
Mastektomie: Gründe, Formen, Wiederaufbau & Krankenkasse
Was bei einer Mastektomie entfernt wird, wann sie bei Brustkrebs nötig ist und wann die Brust erhalten werden kann, was eine vorbeugende Mastektomie bei erblichem Risiko leistet, was für geschlechtsangleichende Brustoperationen derzeit bei der Krankenkasse gilt und welche Wege es zum Wiederaufbau oder zur flachen Brustwand gibt.
Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 21.10.2026
Bei einer Mastektomie wird das Drüsengewebe der Brust operativ entfernt, je nach Verfahren mit oder ohne die darüberliegende Haut und Brustwarze. Der Begriff setzt sich aus den griechischen Wörtern für Brust und Herausschneiden zusammen. Der häufigste Grund ist Brustkrebs. Seltener wird die Brust vorbeugend entfernt, wenn ein stark erhöhtes erbliches Risiko besteht, oder als geschlechtsangleichende Operation bei trans Männern und nicht-binären Personen. Bei Brustkrebs ist die Mastektomie heute nicht mehr der Regelfall: Bei etwa drei von vier Betroffenen kann die Brust erhalten werden, und mit anschließender Bestrahlung sind die Überlebenschancen dann mindestens gleich gut. Wer eine Mastektomie braucht oder sich bewusst dafür entscheidet, kann die Brust sofort oder später wieder aufbauen lassen oder flach bleiben. Bei Brustkrebs trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten; bei geschlechtsangleichenden Operationen ist die Lage seit 2023 unübersichtlich. Brustkrebs wird in Brustzentren behandelt; bei erblichem Risiko beraten spezialisierte Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs. Für einen Wiederaufbau sieht die S3-Leitlinie eine frühe gemeinsame Beratung durch Senologie und Plastische Chirurgie vor. Welche Fachrichtungen geschlechtsangleichende Brustoperationen durchführen, hängt vom Zentrum ab. Hautarztpraxen bieten Mastektomien in der Regel nicht an. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Gespräche dort gut vorbereitet zu führen.
Welche Formen der Mastektomie gibt es?
Allen Formen gemeinsam ist, dass das gesamte Brustdrüsengewebe entfernt wird. Sie unterscheiden sich darin, wie viel Haut und ob die Brustwarze erhalten bleibt.
| Form | Was entfernt wird | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Modifiziert radikale Mastektomie | Brustdrüse mit Haut und Brustwarze sowie die Faszie des großen Brustmuskels; der Muskel bleibt erhalten; zusätzlich werden Achsellymphknoten entfernt | wenn neben der Mastektomie eine Ausräumung der Achsellymphknoten erforderlich ist |
| Hautsparende Mastektomie („skin-sparing") | Brustdrüse und Brustwarze; der Hautmantel bleibt weitgehend erhalten | Brustkrebs mit tumorfreien Schnitträndern, oft mit Sofortaufbau |
| Mamillenerhaltende Mastektomie („nipple-sparing") | nur die Brustdrüse; Haut und Brustwarze bleiben | wenn das Gewebe hinter der Brustwarze tumorfrei ist |
Die schonenderen, hautsparenden Formen haben die klassische Operation in den letzten Jahren weitgehend abgelöst. In Langzeitstudien und Metaanalysen zeigen sie vergleichbare Rückfallraten; direkt verglichen in randomisierten Studien wurden sie allerdings nie, und die Qualität der verfügbaren Daten gilt als niedrig. Voraussetzung ist, dass der Tumor sicher im Gesunden entfernt und das gesamte Drüsengewebe herausgenommen wird. Beim entzündlichen (inflammatorischen) Brustkrebs sind haut- und mamillenerhaltende Verfahren laut Leitlinie nicht geeignet.
Der Begriff subkutane Mastektomie („unter der Haut") beschreibt ebenfalls eine Entfernung des Drüsenkörpers bei erhaltener Haut. Er wird bei vorbeugenden Operationen, bei geschlechtsangleichenden Brustoperationen und bei der Gynäkomastie des Mannes verwendet. Wird die Brust auf beiden Seiten entfernt, spricht man von einer beidseitigen (bilateralen) Mastektomie. Ob Lymphknoten untersucht oder entfernt werden, wird zusätzlich anhand des Befunds entschieden. Bei haut- oder mamillenerhaltenden sowie einfachen Mastektomien ist das ein eigener Operationsschritt; die Bezeichnung „modifiziert radikal“ schließt dagegen eine Axilladissektion ein.
Mastektomie bei Brustkrebs
In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 75.000 Frauen und etwa 700 Männer an Brustkrebs. Grundlage der Behandlung ist die S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms" des Leitlinienprogramms Onkologie. Die aktuelle Langversion 5.1 stammt vom Juni 2026; die Leitlinie gilt bis zur nächsten Aktualisierung, längstens bis Dezember 2030. Eine Brustkrebsdiagnose erfordert eine zeitnahe Behandlungsplanung. Bei frühem Brustkrebs muss die Entscheidung nach Angaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aber meist nicht innerhalb weniger Tage fallen; Sie können jederzeit eine zweite ärztliche Meinung einholen.
Brust erhalten oder entfernen?
Laut Leitlinie sind die Überlebensraten nach einer brusterhaltenden Operation mit anschließender Bestrahlung der ganzen Brust denen nach einer Mastektomie mindestens ebenbürtig. Neuere Auswertungen großer Krebsregister deuten sogar auf einen möglichen Vorteil der Brusterhaltung hin. Das sind allerdings Beobachtungsdaten, keine randomisierten Studien. Die Bestrahlung gehört zur brusterhaltenden Therapie dazu; nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden. Die Deutsche Krebsgesellschaft gibt an, dass die Brust in 75 bis 80 Prozent der Fälle erhalten werden kann. Auch mehrere Tumorherde in einer Brust erzwingen nicht automatisch eine Mastektomie.
Alle Patientinnen und Patienten sollen laut Leitlinie über beide Wege aufgeklärt werden, über die brusterhaltende Therapie ebenso wie über die Mastektomie mit sofortigem oder späterem Wiederaufbau. Eine Mastektomie soll durchgeführt werden,
- wenn sich der Tumor auch nach einer Nachoperation nicht vollständig entfernen lässt,
- bei entzündlichem (inflammatorischem) Brustkrebs,
- wenn nach brusterhaltender Operation eine Bestrahlung nötig wäre, aber nicht möglich ist,
- wenn Sie es nach ausführlicher Aufklärung selbst wünschen.
In der Praxis spielt auch das Verhältnis von Tumorgröße zu Brustgröße eine Rolle. Bei einer nachgewiesenen BRCA-Veränderung richtet sich die Operation des Tumors nach denselben Regeln; eine Mastektomie bringt laut Leitlinie auch dann keinen Überlebensvorteil gegenüber der Brusterhaltung.
Manche Frauen überlegen, die gesunde Brust gleich mit entfernen zu lassen. Ohne familiäres Hochrisiko und ohne nachgewiesene Genveränderung rät die Leitlinie davon ab: Es gibt keine Hinweise, dass das Überleben dadurch besser wird.
Lymphknoten in der Achsel
Sind die Lymphknoten vor der Operation unauffällig, werden in der Regel nur die Wächterlymphknoten (Sentinel-Lymphknoten) entnommen, laut gesund.bund.de meist ein bis drei. In bestimmten Situationen, etwa bei älteren Patientinnen mit kleinen, günstigen Tumoren, kann darauf sogar verzichtet werden. Sind ein oder zwei Wächterlymphknoten befallen und wird anschließend bestrahlt, sollen weitere Lymphknoten nach der aktuellen Leitlinie meist nicht entfernt werden, auch nach einer Mastektomie.
Das hat praktische Folgen. Nach einer Ausräumung der Achsellymphknoten entwickeln laut Leitlinie 20 bis 30 Prozent ein Lymphödem des Arms. Seit sich die Wächterlymphknoten-Entnahme durchgesetzt hat, ist das deutlich seltener geworden: In randomisierten Studien hatten 11 Prozent nach Wächterlymphknoten- Entnahme Beschwerden durch ein Armlymphödem, nach vollständiger Ausräumung 31 Prozent. Vorbeugende Lymphdrainagen ohne Beschwerden empfiehlt die Leitlinie nicht. Tritt ein Lymphödem auf, wird es mit einer komplexen Entstauungstherapie aus Hautpflege, manueller Lymphdrainage, Bewegung und Kompression behandelt. Wie das abläuft und was die Kasse dafür zahlt, erklärt unser Ratgeber zur Lymphdrainage.
Bestrahlung nach der Mastektomie
Nach einer Mastektomie wird nicht automatisch bestrahlt. Bei normalem Rückfallrisiko kann laut Leitlinie darauf verzichtet werden. Angeboten werden soll die Bestrahlung der Brustwand vor allem, wenn der Tumor in Haut oder Brustwand eingewachsen ist, wenn vier oder mehr Achsellymphknoten befallen sind, wenn bei ein bis drei befallenen Lymphknoten zusätzliche Risikomerkmale vorliegen oder wenn Tumorreste nicht nachoperiert werden können. Auch bei sehr großen Tumoren mit Risikofaktoren kann sie angezeigt sein.
Für einen Wiederaufbau ist das wichtig: Bestrahltes Gewebe ist weniger dehnbar, und Implantate verursachen nach einer Bestrahlung häufiger Probleme. Fragen Sie deshalb früh, ob bei Ihnen eine Bestrahlung wahrscheinlich ist.
Wo Sie behandelt werden
Das IQWiG empfiehlt, sich in einem zertifizierten Brustzentrum behandeln zu lassen. Beteiligt sind dort unter anderem Fachleute aus Gynäkologie, Radiologie, Onkologie, Psychologie, Physiotherapie und Pflege; über das Vorgehen beraten sie gemeinsam in einer Tumorkonferenz. 2021 wurden laut Leitlinie 85,6 Prozent der neu Erkrankten in zertifizierten Brustkrebszentren behandelt. Eine Auswertung von Versichertendaten (WiZen-Studie) fand ein besseres Gesamtüberleben, wenn die Erstbehandlung in einem zertifizierten Zentrum stattfand. Die Adressen zertifizierter Zentren finden Sie über das Portal OncoMAP. Für den Wiederaufbau sieht die Leitlinie eine frühe gemeinsame Beratung durch Senologie und Plastische Chirurgie vor.
Vorbeugende Mastektomie bei erblichem Risiko
Rund 30 Prozent der Frauen mit Brustkrebs haben laut Leitlinie eine familiäre Belastung, die die Kriterien für eine genetische Untersuchung erfüllt. Bei etwa einem Viertel von ihnen findet sich eine krankheitsverursachende Veränderung in den Genen BRCA1 oder BRCA2. Trägerinnen erkranken im Schnitt rund 20 Jahre früher als Frauen ohne familiäres Risiko. Ihr Lebenszeitrisiko für Brustkrebs liegt im Durchschnitt bei etwa 70 Prozent.
Eine genetische Untersuchung soll nach der Leitlinie unter anderem angeboten werden, wenn in einer Linie der Familie
- mindestens drei Frauen an Brustkrebs erkrankt sind,
- mindestens zwei Frauen an Brustkrebs erkrankt sind, eine davon vor dem 50. Geburtstag,
- eine Frau vor dem 36. Geburtstag an Brustkrebs erkrankt ist,
- eine Frau an Brust- und an Eierstockkrebs erkrankt ist oder
- ein Mann an Brustkrebs und eine Frau an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind.
Vor dem Test soll ausreichend Bedenkzeit bleiben. Beraten, getestet und betreut wird vor allem in den Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, deren Liste das Konsortium veröffentlicht.
Was die vorbeugende Operation leistet
Bei gesunden Frauen mit einer BRCA1- oder BRCA2-Veränderung senkt die beidseitige vorbeugende (risikoreduzierende) Mastektomie das Brustkrebsrisiko laut Leitlinie um mehr als 95 Prozent. Ein kleines Restrisiko bleibt. Ob die Operation auch die Sterblichkeit senkt, gilt noch nicht als ausreichend gesichert. In einer großen Beobachtungsstudie war die Brustkrebssterblichkeit nach der Operation bei BRCA1-Trägerinnen niedriger als bei intensiver Früherkennung, bei BRCA2-Trägerinnen nicht. Die Leitlinie verlangt deshalb eine Einzelfallentscheidung nach umfassender, fachübergreifender Beratung mit individueller Risikoberechnung.
Zur Beratung gehören auch die Alternativen. Eine davon ist die intensivierte Früherkennung mit Magnetresonanztomografie (MRT) und Ultraschall, die an den Zentren des Konsortiums über besondere Verträge mit den Krankenkassen angeboten wird. Sie verhindert keinen Krebs, kann ihn aber in frühen Stadien entdecken. Dass sie das Sterberisiko senkt, ist laut Leitlinie nicht direkt belegt, und Fehlalarme mit weiteren Abklärungen kommen häufiger vor. Die Leitlinie nennt ausdrücklich auch die Möglichkeit, nichts zu unternehmen. Entscheidungshilfen, ein begleitendes Coaching und psychoonkologische Unterstützung können helfen, eine Entscheidung zu finden, die zu Ihren Werten passt. Laut Leitlinie soll auch der Kontakt zur Krebs-Selbsthilfe angeboten werden, etwa zum BRCA-Netzwerk.
Einige Punkte, die in der Beratung zur Sprache kommen sollten:
- Schon erkrankt: Für Trägerinnen, die bereits Brustkrebs hatten, kann die vorbeugende Entfernung der anderen Brust das Risiko dort senken. Dieses Risiko liegt laut Leitlinie im Schnitt bei 25 (BRCA2) bis 40 Prozent (BRCA1) innerhalb von 20 Jahren nach der Erstdiagnose. Die Prognose der ersten Erkrankung soll in die Entscheidung einfließen.
- Andere Risikogene: Die Empfehlung zur vorbeugenden Mastektomie bei Gesunden bezieht sich auf BRCA1 und BRCA2. Für PALB2 vermutet die Leitlinie ein ähnlich hohes Risiko wie bei BRCA2. Bei anderen Genen wie CHEK2 oder ATM ist das Risiko eher moderat; hier wird individuell beraten.
- Wiederaufbau: Bei einer vorbeugenden Operation scheint ein Aufbau in derselben Operation laut Leitlinie besonders günstig zu sein.
- Kosten: Klären Sie vor dem Eingriff schriftlich, ob Ihre Krankenkasse die Operation und den Wiederaufbau übernimmt, und fragen Sie im Zentrum, welche Unterlagen die Kasse dafür braucht.
Mastektomie als geschlechtsangleichende Operation
Für trans Männer und manche nicht-binäre Personen kann eine flache Brust ein wichtiger Schritt sein, um sich im eigenen Körper zu Hause zu fühlen. Operativ wird dabei das Drüsengewebe entfernt und die Brustwand flach geformt. Lassen Sie sich vorab genau erklären, welche Schnittführung geplant ist, wo die Narben liegen werden und was mit den Brustwarzen geschieht.
Die aktuelle S3-Leitlinie Mammakarzinom enthält erstmals ein eigenes Kapitel zu Transgender und Brustkrebs. Sie empfiehlt, vor der Mastektomie die altersentsprechende Brustkrebs-Früherkennung wahrzunehmen und das entfernte Gewebe feingeweblich untersuchen zu lassen. Nach der Operation scheint das Brustkrebsrisiko nahe an dem von cis Männern zu liegen, also deutlich unter dem von cis Frauen. Die Datenlage dazu ist allerdings dünn. Auf Anzeichen wie Knoten an Brustwand oder Achsel sollten Sie weiterhin achten.
Krankenkasse: was seit dem Urteil von 2023 gilt
Die Rechtslage hat sich 2023 grundlegend geändert und ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die folgende Darstellung beruht auf zwei Urteilen, Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands und Unterlagen des Bundestags (Stand Oktober 2026). Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
- Bis 2023 übernahmen die Kassen geschlechtsangleichende Operationen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter strengen Voraussetzungen, wenn die Behandlung eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ziel hatte.
- Am 19. Oktober 2023 (Az. B 1 KR 16/22 R) entschied das BSG im Fall einer nicht-binären Person, die eine beidseitige Mastektomie selbst bezahlt hatte. Nach dem Urteil sind körperverändernde Behandlungen bei Geschlechtsinkongruenz eine neue Behandlungsmethode. Ein Anspruch besteht erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie bewertet und empfohlen hat. Das betrifft ausdrücklich auch trans Männer und trans Frauen. Für bereits begonnene Behandlungen hielt das Gericht Vertrauensschutz für naheliegend.
- Im August 2024 (Az. B 1 KR 28/23 R) bestätigte das BSG diese Linie und konkretisierte den Vertrauensschutz: Er kommt in Betracht, wenn die Kasse die Behandlung bereits genehmigt hat oder wenn eine körperverändernde Behandlung auf Grundlage eines Behandlungsplans schon als Kassenleistung begonnen wurde, etwa mit ärztlich verordneten Hormonen.
- Die Kassenpraxis seither: Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Krankenkassen, begonnene Behandlungen weiter zu bezahlen und auch über neue Anträge von trans Personen nach den bisherigen Maßstäben zu entscheiden. Eingriffe, die auf eine geschlechtlich nicht eindeutige Erscheinung zielen, sollen dagegen bis zu einer Regelung durch den G-BA oder den Gesetzgeber nicht übernommen werden. Faktisch betrifft das vor allem nicht-binäre Personen. Bundesgesundheitsministerium und Bundesamt für Soziale Sicherung tragen diese Übergangspraxis mit.
- 2026: Das Bundesgesundheitsministerium hat den G-BA im Januar 2026 gebeten, die Behandlung binnen eines Jahres im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V) zu regeln; dabei könnten auch nicht-binäre Personen einbezogen werden. Der G-BA hat das im März 2026 zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine fertige Regelung lag nach unserer Recherche im Oktober 2026 noch nicht vor.
Praktisch heißt das: Stellen Sie den Antrag vor der Operation schriftlich bei Ihrer Krankenkasse, mit den ärztlichen und psychotherapeutischen Stellungnahmen, die Ihr Behandlungsteam empfiehlt. Die Kasse beauftragt meist den Medizinischen Dienst; Grundlage der Begutachtung ist eine Begutachtungsanleitung zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen aus dem Jahr 2020. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Beratungsstellen für trans Personen und Verbände wie der Bundesverband Trans* bieten Orientierung zum Antragsverfahren.
Gynäkomastie: subkutane Mastektomie beim Mann
Auch bei Männern kann eine Brustvergrößerung durch Drüsengewebe entstehen, die Gynäkomastie. Wird das Gewebe operativ entfernt, spricht man ebenfalls von einer subkutanen Mastektomie. Ursachen, nötige Abklärung, Behandlungswege und die Frage der Kostenübernahme behandelt unser eigener Ratgeber zur Gynäkomastie. Einen neu getasteten Knoten in der Männerbrust sollten Sie unabhängig davon immer ärztlich abklären lassen, denn auch Männer können an Brustkrebs erkranken.
Wiederaufbau der Brust oder bewusst flach
Jede Person, bei der eine Mastektomie geplant ist, soll laut Leitlinie über einen sofortigen oder späteren Wiederaufbau aufgeklärt werden, ebenso über den Verzicht darauf. Dazu gehört das Angebot, mit Betroffenen oder Selbsthilfegruppen zu sprechen. Am besten denken Sie schon vor der Operation darüber nach, weil bei einem Sofortaufbau Haut erhalten und erste Schritte gleich mit erledigt werden. Nach heutigem Wissen scheint ein Wiederaufbau den Verlauf der Krebserkrankung und das Erkennen eines Rückfalls nicht zu beeinflussen; randomisierte Studien dazu fehlen allerdings.
| Implantat | Eigengewebe | Flache Brustwand | |
|---|---|---|---|
| Wie | Silikonimplantat, in einem Schritt oder zweizeitig über einen Gewebedehner (Expander), der schrittweise aufgefüllt wird | Haut und Fettgewebe, teils mit Muskel, am häufigsten vom Unterbauch (DIEP-Lappen), sonst etwa von Rücken, Oberschenkel oder Gesäß | Haut wird so verschlossen, dass eine glatte, flache Kontur entsteht |
| Eingriff | kürzer, Operation bleibt an der Brust | länger, zusätzliche Narbe an der Entnahmestelle, längerer Klinikaufenthalt | kein zusätzlicher Aufbau |
| Typische Nachteile | Kapselfibrose, Implantatdefekt, begrenzte Haltbarkeit, selten implantatassoziierte Erkrankungen | Durchblutungsstörung oder Verlust des Gewebes möglich, Risiko steigt mit Rauchen und Diabetes | keine Brustform; äußere Prothese möglich, aber nicht nötig |
| Nach einer Bestrahlung | mehr Komplikationen, etwa Kapselfibrose und Implantatverlust | laut Leitlinie vorzuziehen | entfällt (kein Aufbau) |
In Deutschland werden laut Deutscher Krebsgesellschaft und Techniker Krankenkasse 70 bis 80 Prozent der Rekonstruktionen mit Implantaten durchgeführt. Die Leitlinie hält fest, dass jede Form des Wiederaufbaus mehr Komplikationen und Folgeoperationen mit sich bringt als die Mastektomie allein. Rekonstruktionen mit Eigengewebe scheinen bei der langfristigen Zufriedenheit nach mehr als zwei Jahren besser abzuschneiden, wobei die Daten von begrenzter Qualität sind; bei schweren Komplikationen lässt sich keine Methode klar als überlegen belegen. Die Risiken von Brustimplantaten, darunter das seltene Lymphom BIA-ALCL, erklärt unser Ratgeber zur Brustvergrößerung ausführlich.
Der Zeitpunkt. Ein Aufbau in derselben Operation kann laut Leitlinie seelisch weniger belastend sein und optisch bessere Ergebnisse bringen. Ein späterer Aufbau lässt Zeit, die endgültigen Befunde abzuwarten und sich in Ruhe mit den Möglichkeiten zu beschäftigen. Er ist auch noch nach Monaten oder Jahren möglich. Ist eine Bestrahlung geplant, kann zunächst ein Expander oder Implantat als Platzhalter eingesetzt werden.
Die Feinarbeit. Eine Brustwarze lässt sich einige Monate später aus Haut nachbilden oder durch eine Tätowierung andeuten. Häufig ist eine angleichende Operation der anderen Brust nötig, damit beide Seiten zueinander passen. Ganz erreichen lassen sich Aussehen und Empfinden der ursprünglichen Brust nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) nicht.
Bewusst flach. Der Wunsch, nach der Mastektomie flach zu bleiben, soll laut Leitlinie respektiert und unterstützt werden. Die Operation soll dann so erfolgen, dass eine glatte, ästhetische Brustwand entsteht, ohne Gewebewülste an den Narbenenden (englisch „aesthetic flat closure"). Wer zusätzlich eine Form unter der Kleidung möchte, kann eine äußere Brustprothese tragen, anfangs eine weiche Erstversorgung, später meist aus Silikon. Bei großer Brust kann eine Prothese auch Fehlhaltungen und Schulterschmerzen vorbeugen. Viele Frauen kommen aber auch ganz ohne Hilfsmittel gut zurecht.
Ablauf: vom Vorgespräch bis zur Nachsorge
Vorbereitung. Vor der Operation werden Befunde, Operationsart, Lymphknoten und ein möglicher Wiederaufbau besprochen. Nehmen Sie gern eine Begleitperson und Ihre Fragen schriftlich mit. Nennen Sie alle Medikamente, die Sie einnehmen; Ihr Behandlungsteam sagt Ihnen, welche pausiert werden müssen.
Operation und Klinikaufenthalt. Welche Narkoseform vorgesehen ist, erklärt das Behandlungsteam vor dem Eingriff. Oft werden dünne Schläuche (Drainagen) eingelegt, über die Wundflüssigkeit abläuft; nach einem Wiederaufbau werden sie laut DGPRÄC meist nach einigen Tagen entfernt. Wie lange Sie im Krankenhaus bleiben, hängt vor allem davon ab, ob gleichzeitig aufgebaut wird. Nach einer Rekonstruktion nennt die DGPRÄC je nach Verfahren einige Tage bis zwei Wochen.
Die ersten Wochen.
- Die Wunde ist ohne Komplikationen meist nach etwa drei Wochen verheilt. Anfangs spannt die Haut, bis sie sich gedehnt hat.
- Bewegen Sie Schulter und Arm früh nach Anleitung. Laut Leitlinie erhöht eine angepasste frühe Mobilisierung weder das Lymphödem-Risiko noch Wundheilungsstörungen. Krankengymnastik hilft, die Beweglichkeit zurückzugewinnen.
- Nach einem Wiederaufbau rechnet die DGPRÄC mit etwa sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Sport und schwere körperliche Arbeit sollten Sie zwei bis drei Monate meiden, einen Kompressions-BH meist sechs Wochen tragen und frische, gerötete Narben vor UV-Licht schützen.
Rehabilitation und Nachsorge. Nach einer Krebsbehandlung können Sie eine Anschlussheilbehandlung (Reha) in Anspruch nehmen. Die Nachsorge dauert laut IQWiG mindestens zehn Jahre, in den ersten Jahren meist mit Terminen alle drei bis sechs Monate, nach fünf Jahren in der Regel einmal jährlich.
Risiken und mögliche Folgen
Wie bei jeder Operation kann es zu Nachblutungen, Blutergüssen, Infektionen und Wundheilungsstörungen kommen, seltener zu Thrombosen oder Lungenembolien. Narben bleiben sichtbar. Unter der Haut kann sich Wundflüssigkeit sammeln (Serom).
Als typische örtliche Folgen nennt die Leitlinie:
- Gefühlsstörungen und Taubheit, etwa an Brustwand und Narbe,
- Schmerzen an der Brustwand,
- eingeschränkte Beweglichkeit von Schulter und Arm,
- Schwellungen und Lymphödeme, vor allem wenn viele Lymphknoten entfernt oder die Achsel bestrahlt wurde. Ein Lymphödem kann auch erst Jahre später auftreten.
Bei einem Wiederaufbau kommen methodenbedingte Risiken hinzu: bei Implantaten etwa Kapselfibrose, Implantatdefekte und Folgeoperationen, bei Eigengewebe ein teilweiser oder vollständiger Verlust des verpflanzten Gewebes und Beschwerden an der Entnahmestelle. Nach einer Bestrahlung steigen die Komplikationsraten bei beiden Methoden.
Seelische Belastung und Unterstützung
Den Verlust einer Brust erleben viele Betroffene als schwer, unabhängig davon, ob sie sich für einen Wiederaufbau entscheiden oder nicht. Psychoonkologische Unterstützung ist laut Leitlinie fester Bestandteil der Brustkrebsbehandlung; zertifizierte Brustzentren müssen entsprechend qualifizierte Fachkräfte einbinden. Das Angebot gilt auch für Angehörige. Es gibt dabei kein Richtig oder Falsch: Manche Frauen fühlen sich mit rekonstruierter Brust wohl, andere entscheiden sich bewusst für eine flache Brustwand und fühlen sich so vollständig.
Hilfe finden Sie hier:
- Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: kostenfreies Telefon 0800 420 30 40 oder E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de; auf der Website gibt es eine Suche nach Krebsberatungsstellen in Ihrer Nähe.
- Selbsthilfe: etwa die Frauenselbsthilfe Krebs, das BRCA-Netzwerk für Familien mit erblichem Risiko und das Netzwerk Männer mit Brustkrebs.
- Für trans und nicht-binäre Personen: Peer-Beratungsstellen und der Bundesverband Trans*, auch zu Fragen rund um Krankenkasse und Antrag.
Wenn Niedergeschlagenheit, Angst oder Schlafstörungen über Wochen anhalten, sprechen Sie Ihr Behandlungsteam, Ihre Hausarztpraxis oder eine psychotherapeutische Praxis an.
Kosten und Krankenkasse im Überblick
| Anlass | Gesetzliche Krankenversicherung |
|---|---|
| Brustkrebs | Teil der Krankenbehandlung (§ 27 SGB V); Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro pro Krankenhaustag, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr |
| Wiederaufbau nach Brustkrebs | wird übernommen, einschließlich nötiger Folgeoperationen (DGPRÄC, TK); vorab Kostenzusage einholen, vor allem für die Angleichung der anderen Brust |
| Äußere Brustprothese | Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung; Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro |
| Vorbeugend bei erblichem Risiko | Entscheidung im Einzelfall; vor dem Eingriff schriftlich klären |
| Geschlechtsangleichend bei trans Männern | nach der derzeitigen Übergangspraxis Antrag möglich, Prüfung nach den bisherigen Maßstäben, meist mit Gutachten |
| Geschlechtsangleichend bei nicht-binären Personen | derzeit in der Regel keine Übernahme, bis eine Regelung des G-BA vorliegt |
Beim Wiederaufbau mit Implantat werden manchmal Kunststoffnetze oder biologische Matrizes verwendet. Nicht jedes Netz wird laut Deutscher Krebsgesellschaft von der Kasse bezahlt; fragen Sie vorher nach. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung klären.
Wer selbst bezahlt, etwa nach einer abgelehnten Kostenübernahme, erhält Rechnungen für die ärztlichen Leistungen (nach der Gebührenordnung für Ärzte) und für den Krankenhausaufenthalt. Eine belastbare, unabhängige Pauschalspanne gibt es dafür nicht. Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, der Operation, Narkose, Klinikaufenthalt, Nachsorge und mögliche Korrektureingriffe einzeln ausweist.
Wann zum Arzt?
In den ersten Wochen nach der Operation wenden Sie sich sofort an Ihre Klinik oder Praxis bei:
- Fieber oder Schüttelfrost,
- zunehmender Rötung, Überwärmung oder Schmerzen im Wundbereich,
- eitriger oder übel riechender Wundflüssigkeit,
- einer rasch zunehmenden Schwellung unter der Narbe oder plötzlich viel Blut in der Drainage,
- einer deutlichen Verfärbung der Haut über einem Wiederaufbau.
Bei plötzlicher Atemnot, Brustschmerzen, Bluthusten, Ohnmacht oder ausgeprägter Kreislaufschwäche wählen Sie den Notruf 112; das können Zeichen einer Lungenembolie sein. Ein neu einseitig geschwollenes oder schmerzendes Bein sollte noch am selben Tag ärztlich abgeklärt werden.
Auch Monate oder Jahre später sollten Sie zeitnah ärztlich abklären lassen:
- eine neue Schwellung, ein Spannungs- oder Schweregefühl in Arm oder Hand der operierten Seite, denn dahinter kann ein beginnendes Lymphödem stecken,
- neue Knoten oder Hautveränderungen an Narbe, Brustwand oder in der Achsel,
- eine späte Schwellung oder Flüssigkeitsansammlung um ein Implantat,
- Veränderungen der anderen Brust, etwa einen tastbaren Knoten, eine eingezogene Brustwarze, Flüssigkeit aus der Brustwarze oder eine Rötung, die über längere Zeit bleibt.
Einen neu getasteten Knoten in der Brust sollten Sie immer abklären lassen, ob bei Frauen oder Männern, mit oder ohne Operation in der Vorgeschichte. Was dahintersteckt, kann nur eine Untersuchung klären. Erste Anlaufstelle ist die gynäkologische oder hausärztliche Praxis.
Häufige Fragen
Verwandte Behandlungen
Quellen
- Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 5.1 (Juni 2026), AWMF-Registernummer 032-045OL (abgerufen 2026-10-21)
- Deutsche Krebsgesellschaft: S3-Leitlinie zum Mammakarzinom aktualisiert (Pressemitteilung, 23.01.2026) (abgerufen 2026-10-21)
- IQWiG, gesundheitsinformation.de: Früher Brustkrebs – Behandlung (aktualisiert 04.02.2026) (abgerufen 2026-10-21)
- Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Brustkrebs (in Zusammenarbeit mit dem Krebsinformationsdienst, Stand 30.07.2026) (abgerufen 2026-10-21)
- DGPRÄC: Patientenbroschüre Brustrekonstruktion (Stand 01.06.2024) (abgerufen 2026-10-21)
- Deutsche Krebsgesellschaft: Brustentfernung – Wie geht es weiter? Ein Wegweiser für Patientinnen (Stand Dezember 2020) (abgerufen 2026-10-21)
- ONKO-Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft: Rekonstruktion der Brust nach Brustkrebs (17.06.2022) (abgerufen 2026-10-21)
- ONKO-Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft: Operation bei Brustkrebs (20.07.2022) (abgerufen 2026-10-21)
- Techniker Krankenkasse: Operation bei Brustkrebs – Mastektomie erforderlich? (29.10.2025) (abgerufen 2026-10-21)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2023, B 1 KR 16/22 R (abgerufen 2026-10-21)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 28.08.2024, B 1 KR 28/23 R (abgerufen 2026-10-21)
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Geschlechtsangleichende Operationen bei Transsexualität – Aktuelle Entwicklungen zur Kostenübernahme durch die GKV, WD 8 - 3000 - 019/26 (12.06.2026) (abgerufen 2026-10-21)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7437: Antwort der Bundesregierung (31.07.2026), Antwort zu Frage 45 (abgerufen 2026-10-21)
- GKV-Spitzenverband: Rundschreiben 2025/102 vom 13.02.2025 zu Leistungsansprüchen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen (veröffentlicht über FragDenStaat) (abgerufen 2026-10-21)
- SGB V § 27: Krankenbehandlung (abgerufen 2026-10-21)
- SGB V § 39: Krankenhausbehandlung (Zuzahlung, Abs. 4) (abgerufen 2026-10-21)
- SGB V § 33: Hilfsmittel (abgerufen 2026-10-21)
- SGB V § 61: Zuzahlungen (abgerufen 2026-10-21)
- SGB V § 13: Kostenerstattung (Entscheidungsfristen, Abs. 3a) (abgerufen 2026-10-21)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.