Strauß aus Wiesengräsern, Kornblumen, Margeriten und einer Mohnblüte in einem Wasserglas auf einem weißen Fensterbrett, im Gegenlicht schweben feine Pollen
Illustration (KI-generiert): Pollen von Gräsern und Blüten gehören zu den bekannten Allergieauslösern. Welche Stoffe bei Ihnen eine Rolle spielen, zeigt erst die Untersuchung.

Allergologe: Allergien beim Hautarzt abklären und behandeln

Was Allergologinnen und Allergologen sind, welche Allergien beim Hautarzt abgeklärt werden, wie Untersuchung und Behandlung ablaufen, wer ein Notfallset braucht, was die Krankenkasse zahlt und wie Sie zu einem Termin kommen.

Sorgfältig recherchiert · mit Quellen · Stand 21.10.2026

Allergologin oder Allergologe ist kein eigener Facharzttitel, sondern eine Zusatzbezeichnung. Fachärztinnen und Fachärzte, vor allem aus Dermatologie, HNO-Heilkunde, Lungenheilkunde sowie Kinder- und Jugendmedizin, erwerben sie mit einer zusätzlichen Weiterbildung. In der Hautarztpraxis geht es meist um Kontaktallergien, Quaddeln und Schwellungen, Reaktionen auf Medikamente, Insektenstiche oder Lebensmittel und um Ekzeme, bei denen Allergien mitspielen. Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch, danach folgen gezielte Tests. Behandelt wird mit drei Bausteinen: den Auslöser meiden, die Beschwerden mit Medikamenten lindern und, wo es passt, eine Hyposensibilisierung. Ob nach einer schweren Reaktion ein Notfallset nötig ist, hängt von Auslöser, Meidbarkeit und individuellem Risiko ab; nach einer Arzneimittelreaktion ist es beispielsweise häufig nicht erforderlich. Gesetzlich Versicherte können eine Hautarztpraxis in der Regel ohne Überweisung aufsuchen. Medizinisch notwendige Abklärung und Behandlung sind grundsätzlich Kassenleistung; bei Hyposensibilisierung und Arzneimitteln gelten zusätzlich Indikations-, Zulassungs- und Verordnungsregeln. Bei Atemnot, Schwellungen in Mund oder Rachen oder Kreislaufproblemen nach einem Stich, einem Medikament oder einem Lebensmittel rufen Sie sofort den Notruf 112.

Was ist ein Allergologe?

Die Zusatz-Weiterbildung Allergologie umfasst laut Weiterbildungsordnung „die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme“. Erwerben kann sie, wer bereits eine Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin hat. Dazu kommt eine allergologische Weiterbildung bei dafür befugten Ärztinnen und Ärzten, geregelt von der jeweiligen Landesärztekammer. Daraus folgt auch: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können keine Allergologen sein, denn ohne ärztliche Facharztanerkennung gibt es die Zusatzbezeichnung nicht.

Inhaltlich reicht die Weiterbildung von Allergien der Atemwege, der Nase und der Augen über Hauterkrankungen wie Nesselsucht, Neurodermitis, Kontaktekzem und Mastozytose bis zu Nahrungsmittel-, Insektengift- und Medikamentenallergien und der Behandlung schwerer allergischer Reaktionen. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts waren 2025 rund 10.200 Ärztinnen und Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung bei den Kammern registriert, davon etwa 6.800 berufstätig. Dem steht gegenüber, dass laut gesund.bund.de bei etwa jedem dritten Menschen in Deutschland im Lauf des Lebens eine allergische Erkrankung festgestellt wird.

Hautarzt mit oder ohne Zusatzbezeichnung? Allergologische Beratung und Allergietests dürfen Hautarztpraxen laut Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM), nach dem Kassenpraxen abrechnen, auch ohne Zusatzbezeichnung über die Kasse abrechnen. Das gilt ebenso für HNO-, Lungen- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen. Die Zusatzbezeichnung zeigt aber, dass sich eine Ärztin oder ein Arzt vertieft mit Allergien befasst hat. Welche Fachrichtung zu welchen Beschwerden passt, lässt sich als Faustregel so zusammenfassen:

Fachrichtung mit AllergologieTypische Schwerpunkte
Dermatologie (Hautarztpraxis)Kontaktekzem, Nesselsucht und Schwellungen, Hautreaktionen auf Medikamente, je nach Praxis auch Insektengift- und Nahrungsmittelallergien
HNO-HeilkundeHeuschnupfen, Hausstaubmilbenallergie, Beschwerden an Nase und Nebenhöhlen
Innere Medizin mit Lungenheilkundeallergisches Asthma
Kinder- und JugendmedizinAllergien bei Kindern, etwa Nahrungsmittelallergien, Neurodermitis, Asthma
Allgemein- und Arbeitsmedizinerste Einordnung, Allergien durch den Beruf

Eine ausführliche Zuordnung nach Beschwerden mit den passenden Tests finden Sie im Ratgeber Allergietest.

Wann zum Allergologen und wann sofort 112?

Zum Allergologen sollten Sie gehen, wenn sich Beschwerden nach einem erkennbaren Muster wiederholen oder wenn eine Reaktion so stark war, dass Sie sie nicht noch einmal erleben möchten. Typische Anlässe:

  • ein juckendes Ekzem an Stellen, die Schmuck, Uhrenarmband, Kosmetik, Haarfarbe, Handschuhe oder Arbeitsstoffe berühren
  • Quaddeln oder Schwellungen, die mit einem bestimmten Lebensmittel, Medikament oder Stich zusammenzuhängen scheinen
  • ein Insektenstich mit Beschwerden fern der Stichstelle, etwa Quaddeln am ganzen Körper, Übelkeit oder Schwindel
  • ein Hautausschlag einige Tage bis vier Wochen nach Beginn eines neuen Medikaments, oder ein alter Vermerk „Penicillinallergie“, der nie überprüft wurde
  • Jucken oder Kribbeln im Mund nach bestimmtem Obst, Gemüse oder Nüssen, besonders bei bekanntem Heuschnupfen
  • jede schwere allergische Reaktion in der Vergangenheit, auch wenn sie in der Notaufnahme gut behandelt wurde

Nach einer schweren Reaktion, Fachleute sprechen von Anaphylaxie, ist die Abklärung Teil der Behandlung. Laut Allergieinformationsdienst überweisen Kliniken die Betroffenen in der Regel an niedergelassene Allergologinnen und Allergologen, die den Auslöser suchen und einen Allergiepass ausstellen. Ein Notfallset sollten Sie schon bei der Entlassung aus der Klinik bekommen, wenn sich der Auslöser nicht sicher meiden lässt. Eine große, schmerzhafte Schwellung nur rund um einen Insektenstich, auch über zehn Zentimeter und länger als einen Tag, gilt dagegen als verstärkte örtliche Reaktion und nicht als Anaphylaxie. Sie können sie trotzdem ärztlich besprechen.

Notruf 112, sofort. Wählen Sie ihn, wenn Sie selbst oder jemand neben Ihnen nach einem Insektenstich, einer Tablette, einer Spritze oder einem Essen eines dieser Warnzeichen bemerkt:

  • Atemnot, pfeifendes Atmen oder eine plötzlich heisere Stimme
  • eine anschwellende Zunge, Schwellungen im Rachen oder ein Engegefühl im Hals
  • Schwindel, Schwäche bis zum Kollaps oder Bewusstlosigkeit
  • Beschwerden an zwei Stellen des Körpers gleichzeitig, zum Beispiel Quaddeln und dazu Erbrechen oder Bauchkrämpfe

Liegt ein verordneter Adrenalin-Autoinjektor bereit, wenden Sie ihn vor dem Anruf sofort so an, wie es Ihnen für Ihr Modell gezeigt wurde; die Geräte unterscheiden sich in der Handhabung. Danach 112 anrufen und den Anweisungen der Leitstelle folgen. Wer Atemnot hat, sitzt aufrecht; ohne Atemnot ist flaches Hinlegen besser, und Bewusstlose mit erhaltener Atmung kommen in die stabile Seitenlage. Aufstehen oder Umhergehen kann die Beschwerden verschlimmern. Wer schon einmal schwer reagiert hat, spürt den Beginn manchmal an Frühzeichen wie Jucken oder Brennen an Handflächen und Fußsohlen, Kribbeln an Zunge und Gaumen oder einem metallischen Geschmack; dann gilt der persönliche Notfallplan. Auch wenn es Ihnen danach besser geht, gehört eine Beobachtung im Krankenhaus dazu, weil die Beschwerden nach 6 bis 24 Stunden zurückkehren können.

Welche Allergien gehören zum Hautarzt?

Kontaktallergie und allergisches Kontaktekzem

Rund 3.000 Stoffe können laut Allergieinformationsdienst eine Kontaktallergie auslösen; schätzungsweise 20 Prozent der Menschen in Europa sind gegen mindestens einen davon sensibilisiert. Am häufigsten ist Nickel: In einer europäischen Studie von 2018 reagierten 14,5 Prozent der Teilnehmenden darauf. Weitere typische Auslöser sind Duft- und Konservierungsstoffe sowie p-Phenylendiamin (PPD) aus Haarfärbemitteln, das laut Allergieinformationsdienst Tätowierfarben oft illegal beigemischt wird, damit sie schwärzer wirken. Weil das Ekzem meist erst ein bis zwei Tage nach dem Kontakt aufblüht, ist der Zusammenhang im Alltag schwer zu erkennen. Klären lässt er sich mit dem Epikutantest, dem Pflastertest auf dem Rücken, den der Ratgeber Allergietest Schritt für Schritt beschreibt.

Eine Kontaktsensibilisierung bleibt ein Leben lang bestehen, eine Hyposensibilisierung dagegen gibt es nicht. Entscheidend ist, den Stoff zu kennen und zu meiden; Kosmetika und viele Haushaltsprodukte müssen ihre Inhaltsstoffe angeben. Das akute Ekzem behandelt die Praxis meist mit kortisonhaltigen Cremes und sorgfältiger Hautpflege.

Entsteht das Ekzem durch die Arbeit, etwa im Friseurhandwerk oder im Gesundheitsdienst, sollten Sie laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung früh zur Hautärztin, zum Hautarzt oder zum Betriebsarzt gehen. Die Praxis informiert dann die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, und die Behandlung läuft im sogenannten Hautarztverfahren. Die Kosten von Präventionsmaßnahmen wie Hautschutzseminaren trägt laut DGUV die Unfallversicherung. Mehr dazu im Ratgeber Ekzem.

Nesselsucht und Schwellungen

Quaddeln, die Minuten nach einem bestimmten Lebensmittel, Medikament oder Stich auftreten, passen zu einer Allergie vom Soforttyp und gehören in die allergologische Abklärung. Kommen die Quaddeln dagegen über Wochen immer wieder, steckt laut Allergieinformationsdienst nur selten eine Allergie gegen Nahrungsmittel dahinter; häufiger sind Autoimmunprozesse, nicht-allergische Unverträglichkeiten oder Infekte. Das Vorgehen dabei erklärt der Ratgeber Nesselsucht. Tiefe Schwellungen ohne Quaddeln brauchen eine eigene Abklärung: Die Praxis fragt dann gezielt nach Medikamenten, etwa nach ACE-Hemmern gegen Bluthochdruck, und denkt an seltene Ursachen wie das erbliche Angioödem.

Reaktionen auf Medikamente

Ein Hautausschlag, der wenige Tage bis vier Wochen nach Beginn eines neuen Medikaments auftritt, kann auf eine Arzneimittelreaktion hinweisen. Setzen Sie das Mittel nur nach Rücksprache ab. Getestet wird laut Allergieinformationsdienst am besten vier Wochen bis sechs Monate nach dem Abheilen. Liegt die Reaktion Jahre zurück, kann ein Test negativ ausfallen, obwohl die Allergie noch besteht. Vorsorgliche Tests ohne vorherige Reaktion sind dagegen nicht sinnvoll. Weil Hauttests bei Medikamenten nicht immer zuverlässig sind, bleibt oft nur ein Provokationstest, und der gehört in eine Klinik.

Der Aufwand lohnt sich besonders bei der „Penicillinallergie“. In den USA tragen etwa zehn Prozent der Patientinnen und Patienten diesen Vermerk in der Akte, doch 85 bis 90 Prozent von ihnen vertragen Penicilline. In einer Würzburger Studie zeigten mehr als drei Viertel von 325 Menschen mit vermuteter Penicillinallergie in ausführlichen Tests keine Allergie. Ausweichantibiotika können weniger wirksam sein oder mehr Nebenwirkungen haben. Zugleich beschreibt die deutsche Leitlinie zur Diagnostik von Arzneimittelreaktionen eine erhebliche Unterversorgung, weil es nur wenige spezialisierte Zentren gibt. Fragen Sie deshalb schon bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis Medikamentenallergien selbst abklärt oder an ein Allergiezentrum überweist. Ist die Diagnose gesichert, bekommen Sie einen Allergiepass.

Insektengiftallergie

Rötung, Jucken und Schwellung an der Stichstelle sind noch kein Zeichen einer Allergie, denn das Gift von Bienen und Wespen enthält selbst Histamin. Bedrohlich wird es erst, wenn Beschwerden an Körperstellen auftreten, die mit dem Stich nichts zu tun haben. Nach einer solchen Allgemeinreaktion steht die Abklärung an, denn bei nachgewiesener Bienen- oder Wespengiftallergie schützt eine Hyposensibilisierung die meisten Behandelten. Laut Allergieinformationsdienst sind es bei Bienengift 75 bis 85 Prozent, bei Wespengift 90 bis 95 Prozent. Die Behandlung dauert mindestens drei Jahre, meist mit einer Spritze im Monat. Ob das Notfallset danach weiter nötig ist, entscheidet die Praxis im Einzelfall. Der Allergieinformationsdienst rät in vielen Fällen dazu, es weiter mitzuführen, denn bei bis zu 15 Prozent lässt der Schutz innerhalb von fünf bis zehn Jahren wieder nach.

Nahrungsmittelallergie

Bei rund 60 Prozent der Menschen mit Nahrungsmittelallergie ist sie laut Allergieinformationsdienst Folge einer Kreuzreaktion, oft mit Pollen. Wer auf Birkenpollen reagiert, kann zum Beispiel auch auf Äpfel, Haselnüsse, Karotten oder Soja reagieren, typischerweise mit Jucken, Rötung oder Schwellung im Mund. Nicht jede Unverträglichkeit ist eine Allergie: Laktoseintoleranz und Zöliakie verursachen ähnliche Bauchbeschwerden, werden aber anders untersucht.

Bei Verdacht auf eine echte Nahrungsmittelallergie bringt oft erst eine Provokation unter ärztlicher Aufsicht Gewissheit. Laut Anaphylaxie-Leitlinie vergehen bis zu diesem Termin nicht selten Wochen bis Monate; bei hochgradigem Verdacht auf ein hohes Risiko kann vorher schon ein Notfallset verordnet werden. Behandelt wird mit gezieltem Meiden, möglichst begleitet von einer allergologisch erfahrenen Ernährungsfachkraft. Sie achtet darauf, dass keine Nährstoffe fehlen und nicht mehr weggelassen wird als nötig. Von Auslassungsdiäten „auf gut Glück“, wie sie etwa bei Neurodermitis vorkommen, rät der Allergieinformationsdienst ab.

Heuschnupfen, Hausstaubmilben und Neurodermitis

Allergischer Schnupfen ist mit einer Häufigkeit von rund 15 Prozent die häufigste allergische Erkrankung. Behandelt wird er unter anderem in HNO- und Hautarztpraxen mit Allergologie. In der Hautarztpraxis wird er besonders dann zum Thema, wenn eine Neurodermitis dazukommt: Laut Allergieinformationsdienst zeigten mehrere Studien, dass eine Hyposensibilisierung gegen Pollen oder Hausstaubmilben bei gleichzeitiger Neurodermitis auch das Ekzem bessern kann.

So läuft die Abklärung ab

  1. Gespräch. Die Krankengeschichte ist das wichtigste Werkzeug, denn erst sie bestimmt, welche Tests sinnvoll sind. Bringen Sie Fotos von Hautreaktionen mit, eine Liste aller Medikamente, auch der nur gelegentlich genommenen, einen vorhandenen Allergiepass, Arztbriefe aus der Notaufnahme und bei Verdacht auf Kosmetika oder Arbeitsstoffe die Verpackungen mit der Inhaltsstoffliste.
  2. Gezielte Tests. Getestet wird, was zur Vorgeschichte passt: Pricktest und Bluttest bei Soforttyp-Allergien, Epikutantest bei Kontaktallergien, bei Bedarf eine Provokation. Wie die Tests ablaufen, welche Medikamente Sie vorher pausieren und was sie kosten, steht im Ratgeber Allergietest. Setzen Sie nichts eigenmächtig ab.
  3. Bewertung. Ein positives Testergebnis bedeutet zunächst nur, dass das Immunsystem auf den Stoff vorbereitet ist (Sensibilisierung). Behandlungsbedürftig wird es, wenn Sie bei Kontakt auch Beschwerden bekommen.
  4. Behandlungsplan. Dazu gehören je nach Befund Hinweise zum Meiden des Auslösers, Medikamente, unter Umständen eine Hyposensibilisierung, ein Allergiepass und nach schweren Reaktionen ein Notfallset mit Einweisung.

Behandlung: Was gegen Allergien hilft

Die Behandlung ruht laut Allergieinformationsdienst auf drei Säulen: Allergene meiden, Medikamente und Hyposensibilisierung. Welche davon nötig sind, hängt von der Allergie und davon ab, wie stark sie den Alltag einschränkt.

Auslöser meiden. Das ist meist die einfachste und nebenwirkungsärmste Maßnahme, setzt aber voraus, dass der Auslöser bekannt ist. Bei Lebensmitteln hilft die EU-weite Kennzeichnungspflicht für 14 Stoffe, die auch für lose Ware und im Restaurant gilt. Bei einer Tierallergie kann eine Trennung vom Tier medizinisch sinnvoll oder nötig sein, wenn sich die Exposition anders nicht ausreichend verringern lässt; das sollte individuell allergologisch besprochen werden. Bei einer Allergie durch den Beruf kann im äußersten Fall ein Arbeitsplatzwechsel nötig werden. Pollen und Hausstaubmilben lassen sich dagegen kaum vollständig vermeiden.

Medikamente gegen die Beschwerden. Sie lindern Symptome, ändern aber nichts an der Allergie selbst. Antihistaminika sind laut Allergieinformationsdienst die erste Wahl bei leichten bis mittelschweren Beschwerden. Neuere Wirkstoffe machen weniger müde als ältere, ganz ausgeschlossen ist Müdigkeit aber nicht. Ekzeme behandelt die Hautarztpraxis meist mit kortisonhaltigen Cremes, Heuschnupfen oft mit Nasensprays. Reicht das bei schwerem allergischem Asthma, Neurodermitis oder Nesselsucht nicht aus, kommen moderne Antikörper-Therapien infrage, die gezielt in die Entzündung eingreifen; ihre Langzeitverträglichkeit ist teilweise noch nicht abschließend geklärt.

Hyposensibilisierung. Sie ist die einzige Behandlung, die an der Ursache ansetzt. Das Allergen wird als Spritze unter die Haut oder als Tablette oder Tropfen unter die Zunge über mehrere Jahre gegeben, damit sich das Immunsystem daran gewöhnt. Infrage kommt sie vor allem bei Pollen-, Hausstaubmilben- und Insektengiftallergie, nicht bei Kontaktallergien. Ablauf, Dauer und Nebenwirkungen erklärt der Ratgeber Hyposensibilisierung.

Notfallset und Adrenalin-Autoinjektor

Laut der deutschen Anaphylaxie-Leitlinie gehören in das Notfallset ein Adrenalin-Autoinjektor, ein Antihistaminikum, ein Kortisonpräparat und bei Asthma zusätzlich ein Spray, das die Bronchien erweitert. Dazu kommt ein Anaphylaxie-Pass mit schriftlicher Anleitung. Ein Set empfiehlt die Leitlinie unter anderem nach einer bereits erlittenen Anaphylaxie, wenn sich der Auslöser nicht sicher meiden lässt, etwa bei Insektengift oder Nahrungsmitteln, außerdem bei Asthma mit früherer Allgemeinreaktion, bei Reaktionen schon auf kleinste Mengen, bei Allgemeinreaktionen auf Erdnüsse, Baumnüsse, Milch oder Sesam und bei Erwachsenen mit Mastozytose. Nach einer Medikamentenallergie ist dagegen meist kein Set nötig, weil sich das Mittel mit gesicherter Diagnose und Allergiepass sicher meiden lässt.

Einige Punkte machen im Alltag den Unterschied:

  • Einweisung bei jeder Verordnung. Die Leitlinie empfiehlt eine praktische Einzelinstruktion, für Angehörige und bei Kindern auch für Erzieherinnen und Lehrkräfte.
  • Immer das gleiche Modell. Autoinjektoren unterscheiden sich in Handhabung und Nadellänge und sind nicht einfach austauschbar. Achten Sie bei Folgerezepten darauf, dasselbe Modell zu bekommen.
  • Dosis und Anzahl. Bei Kindern richtet sich die Dosis grob nach dem Körpergewicht. Zwei Autoinjektoren empfiehlt die Leitlinie zum Beispiel bei besonders schweren früheren Reaktionen, unkontrolliertem Asthma, mehr als 100 Kilogramm Körpergewicht oder wenn die nächste Notfallversorgung schwer erreichbar ist.
  • Haltbarkeit prüfen. Nach einer Hyposensibilisierung gegen Insektengift rät der Allergieinformationsdienst zu Kontrollen alle ein bis zwei Jahre, bei denen auch die Haltbarkeit der Notfallmedikamente überprüft wird.
  • Schulung. Für Menschen mit hohem Risiko empfiehlt die Leitlinie eine Anaphylaxie-Gruppenschulung, etwa nach dem Programm der Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie Training und Edukation (AGATE). Weil nicht alle Krankenkassen die Kosten übernehmen, gibt es sie laut Leitlinie nicht überall.

Was nicht hilft

Eine frühere Fassung unseres Ratgebers zur Allergiebehandlung stellte Homöopathie und Bioresonanz als Behandlungsmöglichkeiten vor. Das korrigieren wir hier ausdrücklich. Laut gesundheitsinformation.de, dem Portal des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), ist trotz vieler großer Studien für kein homöopathisches Mittel eine Wirkung über Placebo hinaus nachgewiesen. Für die Bioresonanz fanden klinische Studien keinen Hinweis, dass sie Allergien erkennen kann, und ihre physikalische Grundlage ist wissenschaftlich nicht anerkannt. Beide Verfahren sind Selbstzahlerleistungen. Das größere Risiko liegt laut Allergieinformationsdienst darin, dass eine wirksame Behandlung verzögert wird. Warum auch IgG-Tests auf Lebensmittel keine Allergie nachweisen, erklärt der Ratgeber Allergietest.

Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung, die nötig ist, um eine Krankheit festzustellen oder zu lindern (§ 27 SGB V). Bei Beschwerden oder einem begründeten Allergieverdacht sind Gespräch, Tests und Behandlung deshalb Kassenleistung. Der EBM enthält eigene Positionen für allergologische Beratung, Tests, Provokationen und die Hyposensibilisierung.

LeistungWer zahlt?
Gespräch, Tests und Behandlung bei Beschwerden oder begründetem VerdachtGesetzliche Kasse
Hyposensibilisierungbei gesicherter Indikation und verordnungsfähigem Präparat in der Regel gesetzliche Kasse; gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten die übliche Zuzahlung; Erstattung nicht zugelassener Therapieallergene vorher klären
Adrenalin-Autoinjektor und andere verschreibungspflichtige MittelGesetzliche Kasse; gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Mittel, nie mehr als den Preis
Rezeptfreie AllergietablettenKinder unter 12 Jahren: Kasse, wenn ärztlich verordnet; Erwachsene meist selbst, Ausnahmen siehe unten
Ernährungstherapie bei Nahrungsmittelallergieviele Kassen anteilig, wenn eine ärztliche Zuweisung vorliegt; vorher nachfragen
Anaphylaxie-Gruppenschulungje nach Kasse und Region unterschiedlich
Hautschutzmaßnahmen bei Hautallergie durch den BerufUnfallversicherung (Hautarztverfahren)
Homöopathie, Bioresonanz, IgG-Testsin der Regel Sie selbst

Rezeptfreie Antihistaminika sind für Erwachsene grundsätzlich von der Kassenversorgung ausgeschlossen (§ 34 SGB V). Der Gemeinsame Bundesausschuss lässt aber Ausnahmen zu: in Notfallsets bei Bienen-, Wespen- oder Hornissengiftallergie, bei schwerer, immer wiederkehrender Nesselsucht, bei schwerem, anhaltendem Juckreiz und bei dauerhaftem allergischem Schnupfen mit schweren Beschwerden, wenn kortisonhaltige Nasensprays nicht ausreichen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für verordnete Arzneimittel keine Zuzahlung.

Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte; was erstattet wird, hängt vom Tarif ab. Einen Überblick über die Gebühren einzelner Allergietests gibt der Ratgeber Allergietest.

Termin, Überweisung und Wartezeit

Ohne Überweisung? Gesetzlich Versicherte können unter den Kassenpraxen frei wählen (§ 76 SGB V) und eine Hautarztpraxis direkt mit der Versichertenkarte aufsuchen. Anders ist es, wenn Sie an einem Hausarztmodell teilnehmen: Dann gehen Sie zur Fachärztin oder zum Facharzt nur mit Überweisung, ausgenommen Augen- und Frauenarztpraxen; Kinder dürfen weiterhin direkt in die Kinder- und Jugendarztpraxis (§ 73b SGB V).

Terminservicestelle 116117. Sie vermittelt gesetzlich Versicherten einen Facharzttermin mit höchstens vier Wochen Wartezeit, braucht dafür aber eine Überweisung mit zwölfstelligem Dringlichkeitscode aus der Hausarztpraxis. Einen Wunscharzt gibt es dabei nicht. Laut Verbraucherzentrale kann ein vermittelter Hautarzttermin je nach Bundesland bis zu 30 Minuten mehr Fahrzeit bedeuten als der Weg zur nächstgelegenen Praxis. Für Bagatellerkrankungen und verschiebbare Routineuntersuchungen besteht kein Anspruch auf Vermittlung. Erreichbar ist der Service telefonisch unter 116117, online und per App.

Was sich ändern könnte. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet ein Primärversorgungssystem vor, in dem Facharzttermine stärker über die Hausarztpraxis und eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung gesteuert werden sollen. Nach einem Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung rechnet die Gesundheitsministerin mit ersten Wirkungen im Jahr 2028; welche Ausnahmen gelten sollen, war Anfang 2026 noch offen. Bei unserer Recherche im Oktober 2026 galten die oben beschriebenen Regeln unverändert.

Mit Wartezeit rechnen. Verlässliche Zahlen zu Wartezeiten bei Allergologinnen und Allergologen gibt es nicht; für Provokationstests und Medikamentenallergien sind sie, wie oben beschrieben, oft lang. Schildern Sie bei der Terminvereinbarung kurz, was passiert ist, und legen Sie nach einer schweren Reaktion den Bericht der Notaufnahme vor. Bis zum Termin gilt: den vermuteten Auslöser meiden und, falls verordnet, das Notfallset immer dabeihaben.

So finden Sie eine allergologische Praxis

Ob eine Praxis die Zusatzbezeichnung Allergologie führt, steht meist auf dem Praxisschild oder der Website. Kassenpraxen in Ihrer Nähe zeigt auch die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen auf 116117.de. Für Kinder ist die Kinder- und Jugendarztpraxis mit Allergologie oft die erste Wahl. Provokationstests mit Medikamenten oder Lebensmitteln finden meist in Kliniken mit allergologischem Schwerpunkt statt, an die Ihre Praxis Sie überweist.

Nicht jede allergologische Praxis bietet alles an. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung gezielt nach, wenn es um Folgendes geht:

  • einen Epikutantest mit eigenen Produkten oder Arbeitsstoffen
  • die Abklärung einer Insektengiftallergie und eine anschließende Hyposensibilisierung
  • die Abklärung einer Medikamentenallergie, etwa einer vermuteten Penicillinallergie
  • eine Einweisung in das Notfallset und Informationen zu Anaphylaxie-Schulungen

Mit der Suche unten finden Sie Hautarztpraxen in Ihrer Nähe; beschreiben Sie dabei in eigenen Worten, was Sie brauchen. Unsere Angaben zu Leistungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der Praxen. Ob eine Praxis die Zusatzbezeichnung führt oder einen bestimmten Test anbietet, bestätigen Sie am besten direkt bei der Praxis.

Wie aktuell sind die Empfehlungen?

Die deutsche S2k-Leitlinie zur Akuttherapie und zum Management der Anaphylaxie stammt von 2021; eine Überprüfung war für 2025 geplant, eine Neufassung lag bei unserer Recherche nicht vor, und die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie führt die Fassung von 2021 weiter unter ihren aktuellen Leitlinien. Die S2k-Leitlinie zur Diagnostik von Arzneimittelreaktionen hat den Stand Juli 2023 und gilt bis Juni 2028. Die frühere Leitlinie zum allergischen Schnupfen ist nicht mehr gültig, eine neue S3-Leitlinie ist für Anfang 2027 angekündigt. Die Patienteninformationen des Allergieinformationsdienstes, auf die sich diese Seite vielfach stützt, wurden zwischen 2018 und 2023 zuletzt aktualisiert. Die Regeln zu Kassenleistungen, Zuzahlungen und Terminservice geben den Stand von Oktober 2026 wieder.

Kosten: Kasse vs. Selbstzahler (IGeL)

Gesetzliche Kasse (GKV): Bei Beschwerden oder begründetem Allergieverdacht übernimmt die gesetzliche Kasse die medizinisch notwendige Abklärung und Behandlung. Eine Hyposensibilisierung wird bei gesicherter Indikation und einem verordnungsfähigen Präparat in der Regel übernommen; bei nicht zugelassenen Therapieallergenen kann die Erstattung strittig sein. Für verordnete Arzneimittel wie einen Adrenalin-Autoinjektor zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung; rezeptfreie Allergietabletten zahlen Erwachsene meist selbst. IgG-Tests, Bioresonanz und Homöopathie sind Selbstzahlerleistungen.

Richtwerte — die tatsächlichen Kosten legt die Praxis individuell fest.

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Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.