregelmäßiger sitzt.
- Farbige Tattoos: häufig 8–12 Sitzungen oder mehr.
- Aufhellung für ein Cover-up: oft genügen 1–2 Sitzungen, da das alte Motiv nur reduziert werden muss.
Zwischen den Sitzungen liegen mindestens 4, meist 6–8 Wochen, damit Haut und Immunsystem sich erholen und die Pigmente abbauen können. Dadurch zieht sich die gesamte Behandlung in der Regel über 6 bis 12 Monate, bei großen oder bunten Tattoos länger. Das endgültige Ergebnis ist oft erst einige Monate nach der letzten Sitzung vollständig zu beurteilen. Eine seriöse Praxis garantiert keine feste Sitzungszahl, sondern nennt einen Erfahrungsbereich.
Ablauf, Schmerzen und Betäubung
Vor der Behandlung untersucht die Ärztin oder der Arzt das Tattoo und die Haut, erhebt Hauttyp, Vorerkrankungen, Allergien und Medikamente und klärt über Ergebnis, Ablauf, Risiken und Kosten auf. Bei großen Tattoos ist eine Probebehandlung an einer kleinen Stelle sinnvoll, um Ansprechen und Verträglichkeit zu prüfen.
Während der Sitzung tragen alle im Raum einen Augenschutz. Je nach Areal wird etwa 20–60 Minuten vorher eine Betäubungscreme aufgetragen; bei empfindlichen Stellen ist zusätzlich eine örtliche Spritze möglich. Die reine Laserzeit beträgt bei kleinen Tattoos nur wenige Minuten, bei großen entsprechend länger. Der Schmerz wird meist als kurze, stechende Schläge beschrieben, ähnlich einem schnippenden Gummiband; Kaltluft oder Kühlpacks senken die Belastung. Direkt nach dem Laserimpuls hellt die Stelle oft kurz weißlich auf („Frosting“) – ein Zeichen, dass die Pigmente angesprochen wurden.
Nach der Sitzung wird das Areal abgedeckt, und Sie erhalten Pflegehinweise.
Nachsorge: so heilt die Stelle gut
- Erste 24 Stunden: trocken halten, Wasserkontakt vermeiden.
- Krusten und Bläschen: in Ruhe lassen – nicht kratzen, reiben oder aufstechen. Das senkt das Risiko für Infektionen und Narben deutlich.
- Sonne und Wärme: etwa zwei Wochen lang Sonne, Solarium, Sauna, Vollbäder und Schwimmbad meiden. Auf das Areal Sonnenschutz mit LSF 50 auftragen – UV-Licht fördert Pigmentstörungen.
- Pflege: dünn eine milde Wundpflege (z. B. mit Panthenol) verwenden, wenn die Praxis das empfiehlt.
- Warnzeichen: zunehmende Schmerzen, Rötung, Eiter oder Fieber sind ein Grund, zeitnah erneut vorzustellen.
Risiken und Nebenwirkungen
Akute Reaktionen sind häufig, aber meist mild und vorübergehend: Rötung, Schwellung, punktförmige Blutungen und gelegentlich Blasen und Krusten, die innerhalb weniger Tage abheilen. Wichtiger sind die selteneren, aber relevanten Komplikationen:
- Pigmentstörungen. Helle Flecken (Hypopigmentierung) oder dunkle Flecken (Hyperpigmentierung) treten bei bis zu rund 10 % der Behandelten auf. Dunklere Hauttypen haben ein höheres Risiko, weil ihre Haut mehr Melanin enthält. Solche Veränderungen bilden sich oft zurück, können aber länger bestehen bleiben.
- Narben. Bei fachgerechter Laserbehandlung selten – möglich, wenn zu hohe Energien oder zu viele Durchgänge eingesetzt werden, eine Infektion entsteht oder an der heilenden Haut manipuliert wird.
- Allergische Reaktionen. Manche Farbpigmente (etwa rote mit Quecksilber, grüne mit Chrom, blaue mit Kobalt) können Allergien auslösen; durch den Laser können neue Reizstoffe entstehen. Bei bekannten Pigmentallergien ist besondere Vorsicht geboten.
- Krebsrisiko? Nach aktuellem Wissensstand gibt es keine Belege, dass die Laser-Tattooentfernung beim Menschen das Krebsrisiko erhöht. Theoretisch können beim Zerfall mancher Pigmente Abbaustoffe entstehen; dazu wird weiter geforscht, eine konkrete Gefahr ist bislang nicht nachgewiesen.
Vorsicht oder Verzicht gilt unter anderem in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei akuten Hauterkrankungen im Behandlungsareal (z. B. Ekzem, Schuppenflechte), bei Neigung zu wulstigen Narben (Keloiden) sowie bei geschwächtem Immunsystem. Die individuelle Abwägung gehört in die ärztliche Beratung.
Permanent Make-up und Microblading entfernen
Auch Permanent Make-up an Augenbrauen, Lippen und Lidern sowie Microblading lassen sich mit pigmentselektiven Lasern entfernen. Hier ist besondere Erfahrung gefragt, weil die Pigmente nahe an Augen und Schleimhäuten liegen und kosmetisch andere Zusätze enthalten können, die unter dem Laser teils unvorhersehbar reagieren (etwa Nachdunkeln). Meist sind 2 bis 6 Sitzungen nötig. Liegt das Pigment direkt am Lidrand, kann statt des Lasers ein anderes Verfahren sinnvoller sein. Strikter Augenschutz ist Pflicht.
Wer darf Tattoos lasern? Die NiSV-Regelung
Seit dem 31. Dezember 2020 dürfen Tattoos in Deutschland nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spezieller Fachkunde per Laser entfernt werden. Grundlage ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV). Hintergrund: Energiereiche Laser können Haut und Augen schädigen, wenn sie unsachgemäß angewendet werden.
Für Sie heißt das konkret: Kosmetikstudios, Tätowierer und Heilpraktiker dürfen keine Laser-Tattoo entfernung mehr anbieten. Wenden Sie sich an eine dermatologische Praxis, ein plastisch-chirurgisches Zentrum oder eine klinische Laserabteilung. Viele bieten eigene Lasersprechstunden mit Beratung und Probebehandlung an. Fragen Sie ruhig aktiv nach Qualifikation (Fachkunde nach NiSV) und Schutzmaßnahmen.
Alternativen zum Laser
Für Sonderfälle gibt es nicht-laserbasierte Verfahren, die aber fast immer eine Narbe hinterlassen und daher Reserveoptionen bleiben:
- Dermabrasion (Abschleifen): mechanisches Abtragen der Haut; längere Wundheilung, höheres Infektions- und Narbenrisiko.
- Chirurgische Exzision (Herausschneiden): vor allem für kleine Tattoos, oft in mehreren Schritten; vollständige Entfernung möglich, aber mit dauerhafter Narbe.
Für die große Mehrheit der kosmetischen Tattooentfernungen ist der Laser das Mittel der Wahl.
Kosten: Tattoo lasern als Selbstzahler
Die kosmetische Tattooentfernung ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – die gesetzliche Krankenkasse zahlt sie in der Regel nicht. Nur bei medizinischer Indikation (z. B. nachgewiesene Allergie auf Tattoofarbe, chronische Entzündung) kann im Einzelfall eine Kostenübernahme geprüft werden.
Die Kosten richten sich vor allem nach Größe, Farbe und Aufwand des Tattoos sowie nach der eingesetzten Technik.
Orientierungswerte aus Anbieterangaben (Stand Oktober 2026), keine Festpreise: Die Spannen fassen die veröffentlichten Preislisten mehrerer Laserpraxen zusammen (Einzelsitzung ohne Paketrabatt). Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet; der tatsächliche Preis hängt unter anderem von Größe, Farben, Farbdichte, Anzahl der Sitzungen und Praxis ab.
| Tattoogröße / Leistung | Orientierungswert pro Sitzung |
|---|---|
| Klein (bis ca. 5 × 5 cm, auch sehr kleine Motive) | ca. 90–150 € |
| Bis ca. 5 × 10 cm | ca. 130–220 € |
| Mittel (bis ca. 10 × 10 cm) | ca. 160–350 € |
| Groß (bis ca. 10 × 20 cm) | ca. 240–450 € |
| Sehr groß (bis ca. 20 × 20 cm) | ca. 320–520 € |
| Permanent Make-up (Augenbrauen, Lippen, Lidstrich) | ca. 120–300 € |
Da mehrere Sitzungen nötig sind, summieren sich die Kosten: Für ein mittelgroßes schwarzes Tattoo mit etwa 8 Sitzungen ergeben sich rechnerisch etwa 1.300–2.800 €, bei großen oder bunten Motiven entsprechend mehr. Viele Praxen bieten Paketpreise an, die darunter liegen können. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor Beginn in Textform nennen – die endgültigen Preise legt jede Praxis individuell fest.
Kosten & Kasse in Österreich und der Schweiz
Die Angaben oben beziehen sich auf Deutschland. So ist es in Österreich und der Schweiz (Stand Oktober 2026):
Österreich
- Die Entfernung eines Tattoos aus optischen Gründen ist eine rein kosmetische Behandlung. Diese deckt die e-card laut ÖGK nicht ab, und auch bei Wahlärztinnen und Wahlärzten erstattet die ÖGK dafür nichts. Lassen Sie sich die Kosten der ganzen Behandlungsserie vorab nennen.
- Nach § 133 Abs. 3 ASVG gilt eine kosmetische Behandlung nur dann als Krankenbehandlung, wenn sie anatomische oder funktionelle Krankheitszustände beseitigt. Bei einer medizinischen Komplikation, etwa einer allergischen Reaktion auf Tattoofarbe, klären Sie eine Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherungsträger.
Quellen: ÖGK: Ärztliche Versorgung durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (Leistungen mit der e-card) · ÖGK: Wahlärztinnen und Wahlärzte (Kostenerstattung) · RIS: § 133 ASVG – Umfang der Krankenbehandlung (tagesaktuelle Fassung)
Schweiz
- Die Grundversicherung bezahlt Leistungen zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit (Art. 25 KVG). Eine Tattooentfernung aus ästhetischen Gründen gehört in der Regel nicht dazu; Sie bezahlen sie selbst. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie laut BAG informieren, ob eine Leistung übernommen wird.
- Bei einer medizinischen Komplikation, etwa einer allergischen Reaktion auf Tattoofarbe, kann deren Behandlung übernommen werden – abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt. Ob auch eine Laserentfernung dazugehört, klären Sie vorab per Kostengutsprache mit Ihrem Versicherer.
Quellen: Fedlex: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10 – Art. 25, 32 · BAG: Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung» (Stand 1. Januar 2026)
Leistungen unterscheiden sich je nach Kasse bzw. Versicherungsmodell – fragen Sie im Zweifel vorab nach.
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Häufige Fragen
Verwandte Behandlungen
Quellen
- S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut“ (AWMF 013-095) (abgerufen 2026-06-29)
- Krebsinformationsdienst (DKFZ): Krebsrisiko bei Tattooentfernung? (abgerufen 2026-06-29)
- Universitätsklinikum Leipzig: Lasersprechstunde Tattooentfernung (abgerufen 2026-06-29)
- NiSV – Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Arztvorbehalt für Tattoo-Laser) (abgerufen 2026-06-29)
- S-thetic Derma Stuttgart: Preise Tattooentfernung (Anbieterangabe) (abgerufen 2026-10-22)
- Relase Laserpraxis Berlin: Tattooentfernung – Kosten (Anbieterangabe, Abrechnung nach GOÄ) (abgerufen 2026-10-22)
- blank Hamburg (ärztliche Praxis): Tattooentfernung – Preise (Anbieterangabe, Abrechnung nach GOÄ) (abgerufen 2026-10-22)
- Lasercenter Augsburg: Tattoo- und Permanent-Make-up-Entfernung – Preise (Anbieterangabe) (abgerufen 2026-10-22)
- doc-tattooentfernung: Kosten der Tattooentfernung mit Laser (Informationsportal, Stand Oktober 2026) (abgerufen 2026-10-22)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.