
Hyposensibilisierung: Spritze oder Tablette, Wirkung, Risiken, Kosten
Für wen eine Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) infrage kommt, wie Spritze und Tablette im Vergleich abschneiden, wie lange sie dauert, wie gut sie wirkt, welche Nebenwirkungen und Gegenanzeigen es gibt, was bei Insektengiftallergie gilt und was die Krankenkasse zahlt.
Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 21.10.2026
Eine Hyposensibilisierung, auch spezifische Immuntherapie oder Allergen-Immuntherapie (AIT) genannt, gewöhnt das Immunsystem über Jahre an einen Allergieauslöser. Die deutsche Leitlinie beschreibt sie als einzige Behandlung, die den Verlauf von Heuschnupfen und allergischem Asthma ursächlich beeinflussen kann. Infrage kommt sie, wenn ein Allergietest eine Sensibilisierung zeigt, die zu Ihren Beschwerden passt, und Medikamente oder das Meiden des Auslösers nicht ausreichen. Am besten belegt ist sie bei Gräser- und Baumpollen (Birke, Erle, Hasel), Hausstaubmilben sowie Bienen- und Wespengift; bei Tierhaaren und Schimmel ist die Datenlage dünn. Das Allergen wird entweder gespritzt oder als Tablette oder Tropfen unter die Zunge gegeben. Die Behandlung dauert in der Regel mindestens drei Jahre, bei Insektengift meist drei bis fünf. Ist sie medizinisch begründet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten bis auf die übliche Zuzahlung. Nach jeder Spritze bleiben Sie mindestens 30 Minuten in der Praxis, weil selten schwere allergische Reaktionen auftreten. Bei Atemnot, plötzlicher Heiserkeit, Schwellung im Rachen, Schwindel oder Kreislaufproblemen nach einer Spritze oder Tablette rufen Sie sofort den Notruf 112.
Was ist eine Hyposensibilisierung?
Bei einer Allergie hält das Immunsystem einen eigentlich harmlosen Stoff, etwa Pollen, für gefährlich und reagiert über. Bei der Hyposensibilisierung bekommt der Körper genau diesen Stoff immer wieder, zunächst in sehr kleinen, dann in steigenden Mengen, bis eine Erhaltungsdosis erreicht ist. Das Immunsystem lernt dabei, anders zu reagieren: Es bildet unter anderem regulierende Abwehrzellen und blockierende Antikörper, die die allergische Kettenreaktion bremsen. gesundheitsinformation.de vergleicht das mit einer Impfung gegen die eigene Allergie; im Alltag ist deshalb auch von „Allergieimpfung“ oder Desensibilisierung die Rede.
Zwei Dinge sind wichtig für realistische Erwartungen:
- Die Hyposensibilisierung kommt zu den Medikamenten hinzu, sie ersetzt sie nicht. Laut Leitlinie bleiben Antihistaminika, Nasensprays und bei Asthma die Inhalationsmittel die Grundlage. Sie stören die Hyposensibilisierung nicht und können deren Nebenwirkungen sogar abmildern. Ziel ist, dass Sie nach erfolgreicher Behandlung mit weniger Medikamenten auskommen.
- Sie wirkt nur bei Allergien vom Soforttyp, also bei Reaktionen, die über Antikörper vom Typ IgE innerhalb von Minuten auftreten. Kontaktallergien, etwa gegen Nickel oder Duftstoffe, gehören zum Spättyp. Versuche, auch dagegen eine Hyposensibilisierung zu entwickeln, sind laut Allergieinformationsdienst bisher fehlgeschlagen; hier hilft nur Meiden.
Für wen kommt eine Hyposensibilisierung infrage?
Ein positiver Allergietest allein reicht nicht. Eine „stumme“ Sensibilisierung ohne Beschwerden ist laut Leitlinie kein Grund für eine Hyposensibilisierung. Die Leitlinie nennt für Allergien der Atemwege vier Voraussetzungen, die zusammenkommen müssen:
- mittelschwerer bis schwerer allergischer Schnupfen, oft mit Augenbeschwerden, und/oder ein zumindest teilweise kontrolliertes allergisches Asthma,
- eine nachgewiesene Sensibilisierung, die zu den Beschwerden passt,
- Beschwerden trotz Medikamenten oder Allergenvermeidung,
- ein Präparat, dessen Wirksamkeit für diese Allergie und Altersgruppe belegt ist.
Bei Kindern kann eine Hyposensibilisierung auch schon bei leichteren Beschwerden sinnvoll sein, weil man sich von ihr eine vorbeugende Wirkung erhofft. Ob die Sensibilisierung wirklich die Beschwerden erklärt, ist nicht immer klar. Reagiert jemand etwa auf mehrere Pollen, die gleichzeitig fliegen, oder hat ganzjährige Beschwerden, hilft oft ein Provokationstest an der Nase. Wie die Tests ablaufen, erklärt unser Ratgeber Allergietest.
Wie gut die Behandlung belegt ist, hängt stark vom Allergen ab:
| Allergen | Einschätzung der Leitlinie | Zu beachten |
|---|---|---|
| Gräserpollen | gut belegt, mit Spritze und Tablette; bei Kindern vor allem für Tabletten | zugelassene Präparate verfügbar |
| Baumpollen (Birke, Erle, Hasel) | bei Erwachsenen gut belegt, bei Kindern weniger Studien | zugelassene Präparate verfügbar |
| Hausstaubmilben | belegt, mit Spritze und Tablette | zuerst milbendichte Matratzenbezüge und andere Maßnahmen |
| Traubenkraut (Ambrosia) | als Tablette gut belegt | vorher von Beifuß abgrenzen |
| Katze | wenige Studien mit gewisser Wirkung | Einzelfall, Meiden des Tiers geht vor |
| Hund | Belege unzureichend | nur in Ausnahmefällen |
| Schimmelpilze | nur für Alternaria und Cladosporium erwägbar | wenige Studien |
| Andere Pollen (z. B. Beifuß, Esche) | keine allgemeine Empfehlung möglich | Einzelfall |
| Bienen- und Wespengift | hohe Schutzraten in Beobachtungsstudien | nach einer Allgemeinreaktion auf einen Stich |
| Erdnuss | orale Immuntherapie für Kinder und Jugendliche zugelassen | Beginn und Dosissteigerung in erfahrenen Zentren |
Selbst innerhalb einer Allergengruppe unterscheiden sich die Präparate in Zusammensetzung und Studienlage. Die Leitlinie empfiehlt deshalb, vorzugsweise Präparate mit belegtem Nutzen einzusetzen, und bewertet sie einzeln. Die Fachgesellschaft DGAKI führt dazu Tabellen für Gräser-, Baumpollen- und Milbenpräparate; ihr letzter Stand ist vom Februar 2025.
Und bei Neurodermitis? Für Neurodermitis selbst ist kein Präparat zur Hyposensibilisierung zugelassen. Einige Studien mit Milbenextrakten zeigten bei milbenallergischen Menschen mit Neurodermitis positive Effekte, eine Cochrane-Auswertung von 2016 fand aber keinen einheitlichen Effekt auf das Ekzem. Neurodermitis ist aber auch kein Hinderungsgrund: Ist eine Hyposensibilisierung wegen Heuschnupfen oder Milbenallergie angezeigt, soll sie laut Leitlinie auch bei Neurodermitis durchgeführt werden. Wie das Ekzem selbst behandelt wird, steht im Ratgeber Neurodermitis-Behandlung.
Wann zum Arzt und wann sofort 112?
Lassen Sie sich allergologisch beraten, wenn
- Heuschnupfen Sie jedes Jahr trotz Tabletten und Nasenspray deutlich einschränkt,
- Sie ganzjährig eine verstopfte oder laufende Nase haben und Milben oder Tiere als Auslöser infrage kommen,
- in der Pollenzeit Husten, Engegefühl oder pfeifende Atmung dazukommen,
- Sie nach einem Bienen- oder Wespenstich mehr als eine Schwellung an der Einstichstelle hatten, etwa Quaddeln am ganzen Körper, Atemnot, Übelkeit oder Schwindel.
Während einer laufenden Behandlung sagen Sie der Praxis vor jeder Spritze, wenn Sie einen Infekt haben, Ihr Asthma schlechter geworden ist, Sie neue Medikamente nehmen oder die letzte Dosis schlecht vertragen haben. Die Dosis wird dann angepasst oder die Gabe verschoben.
Die Leitlinie beschreibt typische Frühzeichen einer schweren Reaktion: Brennen oder Jucken an Handflächen und Fußsohlen, Juckreiz im After- oder Genitalbereich, Kratzen im Hals oder Husten, plötzlicher Harn- oder Stuhldrang, Niesattacken und Juckreiz am ganzen Körper. Melden Sie solche Zeichen in der Praxis sofort. Schwere Reaktionen beginnen meist in den ersten 30 Minuten, seltener später, also auch erst auf dem Heimweg oder zu Hause.
Notruf 112 ohne Zögern gilt, wenn sich nach einer Spritze, einer Tablette oder einem Insektenstich Folgendes zeigt:
- die Stimme wird plötzlich heiser, das Atmen fällt schwer oder pfeift,
- Zunge oder Rachen schwellen an,
- Ihnen wird schwindelig, Sie brechen zusammen oder verlieren das Bewusstsein,
- zwei Organsysteme reagieren gleichzeitig, zum Beispiel Quaddeln auf der Haut und dazu Bauchkrämpfe oder Erbrechen.
Ist ein verordneter Adrenalin-Autoinjektor zur Hand, wenden Sie ihn sofort so an, wie es Ihnen für Ihr Modell gezeigt wurde; die Geräte unterscheiden sich in der Handhabung. Danach 112 anrufen und den Anweisungen der Leitstelle folgen. Bei vorherrschender Atemnot hilft aufrechtes Sitzen, bei Kreislaufproblemen flaches Liegen mit angehobenen Beinen. Wer bewusstlos ist, aber atmet, gehört in die stabile Seitenlage. Aufstehen und Umhergehen können die Reaktion verschlimmern.
Spritze oder Tablette: SCIT und SLIT im Vergleich
Es gibt zwei Wege. Bei der subkutanen Immuntherapie (SCIT) wird das Allergen unter die Haut am Oberarm gespritzt. Bei der sublingualen Immuntherapie (SLIT) legen Sie eine Tablette oder Tropfen unter die Zunge, halten sie dort ein bis zwei Minuten und schlucken dann.
| Spritze (SCIT) | Tablette oder Tropfen (SLIT) | |
|---|---|---|
| Wo? | immer in der Praxis | zu Hause, die erste Dosis meist in der Praxis |
| Wie oft? | anfangs alle 3 Tage bis 2 Wochen, später alle 4 bis 8 Wochen | täglich, je nach Präparat ganzjährig oder vor und während der Saison |
| Nachbeobachtung | jedes Mal mindestens 30 Minuten | bei der ersten Einnahme meist 30 Minuten |
| Typische Nebenwirkungen | Rötung, Schwellung, Juckreiz an der Einstichstelle | Juckreiz, Kribbeln, Schwellung in Mund und Rachen, vor allem in den ersten Wochen |
| Schwere Allgemeinreaktionen | selten | deutlich seltener als bei der Spritze, aber nicht ausgeschlossen |
| Wer bis ins 3. Jahr dabeibleibt (Kassendaten) | je nach Studie etwa ein Viertel bis gut die Hälfte | je nach Studie etwa ein Zehntel bis knapp ein Drittel |
| Bei Insektengift | ja | nein |
Laut gesundheitsinformation.de deuten Studien an, dass Spritzen etwas besser wirken könnten. Weil beide Formen aber zumindest ähnlich gut wirken, dürfen persönliche Vorlieben mitentscheiden. Die Spritze passt eher, wenn Sie regelmäßige Praxistermine einrichten können und keine Angst vor Nadeln haben; die Praxis behält dann auch den Verlauf im Blick. Tabletten oder Tropfen passen eher, wenn Sie Spritzen meiden oder selten Zeit für Termine haben und sich eine tägliche Routine zutrauen. Die Leitlinie nennt außerdem längere Abwesenheiten, Sport, den Weg zur Praxis und deren Öffnungszeiten als Punkte, die vorher besprochen werden sollten.
Ablauf und Dauer
- Vorgespräch und Aufklärung. Die Ärztin oder der Arzt prüft die Voraussetzungen, wählt Präparat und Verabreichungsweg aus und erklärt Ablauf, Dauer, erwartbaren Nutzen, Risiken und Alternativen. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen; schriftliche Informationsblätter ergänzen sie, eine schriftliche Einwilligung empfiehlt die Leitlinie.
- Aufdosierung. Die Dosis wird schrittweise gesteigert. Bei Spritzen liegen die Abstände je nach Präparat zwischen drei Tagen und zwei Wochen. Bei Schnellschemata („Cluster“ oder „Rush“) gibt es mehrere Spritzen an einem Tag, dann mit 30 Minuten Beobachtung nach jeder einzelnen.
- Erhaltungsphase. Ist die Höchstdosis erreicht, folgen Spritzen meist alle vier bis acht Wochen. Tabletten und Tropfen nehmen Sie weiter täglich.
- Zwischenbilanz. Bringt die Behandlung nach spätestens ein bis zwei Jahren keine spürbare Besserung, soll sie laut Leitlinie kritisch überprüft werden. Dann kommen ein anderes Präparat, ein anderer Verabreichungsweg, ein ganzjähriges statt saisonales Schema oder auch ein Abbruch infrage.
- Ende. Bei Pollen- und Milbenallergie ist das Ziel eine Dauer von mindestens drei Jahren.
Wann beginnen? Bei Pollenallergie wird die Dosis üblicherweise außerhalb der Saison bis zur Höchstdosis gesteigert. Der Allergieinformationsdienst nennt den Spätsommer bis Herbst als üblichen Start. Einige Präparate dürfen laut Fachinformation auch in der Saison begonnen werden; laut gesundheitsinformation.de waren die Nebenwirkungen dabei in Studien vergleichbar. Bei ganzjährigen Allergien wie gegen Hausstaubmilben ist ein Beginn jederzeit möglich.
Was Sie am Spritzentag beachten sollten:
- Kurz vor der Spritze und für den Rest des Tages keine schwere körperliche Anstrengung, keine Sauna, kein Alkohol. Diese Faktoren können allergische Reaktionen verstärken.
- Zwischen einer Spritze und einer geplanten Impfung soll laut Leitlinie mindestens eine Woche liegen. Dringende Impfungen, etwa gegen Tetanus nach einer Verletzung, sind jederzeit möglich.
- Wer einen Termin deutlich überzieht, bekommt beim nächsten Mal eine niedrigere Dosis. Planen Sie Urlaube deshalb frühzeitig mit der Praxis.
Bei Tabletten und Tropfen setzen Sie nach den Hinweisen der Fachinformation aus, solange Sie Entzündungen oder Wunden im Mund haben, nach Zahn- oder Kieferoperationen, bei einem Magen-Darm-Infekt oder wenn sich Ihr Asthma verschlechtert. Klären Sie mit der Praxis, wann Sie wieder einsteigen.
Wie gut wirkt die Hyposensibilisierung?
Beide Formen gelten als wirksam: Viele Studien zeigen laut gesundheitsinformation.de, dass sie Beschwerden und Medikamentenbedarf bei allergischem Schnupfen verringern. Eine Besserung von Niesreiz, verstopfter Nase und juckenden Augen ist schon im ersten Jahr möglich, ihre volle Wirkung zeigt die Behandlung aber meist erst nach mindestens drei Jahren. Für zwei Gräsertabletten ist belegt, dass die Wirkung noch ein bis zwei Jahre nach Ende einer dreijährigen Behandlung anhielt.
Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Bei manchen Menschen lindert die Behandlung die Beschwerden kaum, und manchmal kehren sie nach Therapieende zurück. Ob sie wirkt, hängt laut Allergieinformationsdienst vom Allergen, von Art und Dauer der Erkrankung, vom Verabreichungsweg, vom Alter und vor allem von der regelmäßigen Anwendung ab.
Schützt sie vor Asthma? Das wäre ein wichtiger Zusatznutzen, ist aber nicht sicher belegt. Die Leitlinie sieht nur begrenzte Daten und spricht deshalb keine klare Empfehlung zur Asthmavorbeugung aus. In der laut Leitlinie bisher einzigen kontrollierten Studie dazu, mit über 800 Kindern mit Gräserpollenallergie, hatten Kinder mit Gräsertablette weniger Asthmabeschwerden und brauchten weniger Asthmamittel; beim eigentlichen Hauptziel, dem Neuauftreten eines Asthmas, gab es aber keinen eindeutigen Unterschied. gesundheitsinformation.de formuliert hier optimistischer; ehrlich ist: Es gibt Hinweise, aber keinen sicheren Beleg.
Das größte Problem ist das Durchhalten. In Auswertungen deutscher Krankenkassendaten war je nach Studie und Präparat nur etwa ein Viertel bis gut die Hälfte der Patientinnen und Patienten mit Spritzen im dritten Jahr noch dabei, bei Tabletten und Tropfen teils nur ein Zehntel bis knapp ein Drittel. In einer Befragung nach der Therapie nannten Betroffene vor allem den Zeitaufwand, die Nebenwirkungen, ausbleibende Besserung und zu wenig Information als Gründe. Wer vorher weiß, was auf ihn zukommt, und bei Problemen eine Ansprechperson in der Praxis hat, hält eher durch.
Nebenwirkungen und Risiken
Örtliche Reaktionen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Bei Spritzen rötet sich die Einstichstelle häufig, schwillt an und juckt. Kühlen, eine Kortisoncreme oder eine Allergietablette helfen meist. Wird die Rötung oder Schwellung größer als etwa zehn Zentimeter, informieren Sie die Praxis; für die nächste Dosis sind die Fach- und Gebrauchsinformation des konkreten Präparats und der individuelle Verlauf maßgeblich. Viele Depotpräparate enthalten Aluminiumhydroxid; selten bilden sich dann anhaltende Knötchen unter der Haut. Ein gesundheitliches Risiko durch das Aluminium sah das Paul-Ehrlich-Institut nach Auswertung der Daten 2014 nicht, die Leitlinie schließt sich dem an.
Bei Tabletten und Tropfen kribbelt und juckt es häufig im Mund, manchmal schwellen Lippen, Zunge oder Rachen leicht an. Das tritt vor allem in den ersten Wochen auf und lässt meist von selbst nach. Magen-Darm-Beschwerden kommen ebenfalls vor. Selten entwickelt sich eine Entzündung der Speiseröhre (eosinophile Ösophagitis); anhaltende Schluckbeschwerden sollten Sie deshalb ansprechen.
Schwere Allgemeinreaktionen sind selten. Einige Zahlen aus der Leitlinie und von gesundheitsinformation.de:
- In einer europäischen Erhebung (Deutschland, Frankreich, Spanien) traten bei 2,9 Prozent der Spritzenbehandlungen Allgemeinreaktionen auf, das entsprach 0,17 Prozent aller Spritzen. Todesfälle gab es dabei nicht.
- Eine Reaktion, die mit Adrenalin behandelt werden musste, trat in Studien nach weniger als einer von 1000 Spritzen auf.
- In großen US-Registern begannen 14 Prozent der Allgemeinreaktionen später als 30 Minuten nach der Spritze, meist leicht bis mittelschwer. Todesfälle durch die Spritzenbehandlung sind dort extrem selten, aber beschrieben.
- Bei Tabletten und Tropfen sind schwere Allgemeinreaktionen deutlich seltener als bei Spritzen, in Einzelfällen aber beschrieben.
Das Risiko steigt laut Leitlinie bei schlecht eingestelltem Asthma, akuten allergischen Beschwerden oder Infekten am Behandlungstag, körperlicher Anstrengung, einer Mastzellerkrankung, früheren Reaktionen auf die Behandlung und bei Dosierfehlern. Deshalb fragt die Praxis vor jeder Spritze nach und hält Notfallmedikamente samt Ausrüstung bereit.
Wann ist eine Hyposensibilisierung nicht möglich?
Die Leitlinie von 2022 nennt folgende Gegenanzeigen für Spritze und Tablette:
- nicht ausreichend kontrolliertes Asthma; bei Erwachsenen mit deutlich eingeschränkter Lungenfunktion wird abgeraten. Ist das Asthma wieder unter Kontrolle, ist eine Behandlung grundsätzlich möglich.
- schwere Allgemeinreaktionen bei einer früheren Hyposensibilisierung
- bösartige Tumorerkrankungen mit aktueller Krankheitsbedeutung; eine zurückliegende, stabile Erkrankung schließt die Behandlung nicht zwingend aus
- schwere systemische Autoimmunerkrankungen, Immundefekte und eine relevante Unterdrückung des Immunsystems durch Medikamente. Organbezogene Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto-Thyreoiditis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder Typ-1-Diabetes sind dagegen keine Gegenanzeige.
- unbehandelte chronische Infektionen wie HIV oder Hepatitis C; bei einer stabil behandelten HIV-Infektion ist eine Hyposensibilisierung möglich
- absehbar unzureichende Therapietreue und schwere psychische Erkrankungen
- nur bei Tabletten und Tropfen: eine eosinophile Ösophagitis oder ähnliche entzündliche Magen-Darm-Erkrankung in der Vorgeschichte sowie wiederkehrende Entzündungen oder offene Wunden im Mund
In begründeten Einzelfällen ist eine Behandlung trotzdem möglich, wenn Nutzen und Risiko sorgfältig abgewogen werden. Maßgeblich ist zusätzlich die Fachinformation des jeweiligen Präparats. Ein Alter über 65 Jahren ist kein Ausschlussgrund.
Betablocker stehen in manchen Fachinformationen als Gegenanzeige, weil sie die Notfallbehandlung einer schweren Reaktion erschweren können. Die Leitlinie sieht sie inzwischen differenzierter und wertet sie nur noch bei Insektengift als relative Gegenanzeige: Eine große internationale Studie fand unter Betablockern und ACE-Hemmern kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen. gesundheitsinformation.de rät bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen dagegen eher dazu, Betablocker möglichst zu ersetzen. Setzen Sie Ihr Herz- oder Blutdruckmittel nicht selbst ab. Ob es bleibt, entscheiden die allergologische Praxis und die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt gemeinsam mit Ihnen.
Bienen- und Wespengift: Hyposensibilisierung nach einer schweren Stichreaktion
In den deutschsprachigen Ländern sind Insektenstiche bei Erwachsenen die häufigste Ursache einer Anaphylaxie. Zwischen 2015 und 2019 starben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt jedes Jahr 16 bis 29 Menschen nach Bienen-, Wespen- oder Hornissenstichen, fast ausschließlich Erwachsene. Die Hyposensibilisierung ist hier deshalb besonders wichtig. Grundlage ist eine eigene S2k-Leitlinie zur Bienen- und Wespengiftallergie, Stand Juli 2023, gültig bis Juli 2028.
Wer sie braucht: Erwachsene, deren Allgemeinreaktion auf einen Stich über die Haut hinausging, etwa mit Atemnot, Kreislaufproblemen oder Magen-Darm-Beschwerden (Schweregrad II oder höher), und bei denen eine Sensibilisierung gegen das Gift nachgewiesen ist. Bei Reaktionen nur an der Haut kommt die Behandlung infrage, wenn Risikofaktoren vorliegen, die Lebensqualität stark leidet oder man häufig gestochen werden kann. Eine große Schwellung nur rund um den Stich ist dagegen kein Grund für eine Hyposensibilisierung.
Bei Kindern mit leichter, auf die Haut begrenzter Reaktion ist die Behandlung oft nicht nötig, weil spätere Stiche meist wieder nur leichte Reaktionen auslösen. Entschieden wird individuell. Für die Behandlung spricht, dass sie bis ins Erwachsenenalter schützt: In einer Langzeitbeobachtung über durchschnittlich 18 Jahre reagierten von den Menschen, die als Kind eine leichte Allgemeinreaktion hatten, 13 Prozent der Unbehandelten erneut mit einer Allgemeinreaktion, von den Behandelten niemand.
Wie gut sie schützt: Bei kontrollierten Stichtests waren 82 bis 95 Prozent der mit Bienengift und 96 bis 99 Prozent der mit Wespengift Behandelten geschützt. Große randomisierte Studien gibt es dazu kaum, die Leitlinie hält die Wirksamkeit aufgrund vieler Beobachtungsdaten aber für sehr wahrscheinlich. Bienengift wirkt bei Erwachsenen etwas schlechter. Bei Bienengiftallergie und Risikofaktoren kann die Erhaltungsdosis deshalb von Anfang an verdoppelt werden; für Imkerinnen und Imker sieht die Leitlinie das ausdrücklich vor.
So läuft sie ab:
- Die Aufdosierung erfolgt entweder schnell im Krankenhaus, in Stunden bis wenigen Tagen, oder langsamer ambulant über Wochen bis Monate. Wer rasch geschützt sein muss, etwa beruflich, profitiert vom schnellen Schema.
- Danach gibt es im ersten Jahr alle vier Wochen eine Spritze, später je nach Präparat alle fünf bis sechs Wochen, mit Depotpräparaten ab dem dritten Jahr bis zu alle acht Wochen.
- Die Dauer beträgt bei Erwachsenen mindestens drei, meist fünf Jahre, bei Kindern drei bis fünf Jahre. Bei einer Mastzellerkrankung, einem Herz- oder Atemstillstand nach einem Stich oder anderen starken Risikofaktoren kann sie dauerhaft fortgeführt werden. Bei Imkern läuft sie so lange, wie sie imkern, und noch sechs Monate nach dem letzten Stich.
- Ob der Schutz eingetreten ist, lässt sich nur durch einen echten Stich prüfen. Solche Stichtests unter Notfallbereitschaft bieten nur wenige spezialisierte Zentren an, meist stationär und sechs bis zwölf Monate nach Beginn.
Auch nach Ende der Behandlung bleibt ein Restrisiko: Bei bis zu 20 Prozent geht der Schutz innerhalb von fünf bis zehn Jahren wieder verloren. Stiche vermeiden und, wenn verordnet, das Notfallset dabei haben, bleibt deshalb wichtig. Nach einer erneuten Allgemeinreaktion sollten Sie sich sofort ärztlich vorstellen.
Allergisches Asthma: nur wenn es kontrolliert ist
Viele Menschen mit Heuschnupfen haben zusätzlich allergisches Asthma. Eine Hyposensibilisierung ist dann möglich, wenn das Asthma zumindest teilweise kontrolliert ist. Schlecht eingestelltes Asthma ist ein wichtiger Risikofaktor für schwere Reaktionen, deshalb wird zuerst die Asthmatherapie verbessert. Verschlechtert sich das Asthma während der Behandlung, wird die Hyposensibilisierung pausiert, bis es wieder stabil ist. Bei Erwachsenen gibt es Belege, dass Spritzen mit Gräserpollen sowie Spritzen und Tabletten mit Hausstaubmilben auch Asthmabeschwerden lindern können; bei Kindern und bei anderen Allergenen sind die Daten dünner oder uneinheitlich. Bei Asthma, das bereits eine intensivere Behandlung braucht, sollen laut Leitlinie allergologisch erfahrene Lungenfachärzte oder Kinder-Lungenfachärzte die Hyposensibilisierung einleiten und begleiten, oft mit regelmäßigen Lungenfunktionsmessungen.
Kinder und Schwangerschaft
Kinder können ebenso wie Erwachsene hyposensibilisiert werden. Vor dem fünften Geburtstag ist das laut Leitlinie nur im Einzelfall und außerhalb der Zulassung möglich; eine Ausnahme ist die orale Immuntherapie gegen Erdnuss. Nicht jedes Präparat ist für Kinder zugelassen. Bei Tabletten und Tropfen sollte vorher feststehen, dass das Kind sie zuverlässig unter der Zunge behalten kann. Bei Insektengiftallergie gilt die Behandlung unter zwei Jahren als ausgeschlossen und zwischen zwei und fünf Jahren nur mit besonderer Begründung als möglich.
In der Schwangerschaft wird keine neue Hyposensibilisierung begonnen; Ausnahmen sind sehr selten, etwa bei lebensbedrohlicher Insektengiftallergie. Eine bereits laufende, gut vertragene Behandlung kann nach den Vorgaben der Fachinformation weitergeführt werden, bei Insektengiftallergie ist das sogar ratsam. Frauen mit Insektengiftallergie und Kinderwunsch sollten die Behandlung möglichst vorher beginnen, weil eine schwere Stichreaktion in der Schwangerschaft auch das Ungeborene gefährden kann.
Zulassung: Was die Therapieallergene-Verordnung bedeutet
Therapieallergene sind Arzneimittel und verschreibungspflichtig. Zuständig ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Lange durften Hersteller Therapieallergene, die auf Rezept für einzelne Patientinnen und Patienten hergestellt werden, ohne Zulassung verkaufen. Fachleute nennen sie „Named Patient Products“, also Einzelrezepturen.
Das änderte die Therapieallergene-Verordnung (TAV) von 2008. Seither brauchen Präparate mit den häufigsten Allergenen eine Zulassung, in der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden:
- Süßgräser (außer Mais),
- Birke, Erle und Hasel,
- Hausstaubmilben,
- Bienen- und Wespengift.
Das gilt auch für Mischungen, die eines dieser Allergene enthalten. Präparate, für die rechtzeitig eine Zulassung beantragt wurde, dürfen bis zur Entscheidung weiter verkauft werden. Die Fristen dafür konnte das PEI verlängern; nach Angaben der Bundesregierung von 2022 laufen die letzten Verlängerungen im Jahr 2026 aus. Auf der Liste des PEI mit noch laufenden Verfahren standen zum 31. Juli 2026 nur noch 17 Präparate von zwei Herstellern.
Für seltenere Allergene wie Beifuß, Esche, Schimmelpilze oder Tierhaare gilt die TAV nicht. Diese Präparate werden weiterhin ohne Zulassung als Einzelrezeptur hergestellt. Sie brauchen eine Herstellungserlaubnis, ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit prüft aber keine Behörde. Für kleine Patientengruppen sind große Zulassungsstudien oft nicht machbar, deshalb hält die Leitlinie diese Präparate für weiterhin berechtigt.
Was heißt das für Sie?
- Ein zugelassenes Präparat erkennen Sie an der Zulassungsnummer auf der Umverpackung und in der Fachinformation. Fragen Sie vor Beginn nach, ob Ihr Präparat zugelassen ist.
- Die Leitlinie empfiehlt, bevorzugt zugelassene oder sonst verkehrsfähige Präparate mit nachgewiesenem Nutzen einzusetzen.
- Bei einem nicht zugelassenen Arzneimittel muss die Praxis Sie laut Bundesregierung auch über die fehlende Zulassung, die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht bekannte Risiken aufklären.
Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?
Das Sozialgesetzbuch gibt gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf Krankenbehandlung und auf apothekenpflichtige Arzneimittel, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (§§ 27 und 31 SGB V). Ist eine Hyposensibilisierung medizinisch begründet, übernimmt die Krankenkasse deshalb in der Regel die Kosten. Die Barmer etwa schreibt, dass Versicherte nur die für Arzneimittel übliche Zuzahlung leisten.
| Leistung | Wer zahlt? |
|---|---|
| Spritze in der Praxis samt mindestens 30 Minuten Nachbeobachtung | gesetzliche Kasse (eigene Abrechnungsziffer im EBM) |
| Zugelassenes Präparat auf Rezept | bei Verordnung zulasten der gesetzlichen Kasse; Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Packung |
| Kinder und Jugendliche unter 18 | keine Zuzahlung |
| Nicht zugelassenes Präparat | rechtlich umstritten, vorher klären |
| Privatversicherte | je nach Tarif |
Die Zuzahlung regeln § 31 Absatz 3 und § 61 SGB V. Sie fällt für jede verordnete Packung an, bei einer Behandlung über mehrere Jahre also mehrfach. Einen Pauschalpreis für die Präparate nennen wir nicht: Die Kosten unterscheiden sich je nach Allergen, Präparat und Dosierschema deutlich, Bei einem zugelassenen und zulasten der GKV verordneten Präparat fällt für Versicherte ab 18 Jahren regelmäßig die gesetzliche Zuzahlung an; mögliche Mehrkosten oder Erstattungsfragen sollten vorab mit Praxis, Apotheke oder Krankenkasse geklärt werden.
Streitfall nicht zugelassene Präparate. Ob die Kasse auch Therapieallergene bezahlen muss, die (noch) keine Zulassung haben, ist umstritten. Die Bundesregierung verwies 2022 auf die Gerichte. Die Sozialgerichte Hannover und Mainz verneinten Ende 2023 eine Leistungspflicht; rechtskräftig geklärt war die Frage laut Kassenärztlicher Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern im August 2024 aber nicht. Die KV empfiehlt deshalb, zugelassene Präparate zu verordnen. Wenn für Ihre Allergie kein zugelassenes Präparat existiert, etwa bei Katzenallergie, fragen Sie vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse nach.
Vorsicht bei der „Allergiespritze“ mit Kortison
Manche verstehen unter einer „Allergiespritze“ oder „Heuschnupfenspritze“ eine einzelne Kortison-Depotspritze in den Muskel. Das ist keine Hyposensibilisierung. Die Spritze dämpft die Entzündung für eine Weile, wirkt aber nicht auf die Ursache. Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab: Sie gehört nicht zur leitliniengerechten Behandlung, ihre Sicherheit und Wirksamkeit sind nicht belegt, und Nebenwirkungen sind häufig und teils schwer. Genannt werden Schwund von Fett- und Muskelgewebe, Abszesse, ein Absterben des Hüftkopfes sowie langfristig Diabetes, Osteoporose und grauer Star. Bei einer echten Hyposensibilisierung wird dagegen das Allergen selbst in steigender Dosis gegeben, nicht Kortison.
Bei welchem Arzt?
Eine Hyposensibilisierung gehört in die Hände von Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie oder ausreichender Erfahrung mit dieser Behandlung, die auch schwere Reaktionen sofort behandeln können. Das empfiehlt die Leitlinie, und seit 1996 steht ein entsprechender Hinweis in der Gebrauchs- und Fachinformation der Spritzenpräparate. Meist sind das Hautärztinnen und Hautärzte, HNO-Ärzte, Lungenfachärzte oder Kinder- und Jugendärzte mit allergologischer Weiterbildung. Was die Zusatzbezeichnung bedeutet und welche Praxis zu welchen Beschwerden passt, erklären die Ratgeber Allergologie und Allergietest.
Steht die Indikation, kann die Erhaltungsbehandlung auch in einer anderen Praxis weiterlaufen, etwa näher am Wohnort. Die Leitlinie verlangt dann eine enge Abstimmung mit der Praxis, die die Behandlung begonnen hat, besonders wenn Nebenwirkungen auftreten. Die Spritzenpraxis braucht in jedem Fall die Ausstattung für eine Schockbehandlung; das ist auch Voraussetzung dafür, dass sie die Behandlung mit der Kasse abrechnen darf.
Nicht jede Hautreaktion ist ein Fall für die Hyposensibilisierung. Bei Quaddeln, die über Wochen ohne erkennbaren Auslöser kommen und gehen (chronische spontane Urtikaria), ist eine IgE-vermittelte Allergie laut Allergieinformationsdienst nur sehr selten die Ursache. Wie diese Form abgeklärt und behandelt wird, steht im Ratgeber Nesselsucht.
Wie aktuell sind die Empfehlungen?
Diese Seite stützt sich vor allem auf die S2k-Leitlinie „Allergen-Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen“ (AWMF-Registernummer 061-004, Version 5.0, Stand Juni 2022). Sie ist bis 29. Juni 2027 gültig und wird bereits überarbeitet. Für Insektengift gilt die S2k-Leitlinie „Diagnose und Therapie der Bienen- und Wespengiftallergie“ (061-020, Stand Juli 2023, gültig bis Juli 2028). Zahlen zu Nebenwirkungen und Therapietreue stammen aus Studien, die in diesen Leitlinien zusammengefasst sind, teils aus den Jahren vor 2020. Die Angaben zur Zulassung beruhen auf der PEI-Liste mit Stand 31. Juli 2026. Weil die TAV-Übergangsfristen gerade auslaufen, kann sich das Angebot an Präparaten weiter verändern; Ihre Praxis kennt den aktuellen Stand.
Kosten: Kasse vs. Selbstzahler (IGeL)
Gesetzliche Kasse (GKV): Bei gesicherter Indikation zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel Präparat und Behandlung; Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten die übliche Arzneimittel-Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Packung. Ob die Kasse auch nicht zugelassene Therapieallergene bezahlen muss, ist rechtlich umstritten.
Richtwerte — die tatsächlichen Kosten legt die Praxis individuell fest.
Kosten & Kasse in Österreich und der Schweiz
Die Angaben oben beziehen sich auf Deutschland. So ist es in Österreich und der Schweiz (Stand Oktober 2026):
Österreich
- Tabletten zur Hyposensibilisierung gegen Gräser-, Birken- und Ragweedpollen sowie Hausstaubmilben stehen im Grünen Bereich des Erstattungskodex (Stand 1/2026). Sie brauchen keine Bewilligung, wenn bestimmte Fachärztinnen und -ärzte, etwa für Haut-, Lungen- oder HNO-Heilkunde, sie verordnen oder ein Therapiekonzept erstellt haben.
- Pro Packung auf Kassenrezept zahlen Sie – sofern keine Befreiung besteht – 7,55 € Rezeptgebühr; kostet das Medikament weniger, nur den Preis (Stand 2026). Bei einer mehrjährigen Behandlung fällt sie für jede Packung erneut an.
- Präparate für die Spritzenbehandlung, auch gegen Bienen- oder Wespengift, sind im Erstattungskodex nicht gelistet (Stand 1/2026). Auf Kassenrezept sind sie daher immer bewilligungspflichtig; über eine Kostenübernahme wird im Einzelfall entschieden. Klären Sie das vor Therapiebeginn mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Quellen: Dachverband der Sozialversicherungsträger: Erstattungskodex (EKO), Stand 1. Jänner 2026 · Österreichische Sozialversicherung: Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung · ÖGK: Bewilligung von Medikamenten
Schweiz
- Zahlreiche Präparate zur Hyposensibilisierung – Tabletten, Tropfen und Spritzen, etwa gegen Pollen, Hausstaubmilben, Katzen- oder Hundehaare sowie Bienen- oder Wespengift – stehen auf der Spezialitätenliste. Vergütet werden sie laut SL nur nach vorgängiger allergologischer Abklärung (Abfrage Oktober 2026).
- Die Grundversicherung übernimmt die ärztliche Behandlung und verordnete SL-Präparate, abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt (höchstens 700 Franken pro Jahr; Stand 2026). Da die Behandlung meist mehrere Jahre dauert, fällt die Kostenbeteiligung jedes Jahr erneut an.
- Nicht jedes Präparat ist gelistet: Arzneimittel ausserhalb der Spezialitätenliste vergütet die Grundversicherung grundsätzlich nicht. Fragen Sie vor Beginn, ob das geplante Präparat auf der SL steht.
- In Versicherungsmodellen mit erster Anlaufstelle (z. B. Hausarzt-/Praxis- oder Telmed-Modell) müssen Sie meist zuerst dort Kontakt aufnehmen, bevor Sie zum Hautarzt gehen. Massgebend sind die Bedingungen Ihres Versicherers.
Quellen: BAG: Spezialitätenliste (SL) – Arzneimittel und Limitationen (abgefragt 22.10.2026) · BAG: Ratgeber «Die obligatorische Krankenversicherung» (Stand 1. Januar 2026) · BAG: Arzneimittel (Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, Einzelfallvergütung)
Leistungen unterscheiden sich je nach Kasse bzw. Versicherungsmodell – fragen Sie im Zweifel vorab nach.
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Verwandte Behandlungen
Quellen
- AWMF-Leitlinienregister: S2k-Leitlinie Allergen-Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen (061-004), Version 5.0, Stand 30.06.2022, gültig bis 29.06.2027 (abgerufen 2026-10-21)
- Pfaar O et al.: Guideline on allergen immunotherapy in IgE-mediated allergic diseases (S2k-Leitlinie DGAKI u. a.). Allergol Select 2022; 6: 167–232 (abgerufen 2026-10-21)
- AWMF: S2k-Leitlinie Diagnose und Therapie der Bienen- und Wespengiftallergie (061-020), Version 4.0, Stand 31.07.2023, gültig bis 30.07.2028 (abgerufen 2026-10-21)
- Ruëff F et al.: Diagnosis and treatment of Hymenoptera venom allergy. S2k Guideline of the DGAKI u. a. Allergol Select 2023; 7: 154–190 (abgerufen 2026-10-21)
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) bei Heuschnupfen (abgerufen 2026-10-21)
- Allergieinformationsdienst (Helmholtz Munich): Ablauf einer Hyposensibilisierung (abgerufen 2026-10-21)
- Allergieinformationsdienst (Helmholtz Munich): Wirkt eine Hyposensibilisierung? (abgerufen 2026-10-21)
- Allergieinformationsdienst (Helmholtz Munich): Wie wird Anaphylaxie behandelt? (abgerufen 2026-10-21)
- Allergieinformationsdienst (Helmholtz Munich): Behandlung von Kontaktallergien (abgerufen 2026-10-21)
- Allergieinformationsdienst (Helmholtz Munich): Urtikaria (Nesselsucht) (abgerufen 2026-10-21)
- Paul-Ehrlich-Institut: Allergene (Test- und Therapieallergene) (abgerufen 2026-10-21)
- Paul-Ehrlich-Institut: Verkehrsfähige Therapie-Allergene im Zulassungsverfahren nach TAV (Liste Stand 31.07.2026) (abgerufen 2026-10-21)
- Therapieallergene-Verordnung (TAV) vom 7. November 2008 (abgerufen 2026-10-21)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3180: Antwort der Bundesregierung zu nicht zugelassenen Therapieallergenen (24.08.2022) (abgerufen 2026-10-21)
- Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Aktualisierung zur Verordnung von Therapie-Allergenen (05.08.2024) (abgerufen 2026-10-21)
- DGAKI: S2k-Leitlinie AIT mit präparatespezifischen Tabellen (Stand 11.02.2025) (abgerufen 2026-10-21)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 4/2026 – Abschnitt 30.1.3 Hyposensibilisierungsbehandlung (abgerufen 2026-10-21)
- § 27 SGB V – Krankenbehandlung (abgerufen 2026-10-21)
- § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel (abgerufen 2026-10-21)
- § 61 SGB V – Zuzahlungen (abgerufen 2026-10-21)
- Barmer: Hyposensibilisierung – Hilfe bei Allergien (Leistungsinformation einer gesetzlichen Krankenkasse) (abgerufen 2026-10-21)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.